Aktuell
Online-Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß Baugesetzbuch und Landesnaturschutzgesetz
Ein wichtiger Merkmal im Planungsrecht ist die Beteiligung der Öffentlichkeit. Das Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung in Nordrhein-Westfalen sieht vor, dass Behörden zur Beteiligung der Öffentlichkeit elektronische Informationstechnologien nutzen können. Insbesondere können sie Möglichkeiten zur Online-Beteiligung über das Internet eröffnen. Die Einsichtnahme in alle Unterlagen bei der Aufstellung bzw. Änderung von Bebauungsplänen bzw. bei Vorhaben nach dem Landesnaturschutzgesetz über das Internet ist zur Zeit in Herne nicht sichergestellt, die Abgabe von Stellungnahmen per Internet gar nicht möglich.