Beschlussvorschlag: Landesimmobilien für die Unterbringung von Flüchtlingen nutzen
Angesichts der stetig steigenden Zuweisung von Flüchtlingen müssen alle möglichen Anstrengungen unternommen werden, um die Unterbringung und Versorgung der Flüchtlinge zu sichern. Die forcierten Bemühungen des Landes die Erstaufnahmeeinrichtungen auszubauen reichen offenkundig zumindest für die nächsten Monate nicht aus, die steigende Zahl der Unterbringungen im Rahmen der Amtshilfe zu begrenzen.
Als Folge werden zunehmend Notunterbringungen in Sporthallen, Zelten oder Leichtbauhallen durchgeführt. Die Nutzung von Sporthallen ist hier doppelt problematisch, da zur schlechten Unterbringungssituation für die Flüchtlinge auch die Probleme des Sportunterrichtsausfalls sowie des Ausfalls des Vereinssports bis hin zur Einstellung der Vereinsaktivitäten hinzukommen. Daher muss gerade die Notunterbringung in Sporthallen strikt vermieden werden.
Wir fordern erneut, dass mehr Anstrengungen für die Anmietung oder den Ankauf von Immobilien unternommen werden und mehr städtische und landeseigene Einrichtungen für die Flüchtlingsunterbringung genutzt werden. Gerade die Fortbildungsakademie kann kurzfristig belegt werden.
Der Rat sollte seine ablehnende Haltung zur Nutzung der Fortbildungsakademie, die er in mehreren Ratssitzungen bereits bekundet hat, überdenken und auf den Miteigentümer und Mitnutzer, das Land NRW, zugehen und auch dort für eine Änderung der Haltung werben.
Deshalb fordern wir:
Der Rat der Stadt Herne fordert das Land auf, auch landeseigene Immobilien für die Unterbringung von Flüchtlingen zu nutzen bzw für eine Unterbringung umzubauen.
Weiterhin fordert der Rat mehr Unterstützung seitens des Landes bei der Anmietung bzw. Ankauf und Herrichtung von Immobilien für die Flüchtlingsunterbringung.
Dateien
- 151201_RAT_Unterbringung_Fluechtlinge_DL_GRUE_Beschluss.pdf
PDF-Datei (145 KB) - 151201_RAT_Unterbringung_Fluechtlinge_DL_GRUE
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