Antrag: Änderung der Zusammensetzung und Umbesetzung im Ausschuss für Digitales, Infrastruktur und Mobilität
Gem. § 50 Abs. 3 GO NRW werden die Wahlen zu den Ausschüssen nach den Grundsätzen der Verhältniswahl (Hare/Niemeyer) durchgeführt. Frei gewordene Ausschusssitze kann der Rat der Stadt auf Vorschlag der Fraktion, welcher das ausgeschiedene Mitglied bei seiner Wahl angehörte, neu besetzen.
Beschlussvorschlag:
1. Der Rat der Stadt legt die Zusammensetzung des Ausschusses für Digitales, Infrastruktur und Mobilität wie folgt neu fest:
Zahl der stimmberechtigten Mitglieder: 21
davon
- Stadtverordnete: 15
- sachkundige Bürger: 6
Zahl der sachkundigen Einwohner: 1
ohne Stimmrecht (§ 58 (4) GO NRW)
2. Der Rat der Stadt bestellt gemäß § 50 Abs. 3 Satz 7 i. V. m. § 58 Abs. 3 GO NRW
anstelle der sachkundigen Bürgerin Jessica Romanowski die Stadtverordnete Veronika Buszewski als ordentliches Mitglied in den Ausschuss für Digitales, Infrastruktur und Mobilität
Antrag für die Sitzung des Rates der Stadt Herne am 03. September 2024