Antrag: Umweltverträglichkeitsprüfung Bebauungsplan 277

Ausschuss f. Planung u. Stadtentwicklung

Am 5. Dezember 2023 hat der Haupt- und Personalausschuss den Aufstellungsbeschluss für

den Bebauungsplan Nr. 277 - Östlich der Bielefelder Straße beschlossen. Der Bebauungsplan soll im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB aufgestellt werden.

Der Rund 3,2 Hektar große Bereich besteht vor allem aus Grünfläche und beinhaltet seit Jahrzehnten eine große Artenvielfalt an Tieren und Pflanzen. Auch Kreuzkröten wurden hier schon gesichtet. Das Plangebiet ist nicht nur hinsichtlich seiner Artenvielfalt und Biodiversität von großer Bedeutung, sondern leistet momentan auch noch als Grünfläche einen wichtigen Beitrag zum Hitzeschutz des Umfeldes.

Gegen die Bebauung hat sich in Herne bereits Widerstand in Form einer Bürgerinitiative gebildet. Auch die lokale Ortsgruppe des BUND kritisiert das Vorgehen, insbesondere auch mit einem Hinweis auf das beschleunigte Planverfahren ohne Umweltprüfung.

Im Kontext des hohen ökologischen Wertes des Plangebietes und im Rahmen von Überlegungen zum Thema Klimafolgenanpassung erachten wir daher eine Umweltprüfung auf diesem Grundstück für sinnvoll.

Daher fordern wir:
Die Verwaltung wird beauftragt, eine Umweltprüfung für den Bebauungsplan Nr. 277 - Östlich der Bielefelder Straße durchzuführen.


Der Antrag wurde in der Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz am 28.08.2024 dahingehend geändert, dass empfohlen wurde, diesen an den Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung zu verweisen.


Antrag für die Sitzung des Ausschusses f. Planung u. Stadtentwicklung am 17. September 2024
Zuvor: Antrag für die Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz am 28. August 2024