Anfrage: Inanspruchnahme von Leistungen nach § 28 SGB II (Bedarfe für Bildung und Teilhabe)
Die Anträge für Maßnahmen aus dem Bildungs- und Teilhabepakets sind für die Eltern und Anbieter mit einem hohen bürokratischen Aufwand verbunden. Dies führt unter anderem dazu, dass die den Kindern und Jugendlichen zustehenden Angebote nicht in vollem Umfang wahrgenommen werden.
Am deutlichsten wird diese Tatsache, wenn man sich die Zahlen bzgl. der Inanspruchnahme von Leistungen für soziale und kulturelle Teilhabe betrachtet, die in Herne von lediglich knapp 12% der Anspruchsberechtigen auch tatsächlich in Anspruch genommen werden.
In diesem Zusammenhang bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:
- Wie viele Personen in Herne haben Anspruch auf Leistungen nach § 28 SGB II ? Wie viele Personen haben diese Leistungen tatsächlich beantragt? (Jeweils Jahresdurchschnitt)
- Welche Gründe sieht der Leistungsträger für die Nichtinanspruchnahme der Leistungen?
- Welche Maßnahmen ergreift der Leistungsträger, die Inanspruchnahme zu verbessern?
- Bei der außerschulischen Lernförderung besteht ein weitreichendes Ermessen der Leistungsstellen. Welche Voraussetzungen müssen in Herne erfüllt sein, dass außerschulische Lernförderung finanziert wird?
- Nach welchen Kriterien wird bestimmt, ob ein Anspruch außerschulischen Lernförderung besteht?
- Nach welchen Kriterien wird die Höhe des Anspruchs auf außerschulische Lernförderung bestimmt?
- Nach welchen Kriterien werden die Leistungsanbieter für außerschulischen Lernförderung ausgewählt?
- Werden die Leistungsberechtigten explizit und persönlich über die Möglichkeiten der Lernförderung informiert?
- Bedarfe für Bildung werden bei Kindern und Jugendlichen, die keine Kindertagesstätte, Kindertagespflege oder Schule besuchen, nicht berücksichtigt. Der Anspruch bleibt hiervon unberührt. Wie werden die Eltern von Kindern, die keine Berücksichtigung bei Bedarfe für Bildung finden, über ihre Ansprüche auf Mittel zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben informiert?
- Wie werden die Eltern der betreffenden Kinder darüber informiert, dass aktuell nicht genutzte BuT Ansprüche angespart werden können?
Dateien
- 190403_SOZ_Anfrage_Inanspruchnahme_Leistungen_28SGBII
PDF-Datei (80 KB) - 190403_SOZ_Anfrage_Inanspruchnahme_Leistungen_28SGBII_Antwort
PDF-Datei (331 KB)