Antrag: Transparenz bei Spenden und Sponsoring
Der gegen Korruption engagierte Verein Transparency International Deutschland e. V. Ermittelt jährlich einen Korruptionswahrnehmungsindex (Corruption Perceptions Index). Deutschland ist laut aktuellem Bericht mit 79 von 100 möglichen Punkten auf Platz 12 der untersuchten Länder. Eine der Kernforderungen des Vereins ist die Schaffung von mehr Transparenz zur Korruptionsprävention.
Die öffentliche Verwaltung stellt zwar nur einen Teilbereich der Gesamtwirtschaft dar. Aber gerade sie kann eine Vorbildfunktion einnehmen und neue Standards setzen. Mit dem Public Corporate Governance Kodex (PCGK) ist Herne - wenn auch später als andere Kommunen - einen großen ersten Schritt zu mehr Transparenz gegangen. Ein Ziel des Kodexes neben der Schaffung von mehr Transparenz ist es unter anderem, den Informationsfluss zwischen allen Beteiligten wie der Geschäftsführung, Gesellschaftern/innen und dem Aufsichtsgremium zu erhöhen.
Transparency International hat den Bereich Spenden und Sponsoring im Bezug auf Korruptionsprävention als einen wichtigen Baustein identifiziert. Bisher jedoch fehlt im Kodex eine entsprechende Regelung. Die vorgeschlagenen Punkte sollen hier ansetzen und den Prozess der Transparenzschaffung weiter vorantreiben.
Deshalb fordern wir:
Der Rat der Stadt Herne beschließt folgende Änderungen des Public Corporate Governance Kodexes (PCGK):
In Punkt 3.2. werden neue Punkte mit folgendem Wortlaut aufgenommen:
„3.2.13 Die Geschäftsführung erstellt jährlich eine Übersicht über die getätigten Aufwendungen für geleistete Spenden, Sponsoring, bezahlte Werbung oder vergleichbare Zuwendungen bzw. Dienstleistungen. Diese Übersicht enthält unter Angabe des jeweiligen Betrages alle Zahlungs- bzw. Leistungsempfänger des Berichtsjahres. Sie ist dem Aufsichtsrat spätestens mit dem entsprechenden Jahresabschluss zur Kenntnis zu geben. Der Aufsichtsrat kann zur Verringerung des Verwaltungsaufwandes für die Dauer seiner Amtszeit eine Bagatellgrenze für einmalige Zahlungen oder Leistungen festlegen, die den Wert von 10 Euro pro Jahr und natürlicher bzw. juristischer Person nicht übersteigen darf.
3.2.14 Die Geschäftsführung legt dem Aufsichtsrat in jeder Amtszeit mindestens einmal Richtlinien zu Spenden, Sponsoring und Werbung vor, in denen Grundsätze zur Mittelverwendung in diesem Bereich festgehalten werden.
3.2.15 Unternehmen sollen Werbung und Sponsoring unterlassen, wenn sie nicht um Kunden werben müssen (z. B. bei Anschluss- und Benutzungszwang).
3.2.16 Es sollen höchstens Unternehmen mit positivem Jahresergebnis Werbung bzw. Sponsoring betreiben.
3.2.17 Einzelsummen über 1000 Euro und jährliche Gesamtsummen über 0,5 % der Umsatzerlöse des Unternehmens müssen vorab vom Aufsichtsrat beschlossen werden.“
Diese Änderungen sollen schnellstmöglich, spätestens aber mit dem Jahresabschluss über das Jahr 2015 umgesetzt werden.
Ergebnis:
Während der Beratung einigten sich die Mitglieder des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen die Thematik in einem noch per parlamentarischen Antrag zu bildenden interfraktionellen Arbeitskreis auszuarbeiten.
Die Antragsteller ziehen den Antrag zurück.
Dateien
- 151112_FIN_PCGKSpenden_GRUE_LIN_Antrag
PDF-Datei (92 KB) - 151112_FIN_PCGKSpenden_GRUE_LIN_Beschluss
PDF-Datei (69 KB)