Mit Erstaunen hat der Kreisverband Herne/Wanne-Eickel nach dem Studium des Haushaltsplans der Bundesregierung für 2011 festgestellt, dass die Umsetzung des Bundesverfassungsgerichtsurteil vom 9. Februar 2010 zu den Hartz IV-Gesetzen im vorliegenden Haushaltsplan überhaupt nicht berücksichtigt wurde.
Obwohl nach Ansicht alle Personen und Wissenschaftler, welche mit diesem Thema in den letzten Monaten befasst waren, eine verfassungsgemäße Neuorientierung des Erwachsenenregelsatzes schon zusätzliche Kosten verursachen würde, ist der weitergehende Teil mit den Korrekturen bei Bedarfsgemeinschaften und der Neuberechnung der Regelsätze für Kinder ebenfalls außen vor gelassen worden.
Lediglich 480 Millionen € für die Bildung von Hartz IV-Kindern und Jugendlichen sind im Haushaltsplan verankert. Für die bis zum 1. Januar 2011 zu erfolgende Umsetzung des Verfassungsgerichtsurteils vom 9. Februar 2010 wurden keine Mittel eingeplant.
Siegfried Born, Sprecher des Kreisverbandes: „Wie kann es sein, das für ein Bundesverfassungsgerichtsurteil überhaupt keine Mittel zur Verfügung gestellt werden? Das ist eine grobe Missachtung der Regierung gegenüber dem Bundesverfassungsgericht und ein weiterer bewusster Verfassungsbruch. Urteile werden schlichtweg ignoriert und nicht beachtet.“
„Weitere nach dem Urteil der obersten Richter notwendige Korrekturen bei Bedarfsgemeinschaften und Sanktionen sind kosten-relevant und müssten ebenfalls ihren Niederschlag im Haushaltsentwurf wieder finden,“ ergänzt Veronika Buszewski.
„Die im Sparpaket angekündigten und nun im Haushaltsplan enthaltenen Einsparungen bei der Förderung von ALGII - Empfängern, zeigen in der Tendenz, dass diese Regierung das Urteil der Verfassungsrichter offenbar ignorieren will,“ so Bszewski weiter.
Diese hatten unter anderem bemängelt, dass bei der Regelsatzberechnung Bildungsausgaben der Referenzgruppe komplett gestrichen wurden. Bei der Bildung für Kinder und Jugendliche aus Hartz IV – Familien wird die mögliche Höhe der Mehraufwendungen zwar offen gehalten, gleichzeitig aber an weitere Einsparungen im Sozialetat gekoppelt. Bei der Regelsatzberechnung hatte das Verfassungsgericht an erster Stelle die willkürliche Festlegung der Höhe verurteilt. Nach dem vorliegenden Haushaltsplan 2011 ist nun die gleiche Vorgehensweise zu befürchten.
„Es ist höchste Zeit, dass der Verfassungsschutz sich um die kümmert, die offenbar keinerlei Respekt vor unserer Verfassung haben.", so Siegfried Born.
