Beschlussvorschlag: Landesimmobilien für die Unterbringung von Flüchtlingen nutzen
Das Land NRW ist für die Erstaufnahme von Flüchtlingen zuständig. Nachdem die landeseigenen zentralen Einrichtungen seit einiger Zeit überlastet sind, werden zunehmend Städte im Rahmen der Amtshilfe zur Einrichtung von Notaufnahmeeinrichtungen verpflichtet. In Herne wird seit Wochen u.a. die Sporthalle im Sportpark Eickel als Notaufnahme und Unterkunft benutzt. Weitere Einrichtungen sowie jetzt wiederum ein zeitlich begrenztes Zeltlager sind hinzugekommen.
Solche Einrichtungen stellen die Verwaltung hinsichtlich der Einrichtung und des Betriebes vor große Schwierigkeiten. Für die Flüchtlinge bedeuten sie eine höchstens kurzzeitig zumutbare Art der Unterbringung. Vor dem Hintergrund der aktuellen Flüchtlingsprognose des BAMF, den deutlich höheren Prognosen verschiedener Bundesländer sowie von Flüchtlingsorganisationen und nicht zuletzt der eigenen Herner Erfahrungen mit kurzfristigen Zuweisungen und völlig unbestimmten Aufenthaltsdauern, muss diese Unterbringung mit allen möglichen Mitteln vermieden, mindestens aber im Umfang vermindert werden.
Hier ist ein Kraftakt aller staatlichen Akteure notwendig; zurzeit wird der Kraftakt vor allem von den Kommunen, Sozialverbänden und vielen Ehrenamtlichen geleistet. Bund und Land könnten mehr für eine vernünftige Unterbringung von Flüchtlingen tun, wenn sie neben Geld auch eigene Immobilien für eine Unterbringung zur Verfügung stellen würden. In Herne könnten dies die Landesimmobilien der Fortbildungsakademie (Hotelbereich) und das Polizeigebäude sein. Hier gibt es freie Kapazitäten, die teils sofort und teils nach Umbaumaßnahmen zur Verfügung stehen würden. Damit könnten Flüchtlinge, die die medizinische Untersuchung sowie die Registrierung durchlaufen haben, aus der Sporthalle in vernünftige Unterkünfte umziehen.
Deshalb fordern wir:
Der Rat der Stadt Herne fordert das Land auf, auch landeseigene Immobilien für die Unterbringung von Flüchtlingen zu nutzen bzw für eine Unterbringung umzubauen.
Dateien
- 150929_RAT_Landesimmobilien_GRUE_LIN
PDF-Datei (137 KB) - 150929_RAT_Landesimmobilien_GRUE_LIN_Beschluss.pdf
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