Erklärung zum Safe Abortion Day am 28. September 2020

Fraktion u. Partei DIE LINKE. Herne/Wanne-Eickel

Der Kampf um Frauenrechte war auch schon immer ein Kampf um das Recht auf Selbstbestimmung über den eigenen Körper und die eigene Sexualität. Dazu gehören ebenso Schwangerschaftsabbrüche. Auch wenn im vergangen Jahrhundert viele Errungenschaften erkämpft werden konnten, ist die Lage immernoch alles andere als gut.

Wir fordern eine Ende der Kriminalisierung

Schwangerschaftsabbrüche sind nach Paragraph § 218 des Strafgesetzbuches immernoch eine Straftat. Sie sind lediglich unter bestimmten Umständen straffrei. So sind Frauen, die einen Abbruch vornehmen lassen möchten, dazu verpflichtet, drei Tage vorher eine sogenannte Schwangerschaftskonflikberatung durch eine staatlich anerkannte Stelle wahrzunehmen. Ein solcher Beratungszwang ist entmündigend und ein Einschnitt in die Selbstbestimmung betroffener Frauen über ihren eigenen körper. Obendrein ist die Neutralität dieser Beratung nicht immer gegeben. So ist in vielen Fällen davon berichtet worden, dass moralischer Druck aufgebaut worden ist und versucht wurde, Frauen ein schlechtes Gewissen einzureden, falls sie sich für eine Abtreibung entscheiden. Wir fordern eine Streichung von § 218 aus dem Strafgesetzbuch und damit auch ein Ende der Pflichtberatung.

Verfügbarkeit muss gewährleistet sein

In vielen Regionen in Deutschland ist die Möglichkeit zu einem Schwangerschaftsabbruch kaum bis gar nicht gegeben. Wir sagen: Ein solcher Eingriff gehört zur medizinischen Grundversorgung und muss daher in allen Kliniken angeboten werden, egal ob privat, kommunal oder in kathokischer Trägerschaft. Als Standardeingriff sollte er auch grundlegender Bestandteil in der medizinischen Lehre sein, damit es hinreichend qualifizierte Ärzt*innen gibt, die Abbrüche durchführen.

Selbstbestimmung erfordert auch Information

Zusätzlich dazu werden Frauen immernoch wichtige Informationen zu diesem Thema per Gesetz vorenthalten. Der Paragraph § 219a des Strafgesetzbuches verbietet Werbung für Schwangerschafts-Abbrüche. Er wird aber auch genutzt, um eine Information über Abbrüche zu unterbinden. Im November 2017 wurde Kristina Hänel, eine Ärztin aus Gießen, erstmals zu einer Geldstrafe verurteilt. Sie hatte auf ihrer Website darüber informiert, dass sie Abbrüche durchführt. Es wird Frauen unnötig schwer gemacht, sich zu informieren und die Frage zu klären, wo und mit welcher Methode sie einen Abbruch durchführen lassen können. Die Ärztinnen und Ärzte können nicht über eine Leistung informieren, die sie anbieten. Obwohl es bestehend aus den Fraktionen der FDP, der SPD, den Grünen und der LINKEN eine breite Mehrheit im Bundestag für die Abschaffung des Paragraphen §219a gibt, hat sich die SPD-Fraktion zu einem faulen Kompromiss überreden lassen, der am 21. Februar 2019 von der großen Koalition im Bundestag beschlossen worden ist:  Ärztinnen und Ärzte sollen künftig darüber informieren dürfen, dass sie Abbrüche anbieten – nicht jedoch, welche Methoden es dafür gibt. Weiterhin sollen Frauen in einer Notlage wichtige Information vorenthalten werden. Wir fordern eine sofortige Streichung von §219a!

Feminismus ist ein internationaler und internationalistischer Kampf

In vielen Ländern sind hart erkämpfte Rechte von Frauen wie das Recht auf Abtreibung momentan in Gefahr. So drängt die rechte polnische Regierung der PiS-Partei auf ein vollständiges Abtreibungsverbot. Bereits jetzt hat Polen eine der restiktivsten Regelungen in Bezug auf Schwangerschaftsabbrüche in der EU. Aber auch andere rechte Despoten wie Bolsonaro in Brasilien oder Trump in den USA wollen die Zeit zurückdrehen und Frauenrechte zurückdrängen. Genauso sieht es mit der AfD in Deutschland aus. Sie pflegt ein steinzeitliches Geschlechterrollenbild und gibt sich offen antifeministisch. Hier kann für uns nur eines gelten: Den Kampf für die Frauenrechte weiterzuführen und auch solidarisch Seite an Seite zu stehen mit all denjenigen, die diesen international führen.