Vorschlag: Mögliche Einführung einer Verpackungssteuer nach dem Vorbild Tübingens

Ausschuss f. Umweltschutz (Klaudia Scholz)

Eine Einwegverpackungssteuer ist eine kommunale Abgabe auf Einwegverpackungen, -geschirr und -besteck, die für mitgenommene Speisen und Getränke verwendet werden. Ziel dieser Steuer ist es, den Verbrauch von Einwegprodukten zu reduzieren und umweltfreundlichere Mehrwegalternativen zu fördern.

Am 13.09.2023 wurde in einer Sitzung des Ausschusses für Bürgerbeteiligung, Sicherheit und Ordnung über eine Bürgereingabe hinsichtlich einer solchen Verpackungssteuer diskutiert. Zu diesem Zeitpunkt war es noch unsicher, ob eine solche Steuer verfassungskonform ist, weshalb die Mehrheit des Ausschusses die Einführung ablehnte.

Im Januar 2025 bestätigte das Bundesverfassungsgericht die Rechtmäßigkeit der Tübinger Verpackungssteuer. Diese seit 2022 erhobene Abgabe wurde als "örtliche Verbrauchsteuer" anerkannt und gilt somit als verfassungskonform. Eine Verfassungsbeschwerde eines Tübinger McDonald's-Restaurants gegen diese Steuer wurde abgewiesen.

Mittlerweile ziehen schon einige Städte nach und erwägen die Einführung einer Verpackungssteuer oder haben bereits beschlossen, eine solche einzuführen. So hat zum Beispiel der Stadtrat der Stadt Köln mehrheitlich auf Antrag von CDU und Grünen beschlossen, eine Einwegverpackungssteuer einzuführen.

Unserer Umwelt zur Liebe sollten wir diesen Schritt als Stadt Herne ebenfalls wagen. Sinnvoll wäre hierzu, dies in enger Abstimmung mit unseren Nachbarstädten zu tun, um zu vermeiden, dass eine solche Steuer zu einem Standortnachteil für Gastronom*innen mit Lieferdienst in Herne gegenüber solchen aus unseren Nachbarstädten wird.

 

Daher bitten wir die Verwaltung um einen kurzen Bericht über die rechtliche und praktische Umsetzbarkeit einer solchen Verpackungssteuer. Insbesondere bitten wir die Verwaltung, bei ihrem Bericht auf folgende zwei Fragen einzugehen.

1. Mit wie hohen Einnahmen wäre durch eine Verpackungssteuer in Herne nach dem Modell der Stadt Tübingen zu rechnen?

2. Wie groß wäre der personelle Aufwand zur Umsetzung der Steuer?


Vorschlag für die nächste Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz am 12. März 2025