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DIE LINKE. Fraktion Herne/Wanne-Eickel

„Erhalt des Hallenbades Eickel" – Ein klares Ja zum Bürgerbegehren!

Gerne ist DIE LINKE. Fraktion Herne/Wanne-Eickel gemeinsam mit dem Kreisverband auf das Gesprächsangebot der Initiative zum Bürgerbegehren „Erhalt des Hallenbades Eickel“ eingegangen.

 

Es wurde deutlich, dass diese Initiative insgesamt von DER LINKEN unterstützt wird.

Niko Warmbier, Mitglied des Kreisvorstandes und Eickeler Bezirksverordneter: „Wir halten Einwohnerinnenbeteiligung generell für einen zentralen Bestandteil der Demokratie. Dass so viele Menschen mit ihrer Unterschrift das anliegende Begehren unterstützt haben, muss alleine aufhorchen lassen. Hier muss reagiert werden!“

Veronika Buszewski, Sprecherin der LINKEN Fraktion im Rat der Stadt ergänzt: „Vor allem: Hier kann auch reagiert werden. Denn die Initiative besteht nicht aus Nostalgikerinnen, die nur etwas altes wieder 1:1 zurückhaben wollen, sondern aus Einwohnerinnen, die gemeinsam konkrete Vorschläge ausgearbeitet haben, wie ein ´Hallenbad Eickel´ funktionieren kann. Dazu zählen u.a.:

  • Eine nachvollziehbare Kostenkalkulation bzgl. Sanierung, die weit entfernt ist von den im Raum stehenden 15 Millionen des Stadtkämmerers.
  • Ein erster Vorschlag für ein mögliches Betreiberkonzept – das auch den Aspekt der Selbstverwaltung einschließt.
  • Und vor allem der Nachweis, dass das Herner Problem mit Schwimmflächen mit der Aufnahme des Standortes Hallenbad in das Gesamtbäderkonzept der Stadt Herne gelöst werden kann!“

Warmbier weiter: „Darum ist es für uns selbstverständlich, im Rat dem Begehren stattzugeben und das Angebot der Initiative, sich mit den Entscheidungsträgerinnen zusammen zu setzen, um eine gemeinsame Lösung zu finden, anzunehmen. Das spart nicht nur Geld, sondern eröffnet neue Handlungsoptionen weg von der Schere im Kopf.“

Buszewski: „Leider ist zu erwarten, das SPD und CDU das Begehren ablehnen. Wenn sie es denn tun, sollten sie sich aber dafür einsetzen, den dann folgenden Bürgerentscheid am Tag der Landtagswahl durchzuführen. Entgegen anders lautenden Informationen aus dem Rathaus ist dies natürlich möglich!“

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