Anfrage: Potentielle Einführung einer Grundsteuer C

Ausschuss f. Planung u. Stadtentwicklung

Die Grundsteuer C ist eine neue Kategorie der Grundsteuer, die seit 2025 von Kommunen freiwillig eingeführt werden kann. Sie betrifft baureife, aber unbebaute Grundstücke, also Flächen, auf denen gebaut werden könnte, es aber nicht geschieht. Die Grundsteuer C soll Anreize schaffen, damit Eigentümer solche Grundstücke schneller bebauen. Für Kommunen ist das besonders hilfreich, um dem Wohnraummangel entgegenzuwirken und die Flächen besser zu nutzen. Durch einen höheren Steuersatz können sie Druck auf Eigentümer ausüben, ihre Grundstücke nicht einfach brachliegen zu lassen.

Als unbebaute Grundstücke gelten hierbei Grundstücke, die nach §246 BewG unter dem Begriff Begriff der unbebauten Grundstücke fallen. Hierzu gehören nach §246 (2) BewG auch Grundstücke, auf denen sich Gebäude befinden, die auf Dauer keiner Nutzung zugeführt werden können. Als unbebaut gilt auch ein Grundstück, auf dem infolge von Zerstörung oder Verfall der Gebäude auf Dauer kein benutzbarer Raum mehr vorhanden ist. Das heißt, die Grundsteuer C ist auch auf unbewohnbare Schrottimmobilien anwendbar.

Vor diesem Hintergrund bitten wir um die mündliche und schriftliche Beantwortung folgender Fragen:

  1. Sind der Verwaltung unbebaute Grundstücke bekannt, auf die die Grundsteuer C erhoben  werden könnte? Wenn ja, welche?
     
  2. Sind der Verwaltung Grundstücke bekannt, auf denen sich Schrottimmobilien befinden, auf die die Grundsteuer C erhoben werden könnte? Wenn ja, welche?
     
  3. Wie schätzt die Verwaltung das Kosten-Nutzen-Verhältnis hinsichtlich der Einführung einer Grundsteuer C insbesondere mit Hinblick auf den Verwaltungsaufwand ein? Wie hoch wäre also etwa der Verwaltungsaufwand und wie viele Wohnungen könnten etwa damit geschaffen werden?
     
  4. Wie hoch müsste der Hebesatz der Grundsteuer C etwa sein, um sie mit Blick auf den  Verwaltungsaufwand aufkommensneutral zu gestalten?

 


Anfrage für die Sitzung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung am 6. Mai 2025