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Ausschuss f. Umweltschutz

Anfrage: Forstrechtliche Kompensationsfläche Gelände General Blumenthal

Im Vorentwurf des Umweltberichtes zur Änderung des RFNP, Nr. 47 – General Blumenthal, wird festgestellt, dass bei der vorgesehene Planung die Auswirkungen auf das Schutzgut Tiere, Pflanzen biologische Vielfalt, Landschaft als erheblich einzustufen sind.

Wörtlich heißt es: „Große Bereiche des Plangebietes (14,2 ha) sind Teil des Landesweiten Biotopverbundes (hier: Stufe 2 mit besonderer Bedeutung: VB-A-4409-001). Darüber hinaus wird Wald, z.T. als Forstrechtliche Kompensation im Rahmen der Erweiterung des Kohlelagers HKW Herne, Evonik Steag GmbH überplant.

In diesem Zusammenhang bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Wie groß ist die Waldfläche, die als Forstrechtliche Kompensation für die Erweiterung des Kohlelagers eingeplant ist?
2. Welche Waldfläche steht alternativ als Kompensationsfläche zur Verfügung?
3. Wurde die Evonik Steag GmbH darüber informiert, dass die ursprünglich vorgesehene Kompensationsfläche nach Willen der Stadt Herne voraussichtlich nicht zur Verfügung stehen wird?
4. Wie oft ist es in den letzten fünf Jahren vorgekommen, dass eingeplante Kompensations- oder Ausgleichsflächen nicht entsprechend genutzt werden konnten, da sie anderweitig „überplant“ bzw. genutzt wurden?

 

 

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  1. RIS Vorlage 2022/0022