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Ausschuss f. Umweltschutz

Vorstellung des Kompensationsflächenkataster

Gemäß den Bestimmungen des § 34 des Landesnaturschutzgesetzes NRW ist die Stadt Herne verpflichtet ein Kompensationsverzeichnis für durchgeführte und durchzuführende Kompensationsmaßnahmen zu führen. Dieses Verzeichnis ist im Internet zu veröffentlichen.

Abgesehen davon, dass die alleinige Darstellung dieser Kompensationsflächen über ein Geodaten-Portal alles andere als übersichtlich, geschweige denn Benutzer:innenfreundlich ist, gibt es im Verzeichnis der Stadt Herne erhebliche Mängel:

  • Nicht alle Kompensationsmaßnahmen sind in das Verzeichnis aufgenommen worden (z.B. forstrechtliche Kompensationsfläche für die Erweiterung des Kohlelagers des Steag-Kraftwerks in Herne-Baukau).
  • Eine Vielzahl von Maßnahmen sind nur teilweise (z.B. Ersatzfläche 2124 - Bebauungsplan 213) oder gar nicht (z.B. Ersatzfläche 2152 - Anbindung A 42 Wanit/Unser-Fritz I/IV) umgesetzt worden
  • Es fehlen Angaben bzgl. der Flächengröße der Ersatzmaßnahmen und Zeitpunkt der Beschlüsse der Maßnahmen.

Wir wollen, dass die Stadtverwaltung einen Bericht abgibt.

 

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  1. RIS Vorlage - 2022/0197