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            <title>Die Linke KV Herne/Wanne-Eickel: RSS-Feed</title>
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            <language>de</language>
            <copyright>Die Linke KV Herne/Wanne-Eickel</copyright>
            
            <pubDate>Wed, 23 Sep 2026 15:09:28 +0200</pubDate>
            <lastBuildDate>Wed, 23 Sep 2026 15:09:28 +0200</lastBuildDate>
            
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                <guid isPermaLink="false">news-378507</guid>
                <pubDate>Tue, 08 Sep 2026 12:15:00 +0200</pubDate>
                <title>Beschlussvorschlag: Den &quot;Eezy-Tarif&quot; des VRR auch ohne Smartphone und App nutzbar machen</title>
                <link>https://www.dielinke-herne.de/start/aktuelles/detailansicht/news/beschlussvorschlag-den-eezy-tarif-des-vrr-auch-ohne-smartphone-und-app-nutzbar-machen/</link>
                <author>Ausschuss f. Digitales, Infrastruktur und Mobilität </author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Die letzten Tarifänderungen zum 01.06.2026 im VRR und damit auch im HCR führen für die Nutzer*innen des ÖPNV, die den „digitalen Luftlinientarif eezy.nrw“ nicht mithilfe eines Smartphones nutzen können oder wollen, zu einer völlig unangemessenen Verteuerung der Fahrten in bestimmten Situationen.&nbsp;</p>
<p>Es ist erklärtes Ziel, den digitalen Luftlinientarif voranzutreiben. Dann allerdings muss eine Möglichkeit entwickelt werden, diesen Tarif auch unabhängig von der appbasierten Nutzung mit dem Smartphone zu machen.&nbsp;</p>
<p>Eine Möglichkeit wäre, eine „VRR-Card“ RFID-Karte einzuführen, die als reine Identifikationskarte im System des VRR einer Adresse mit Namen, Adresse und Bezahlmöglichkeit (Einzugsermächtigung o. ä.) zugeordnet ist. Bei Fahrtbeginn wird über ein Auslesegerät, das entweder an der Haltestelle oder im Fahrzeug montiert ist, der Fahrtbeginn registriert. Beim Ende der Fahrt kann an der entsprechenden Box in Fahrzeug oder Haltestelle die Beendigung der Fahrt durch Anhalten der Karte registriert werden. Dazu gehört, ähnlich wie bei Geldkarten die Möglichkeit, die Karte bei Verlust niedrigschwellig sperren zu lassen.&nbsp;</p>
<p>Da die HCR in die Tarifstruktur des VRR eingebunden ist, soll über die HCR oder auf einem anderen, angemessenen Weg im Verkehrsverbund Rhein-​Ruhr AöR (VRR)beantragt werden, den digitalen Luftlinientarif mittels einer einfach zu handhabenden technischen Lösung auch ohne App und Smartphone zugänglich und nutzbar zu machen. Dieses soll im Sinne der Barrierefreiheit den Zugang für alle Bevölkerungsgruppen niedrigschwellig ermöglichen.</p>
<p>Dabei soll auch der Aspekt der Datensicherheit in angemessener Weise berücksichtigt werden.&nbsp;</p>
<p><br><strong>Daher fordern wir:</strong></p>
<p>Der Ausschuss für Digitales, Infrastruktur und Mobilität beschließt, die HCR zu beauftragen, im VRR die Einführung einer „VRR-Card“ anzustoßen, welche die Nutzung des digitalen Luftlinientarifs (eezy.nrw) auch ohne die Nutzung einer smartphonebasierten App ermöglicht.</p>
<hr>
<p class="text-klein">Beschlussvorschlag für die nächste Sitzung des Ausschusses für Digitales, Infrastruktur und Mobilität am 5. November 2026</p>]]></content:encoded>
                <category>Alle Anträge</category><category>Ausschuss für Digitales, Infrastruktur und Mobilität</category>
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            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-376904</guid>
                <pubDate>Tue, 14 Jul 2026 15:00:00 +0200</pubDate>
                <title>Änderungsantrag: Einrichtung eines jährlichen bezirklichen Sachmittelbudgets ab Haushalt 2027 sowie Erarbeitung verbindlicher Richtlinien zum Entscheidungsverfahren in den Bezirksvertretungen</title>
                <link>https://www.dielinke-herne.de/start/aktuelles/detailansicht/news/aenderungsantrag-einrichtung-eines-jaehrlichen-bezirklichen-sachmittelbudgets-ab-haushalt-2027/</link>
                <author>Bezirksvertretung Wanne</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<h5>Änderungsantrag zur Vorlage „NRW‑Infrastrukturgesetz“</h5>
<p><strong>1) Ergänzung des Beschlussvorschlags</strong><br>Der Beschlussvorschlag wird um folgenden Punkt ergänzt:<br>3. Ergänzend werden bezirkliche Projektlisten eingerichtet, in denen die Bezirksvertretungen ein bezirkliches Sachinvestitionsvolumen von bis zu 600.000 Euro pro Bezirksvertretung über den Förderzeitraum 2025–2036 priorisieren können. Die Mittelbewirtschaftung erfolgt zentral durch die Verwaltung.</p>
<p><strong>2) Änderung des Sachverhalts</strong><br>Der Sachverhalt wird wie folgt geändert:<br>Nach dem Abschnitt „Bewertung der Stadt“ wird folgender Text eingefügt:<br>Bezirkliche Projektlisten<br>Zur Ergänzung der Investitionsstrategie werden bezirkliche Projektlisten eingeführt. Jede Bezirksvertretung kann über den Förderzeitraum 2025–2036 ein bezirkliches Sachinvestitionsvolumen von bis zu 600.000 Euro priorisieren. Insgesamt stehen damit 2,4 Mio. Euro für alle vier Bezirke zur Verfügung.<br>Die Mittelbewirtschaftung erfolgt zentral durch die Verwaltung; die Priorisierung erfolgt durch die Bezirksvertretungen im Rahmen ihrer Zuständigkeit nach § 37 GO NRW.<br>Dieses Volumen liegt unter 3 % der Gesamtmittel und stellt eine demokratisch wirksame sowie haushaltsrechtlich unkritische Ergänzung dar.</p>
<h5>Begründung</h5>
<p><strong>Zu 1) Ergänzung des Beschlussvorschlags</strong></p>
<p>Das NRW‑Infrastrukturgesetz 2025–2036 stellt der Stadt Herne insgesamt 92,2 Mio. Euro für Sachinvestitionen zur Verfügung. Die Vorlage weist selbst darauf hin, dass große Projekte aufgrund ihrer Komplexität und Kostenentwicklung Anpassungen der Beschlusslage erforderlich machen können: „Künftige Änderungen hinsichtlich der Projekte sowie von Projektkosten und -zeiträumen können zu Anpassungen der Beschlusslage führen.“</p>
<p>Um die Investitionsstrategie der Stadt zu ergänzen und zu stabilisieren, werden bezirkliche Projektlisten eingeführt. Jeder Stadtbezirk erhält die Möglichkeit, jährlich bis zu 50.000 Euro für bezirkliche Sachinvestitionen zu priorisieren, was über den Förderzeitraum 600.000 Euro pro Bezirk ergibt.</p>
<p>Damit entsteht ein planbares, risikoarmes und lokal verankertes Instrument, das:</p><ul class="list-normal"><li>die demokratische Legitimation stärkt,</li><li>kleinere, schnell realisierbare Maßnahmen ermöglicht,</li><li>die Bindungsfristen des Gesetzes unterstützt,</li><li>die Investitionsrisiken großer Projekte abfedert,</li><li>die Bezirksvertretungen als lokale Entscheidungsgremien sinnvoll einbindet.</li></ul><p>Die Verwaltung bleibt für die Mittelbewirtschaftung zuständig; die Bezirksvertretungen legen die Prioritäten fest. Die bezirklichen Projektlisten ergänzen damit die strategische Gesamtplanung der Verwaltung, ohne die großen Infrastrukturprojekte zu beeinträchtigen.</p>
<p><br><strong>zu 2) – Ergänzung des Sachverhalts „Bezirkliche Projektlisten“</strong></p>
<p>Die Ergänzung des Sachverhalts dient der transparenten Darstellung der Funktionsweise und des Umfangs der bezirklichen Projektlisten. Durch die Festlegung eines klar definierten Volumens von 600.000 Euro pro Bezirk wird deutlich, dass die Maßnahme haushaltsrechtlich unkritisch ist und weniger als 3 % der Gesamtmittel umfasst.</p>
<p>Die Darstellung im Sachverhalt verdeutlicht:</p><ul class="list-normal"><li>die Einbettung der bezirklichen Projektlisten in die Gesamtstrategie,</li><li>die zentrale Mittelbewirtschaftung durch die Verwaltung,</li><li>die rechtliche Zuständigkeit der Bezirksvertretungen nach § 37 GO NRW,</li><li>die Funktion der Listen als demokratisch wirksame Ergänzung ohne Eingriff in die großen Infrastrukturprojekte.</li></ul><p>Damit wird die Vorlage inhaltlich präzisiert und die Rolle der Bezirksvertretungen klar beschrieben. Die Ergänzung stärkt die Nachvollziehbarkeit des Antrags und schafft eine belastbare Grundlage für die politische Beratung.</p>
<hr>
<p class="text-klein">Änderungsantrag zu “Verwendung der Sachinvestitionsmittel des NRW-Infrastrukturgesetzes 2025-2036 für die Stadt Herne", Sondersitzung zum NRW-Infrastrukturgesetz am 14. Juli 2026</p>]]></content:encoded>
                <category>Alle Anträge</category><category>Anträge abgelehnt</category><category>Bezirksvertretung Wanne</category>
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            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-376711</guid>
                <pubDate>Tue, 14 Jul 2026 10:45:00 +0200</pubDate>
                <title>Antrag: Aussetzung des Landschaftsplan</title>
                <link>https://www.dielinke-herne.de/start/aktuelles/detailansicht/news/antrag-aussetzung-des-landschaftsplan/</link>
                <author>Rat der Stadt Herne</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Aus Sicht der Linken ist die Aussetzung der Neuaufstellung des Landschaftsplans notwendig, um ökologische Schutzinteressen, demokratische Beteiligung und eine verantwortungsvolle kommunale Planung sicherzustellen. Der Landschaftsplan ist eines der wichtigsten Instrumente für Natur, Klima und Freiraumschutz in Herne. Er darf nicht unter Bedingungen beschlossen werden, die rechtlich unsicher sind oder die Gefahr von Fehlentscheidungen bergen.</p>
<h5><u>1. Fehlende rechtliche Grundlage durch das OVG‑Urteil und erhöhte Anfechtungsrisiken</u></h5>
<p>Mit dem Urteil des OVG Münster vom 12.06.2026 ist der Regionalplan Ruhr in zentralen Teilen nicht mehr rechtswirksam. Damit fehlt dem kommunalen Landschaftsplan die übergeordnete, verbindliche Grundlage, aus der sich Freiraumkategorien, Schutzkulissen und Entwicklungsziele ableiten müssen.</p>
<p>Ein neuer Landschaftsplan ist grundsätzlich nach seiner Bekanntmachung juristisch anfechtbar. Dieses Risiko steigt erheblich, wenn die zugrunde liegende Regionalplanung selbst nicht rechtskräftig ist.</p>
<p>Der bestehende Landschaftsplan von 1989 hingegen ist über Jahrzehnte hinweg durch zahlreiche Änderungsverfahren gefestigt und rechtssicher weiterentwickelt worden. Er bietet eine stabile Grundlage, bis der Regionalplan Ruhr erneut wirksam ist.</p>
<h5><u>2. Schutz vor Fehlplanungen, Kosten und politisch motivierten Flächenverschiebungen</u></h5>
<p>In der aktuellen Situation besteht die Gefahr, dass die Neuaufstellung des Landschaftsplans zu Festlegungen führt, die später korrigiert oder vollständig neu aufgestellt werden müssen. Dies würde Personal binden, Kosten verursachen und andere wichtige Projekte verzögern.</p>
<p>Zudem ist nicht auszuschließen, dass die Neuaufstellung genutzt wird, um in bestimmten Gebieten andere Flächennutzungen vorzubereiten oder bestehende Schutzkulissen abzuschwächen. Gerade in einer Phase rechtlicher Unsicherheit dürfen Freiraumflächen nicht unter Druck geraten.</p>
<p>Eine Aussetzung verhindert:</p><ul class="list-normal"><li>voreilige oder fehlerhafte Festlegungen,</li><li>spätere Wiederholungs- oder Korrekturverfahren,</li><li>unnötige finanzielle Belastungen,</li><li>die Öffnung von „Hintertüren“ für wirtschaftliche Einzelinteressen.</li></ul><h5><u>3. Planungssicherheit für Verwaltung, Politik und Öffentlichkeit</u></h5>
<p>Eine Aussetzung schafft Klarheit und Verlässlichkeit:</p><ul class="list-normal"><li>Die Verwaltung arbeitet nicht auf einer unsicheren Grundlage.</li><li>Politische Entscheidungen basieren auf stabilen Rahmenbedingungen.</li><li>Die Öffentlichkeit kann sich darauf verlassen, dass ökologische Belange nicht durch provisorische Planungsstände gefährdet werden.</li></ul><p>Der bestehende Landschaftsplan bleibt bis dahin gültig und rechtssicher. Verbesserungen können weiterhin über gezielte Änderungsverfahren erfolgen, ohne das gesamte Verfahren neu aufzurollen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<h5>Daher fordern wir:</h5><ol><li>Das Verfahren zur Neuaufstellung des Landschaftsplans Herne wird mit sofortiger Wirkung ausgesetzt.</li><li>Die Aussetzung gilt bis zur erneuten Rechtswirksamkeit eines Regionalplans Ruhr, der die für die kommunale Landschaftsplanung verbindlichen Freiraum- und Schutzkategorien festlegt.</li><li>Die Verwaltung wird beauftragt,<ul><li>die bisherigen Arbeitsschritte zu dokumentieren,</li><li>die Auswirkungen des OVG‑Urteils vom 12.06.2026 auf die Herner Landschaftsplanung darzustellen,</li><li>und dem Ausschuss eine aktualisierte Zeitplanung vorzulegen, sobald der Regionalplan Ruhr wieder rechtskräftig ist.</li></ul></li></ol><hr>
<p class="text-klein">Antrag für die nächste Sitzung des Rates der Stadt Herne am 14. Juli 2026</p>]]></content:encoded>
                <category>Alle Anträge</category><category>Anträge abgelehnt</category><category>Rat der Stadt</category>
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            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-376667</guid>
                <pubDate>Thu, 09 Jul 2026 10:30:00 +0200</pubDate>
                <title>Beschlussvorschlag: Stärkung der kommunalen Steuerverwaltung durch zusätzliche Fachkräfte </title>
                <link>https://www.dielinke-herne.de/start/aktuelles/detailansicht/news/beschlussvorschlag-staerkung-der-kommunalen-steuerverwaltung-durch-zusaetzliche-fachkraefte/</link>
                <author>Ausschuss f. Finanzen, Beteiligungen u. Immobilien</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Der Haushaltsplan 2025 der Stadt Herne weist für das Haushaltsjahr ein geplantes Gewerbesteueraufkommen von rund 80 Mio. € sowie ein Grundsteueraufkommen von rund 33 Mio. € aus. Beide Steuerarten bilden zentrale Säulen der kommunalen Finanzierung. Gleichzeitig ist die Steuerverwaltung seit Jahren personell knapp ausgestattet, was zu verzögerten Veranlagungen, geringerer Prüfquote und nicht ausgeschöpften Einnahmepotenzialen führt. Angesichts der weiterhin angespannten Haushaltslage und der hohen Abhängigkeit von externen Zuweisungen ist eine Stärkung der eigenen Steuerkraft der Stadt Herne dringend geboten.</p>
<p>Erfahrungen aus anderen Kommunen und Berechnungen kommunaler Spitzenverbände zeigen, dass zusätzliche qualifizierte Stellen im Steuerbereich regelmäßig zu Mehreinnahmen führen, die die Personalkosten deutlich übersteigen. Für Herne ergibt eine konservative Modellrechnung folgendes Bild: Drei zusätzliche Stellen im Bereich der Gewerbesteuerveranlagung und -prüfung können jährlich rund 600.000 € an zusätzlichen Einnahmen generieren. Bezogen auf das geplante Gewerbesteueraufkommen von 80 Mio. € entspricht dies lediglich etwa 0,75 %, ist also ein sehr realistischer und vorsichtiger Ansatz. Zwei weitere Stellen im Bereich Grundsteuer, Bewertungsstelle und Vollstreckung führen voraussichtlich zu zusätzlichen 150.000 € pro Jahr. Bezogen auf das Grundsteueraufkommen von 33 Mio. € entspricht dies rund 0,45 %.</p>
<p>In der Summe ist somit mit jährlichen Mehreinnahmen von etwa 750.000 € zu rechnen. Dem stehen Personalkosten von rund 350.000 € pro Jahr gegenüber (bei durchschnittlich 70.000 € pro Stelle inklusive Nebenkosten). Daraus ergibt sich ein Netto-Plus von etwa 400.000 € jährlich zugunsten der Stadt Herne. Jede zusätzliche Stelle im Steuerbereich führt damit zu einem durchschnittlichen jährlichen Überschuss von rund 80.000 €. Diese Berechnung ist bewusst konservativ gehalten und berücksichtigt weder mögliche zusätzliche Effekte durch verbesserte Datenqualität noch durch eine höhere Vollstreckungsquote.</p>
<p>Die Maßnahme ist wirtschaftlich sinnvoll, sozial gerecht und nachhaltig. Sie belastet die Bürgerinnen und Bürger nicht, sondern stellt sicher, dass gesetzlich geschuldete Steuern vollständig und korrekt erhoben werden. Die Stadt Herne stärkt damit ihre eigene Steuerkraft und verbessert dauerhaft ihre finanzielle Handlungsfähigkeit. Vor diesem Hintergrund bittet die Fraktion DIE LINKE um Zustimmung zu diesem Antrag.</p>
<h4>Daher fordern wir:</h4><ol><li>Im Bereich der kommunalen Steuerverwaltung der Stadt Herne werden fünf zusätzliche Fachkräfte eingestellt. Davon<ul><li>drei Stellen für Gewerbesteuerveranlagung und -prüfung sowie</li><li>zwei Stellen für Grundsteuer, Bewertungsstelle und Vollstreckung.</li></ul></li><li>Die Stellen werden dauerhaft eingerichtet und im Stellenplan 2027 berücksichtigt.</li><li>Die Verwaltung wird beauftragt, dem Rat nach zwei Jahren einen Bericht über die erzielten Mehreinnahmen und die Wirkung der zusätzlichen Stellen vorzulegen.</li></ol><hr>
<p class="text-klein">Beschlussvorschlag für die nächste Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Immobilien am 9. Juli 2026</p>]]></content:encoded>
                <category>Alle Anträge</category><category>Anträge abgelehnt</category><category>Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Immobilien</category>
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            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-376666</guid>
                <pubDate>Thu, 09 Jul 2026 10:20:00 +0200</pubDate>
                <title>Beschlussvorschlag: Jährlicher Transparenz und Kontrollbericht über Auftragsvergaben der Stadt Herne und ihrer Beteiligungen</title>
                <link>https://www.dielinke-herne.de/start/aktuelles/detailansicht/news/beschlussvorschlag-jaehrlicher-transparenz-und-kontrollbericht-ueber-auftragsvergaben-der-stadt-herne-und-ihrer-beteiligungen/</link>
                <author>Ausschuss f. Finanzen, Beteiligungen u. Immobilien</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Externe Beratungs‑, Gutachter‑ und Dienstleistungsaufträge spielen in nahezu allen kommunalen Aufgabenfeldern eine zentrale Rolle. Sie beeinflussen strategische Entscheidungen der Stadt Herne – etwa in der Stadtentwicklung, der Mobilitätsplanung, der Digitalisierung, der Energie‑ und Klimapolitik oder im sozialen Bereich – und binden erhebliche öffentliche Mittel. Eine transparente und systematische Übersicht über diese Auftragsvergaben ist daher ein wesentliches Element demokratischer Kontrolle und verantwortungsvoller Haushaltsführung.</p>
<p>Bereits am 16. Juli 2013 hat der Rat der Stadt Herne – damals auf Initiative der LINKEN‑Ratsgruppe – beschlossen, die Verwaltung zu verpflichten, dem Rat regelmäßig eine Übersicht über vergebene Beratungsleistungen vorzulegen. Dieser Beschluss wurde jedoch nur unvollständig umgesetzt und nach 2015 faktisch nicht mehr fortgeführt. Der vorliegende Antrag knüpft bewusst an diesen früheren Ratsbeschluss an, erneuert dessen Transparenzanspruch und entwickelt ihn weiter, indem er eine jährliche Berichterstattung vorsieht, die städtischen Beteiligungen einbezieht und die Darstellung nach Themenfeldern strukturiert. Damit wird der ursprüngliche Wille des Rates nicht nur aufgegriffen, sondern substantiell gestärkt.</p>
<p>Eine solche Übersicht ermöglicht es dem Rat, die Verwendung öffentlicher Mittel nachvollziehbar zu prüfen, Vergabeverfahren zu bewerten, wiederkehrende Auftragnehmer zu erkennen und politische Prioritäten sichtbar zu machen. Transparenz ist ein grundlegendes demokratisches Prinzip: Sie schafft Vertrauen, verhindert Intransparenz und reduziert Risiken unsachgemäßer Mittelverwendung. Gerade im Bereich externer Beratungs‑ und Gutachterleistungen ist dies von besonderer Bedeutung, da Entscheidungen häufig weitreichende Auswirkungen auf die Stadtgesellschaft haben.</p>
<p>Besonders wichtig ist zudem die Einbeziehung der städtischen Beteiligungen. Ein erheblicher Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge – etwa Wohnen, Mobilität, Abfallwirtschaft, Energieversorgung oder Infrastruktur – wird durch kommunale Unternehmen wahrgenommen. Auch dort werden regelmäßig externe Beratungs‑ und Gutachterleistungen vergeben. Ohne eine gemeinsame Berichterstattung entsteht ein unvollständiges Bild, das politische Steuerung erschwert und „blinde Flecken“ erzeugt. Ein integrierter Bericht stärkt daher die Gesamtverantwortung des Rates und ermöglicht eine umfassende Betrachtung kommunaler Ausgaben.</p>
<p>Die thematische Gliederung des Berichts schafft darüber hinaus einen klaren Überblick darüber, in welchen Bereichen externe Expertise eingesetzt wird. Sie zeigt Trends, Schwerpunktsetzungen und mögliche Fehlentwicklungen auf und erleichtert es dem Rat, strategische Entscheidungen zu treffen. Gleichzeitig trägt ein solcher Bericht zur Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit bei, indem er Doppelvergaben vermeidet, Kostenentwicklungen sichtbar macht und die Nachvollziehbarkeit von Vergabeverfahren erhöht. Dies stärkt auch die Korruptionsprävention.</p>
<p>Schließlich leistet der Bericht einen Beitrag zur Stärkung der öffentlichen Daseinsvorsorge. Er macht sichtbar, in welchen Bereichen externe Beratungen notwendig sind und wo der Aufbau eigener kommunaler Kompetenz sinnvoll wäre. Damit schafft er eine Grundlage für langfristige strategische Entscheidungen, die die Stadt Herne unabhängiger, effizienter und zukunftsfähiger machen.</p>
<h4><strong>Daher fordern wir:</strong></h4><ol><li>Die Verwaltung wird beauftragt, dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Immobilien einmal jährlich einen umfassenden Transparenz‑ und Kontrollbericht über alle vergebenen Beratungs‑, Gutachter‑, Dienstleistungs‑ und freiberuflichen Leistungen vorzulegen, deren Auftragswert über einer Wertgrenze von 10.000 € liegt.</li><li>Der Bericht umfasst neben der Kernverwaltung ausdrücklich auch die städtischen Beteiligungen. Dies erfolgt, soweit rechtlich zulässig, unter Beachtung vergaberechtlicher und datenschutzrechtlicher Vorgaben.</li><li>Der Bericht enthält mindestens folgende Angaben:<ul><li>Art der Leistung</li><li>Auftragnehmer</li><li>Auftragswert (netto)</li><li>Angewandtes Vergabeverfahren (UVgO, VgV, VOB/A)</li><li>Begründung der Vergabeart</li><li>Finanzierungsquelle (Haushalt, Fördermittel, Beteiligungsunternehmen)</li><li>Zweck, Nutzen und erwarteter Mehrwert für die Stadtgesellschaft</li></ul></li><li>Die Darstellung erfolgt zusätzlich nach Themenfeldern, um politische Steuerung, demokratische Kontrolle und Transparenz zu stärken.</li><li>Der Bericht ist dem Ausschuss jeweils bis zum 30. Juni des Folgejahres vorzulegen.</li><li>Die Verwaltung prüft, ob eine öffentliche, datenschutzkonforme Veröffentlichung des Berichts auf der städtischen Website oder als Open‑Data‑Format möglich ist, um Transparenz, demokratische Teilhabe und Nachvollziehbarkeit zu stärken.</li></ol><hr>
<p class="text-klein">Beschlussvorschlag für die nächste Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Immobilien am 9. Juli 2026</p>]]></content:encoded>
                <category>Alle Anträge</category><category>Anträge abgelehnt</category><category>Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Immobilien</category>
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            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-375963</guid>
                <pubDate>Wed, 01 Jul 2026 11:34:00 +0200</pubDate>
                <title>Prüfung der Gründung eines kommunalen Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ)  </title>
                <link>https://www.dielinke-herne.de/start/aktuelles/detailansicht/news/pruefung-der-gruendung-eines-kommunalen-medizinischen-versorgungszentrums-mvz/</link>
                <author>Ausschuss f. Soziales, Arbeit, Gesundheit, Senioren u. Inklusion</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Gesundheitsversorgung ist Daseinsvorsorge – und damit eine öffentliche Aufgabe</strong></p>
<p>Die ambulante medizinische Versorgung ist ein zentraler Bestandteil der öffentlichen Daseinsvorsorge. DIE LINKE setzt sich dafür ein, dass Gesundheit nicht dem Markt überlassen wird. Die Entwicklungen der letzten Jahre zeigen jedoch, dass die ambulante Versorgung zunehmend unter Druck gerät:</p><ul class="list-normal"><li>immer weniger Ärzt*innen wollen sich niederlassen,</li><li>viele Praxen stehen kurz vor dem Ruhestand,</li><li>soziale Brennpunkte und ärmere Stadtteile sind besonders betroffen,</li><li>private Investoren drängen in den Markt und betreiben MVZ mit Gewinnerzielungsabsicht.</li></ul><p>Diese Entwicklungen gefährden eine gleichwertige, wohnortnahe Versorgung.</p>
<p><strong>Situation in Herne</strong></p>
<p>Herne gehört zum Zuständigkeitsbereich der KV Westfalen-Lippe (KVWL). Die KVWL weist seit Jahren auf Engpässe in der hausärztlichen und fachärztlichen Versorgung hin. Auch in Herne ist absehbar, dass zahlreiche Praxen altersbedingt schließen werden.</p>
<p>Derzeit existieren in Herne mindestens drei MVZ, die unterschiedliche fachärztliche Schwerpunkte abdecken. Diese sollen überwiegend von regionalen medizinischen Leistungserbringern betrieben werden. Private Finanzinvestoren scheinen bislang keine dominante Rolle zu spielen. Dennoch stehen bei der Gründung und dem Betrieb eines MVZ offenbar nicht allein gesundheitliche Aspekte im Vordergrund, sondern zunehmend auch wirtschaftliche Interessen der Betreiber.&nbsp;</p>
<p><strong>Warum ein kommunales MVZ?</strong></p>
<p>Ein kommunales MVZ ermöglicht eine gemeinwohlorientierte, nicht profitorientierte Versorgung. Es bietet:</p><ul class="list-normal"><li>Anstellungsverhältnisse, die für junge Ärzt*innen attraktiver sind als die Selbstständigkeit,</li><li>längere Öffnungszeiten und bessere Erreichbarkeit,</li><li>fachübergreifende Zusammenarbeit,</li><li>Sicherung von Praxisnachfolgen,</li><li>Versorgung auch dort, wo private Anbieter nicht investieren,</li><li>und eine klare Ausrichtung auf das Wohl der Patientinnen statt auf Rendite*.</li></ul><p>Andere Kommunen – insbesondere in strukturschwachen Regionen – haben mit kommunalen MVZ sehr gute Erfahrungen gemacht. Sie konnten Praxisschließungen verhindern und Versorgungslücken schließen.</p>
<p><strong>Schutz vor Kommerzialisierung</strong></p>
<p>DIE LINKE setzt sich bundesweit dafür ein, dass MVZ nicht in die Hände großer Finanzinvestoren fallen. Kommunale MVZ sind ein wirksames Instrument, um:</p><ul class="list-normal"><li>Kommerzialisierung zu verhindern,</li><li>Transparenz und demokratische Kontrolle zu sichern,</li><li>und die medizinische Versorgung am Bedarf der Bevölkerung auszurichten.</li></ul><p><strong>Notwendigkeit einer fundierten Prüfung</strong></p>
<p>Eine Gründung eines kommunalen MVZ ist rechtlich und organisatorisch anspruchsvoll. Daher ist eine gründliche Prüfung notwendig, um:</p><ul class="list-normal"><li>die geeignete Rechtsform zu bestimmen,</li><li>wirtschaftliche Risiken zu minimieren,</li><li>Fördermöglichkeiten zu identifizieren,</li><li>und eine langfristig tragfähige Struktur zu schaffen.</li></ul><p>Die vorgeschlagene Prüfung schafft die Grundlage für eine politische Entscheidung, die sich an den Bedürfnissen der Menschen in Herne orientiert – nicht an Marktlogiken.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Daher fordern wir, folgenden Beschluss zu fassen:</strong></p>
<p>1. Der Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit, Senioren und Inklusion beauftragt die Verwaltung, die Gründung eines kommunalen Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) in Herne umfassend zu prüfen.</p>
<p>Die Prüfung soll insbesondere folgende Punkte umfassen:</p><ul class="list-normal"><li>Analyse der Versorgungssituation in Herne (Haus- und Fachärzt*innen, Bedarfsplanung der KVWL).</li><li>Darstellung der rechtlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen für verschiedene kommunale Träger- und Rechtsformen (AöR, Eigenbetrieb, gGmbH, Genossenschaft).</li><li>Erfassung der bestehenden MVZ in Herne, ihrer Träger, Fachrichtungen und Versorgungsschwerpunkte.</li><li>Identifikation von Stadtteilen mit besonderem Versorgungsbedarf.</li><li>Prüfung der Möglichkeit, bestehende Praxen, deren Schließung droht, in ein kommunales MVZ zu überführen.</li><li>Gespräche mit der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) über Bedarfe, Zulassungsvoraussetzungen und Kooperationsmöglichkeiten.</li></ul><p>2. Die Verwaltung legt dem Ausschuss bis spätestens ……. einen Bericht mit konkreten Handlungsempfehlungen vor.</p>
<hr>
<p class="text-klein">Beschlussvorschlag für die Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit, Senioren und Inklusion am 1. Juli 2026</p>]]></content:encoded>
                <category>Alle Anträge</category><category>Anträge abgelehnt</category><category>Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit, Senioren und Inklusion</category>
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            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-375812</guid>
                <pubDate>Wed, 06 May 2026 14:30:00 +0200</pubDate>
                <title>Antrag: Einrichtung eines Beirats für Betrieb und Inbetriebnahme der ZUE Herne (gemeinsamer Antrag der Linken und Grünen Fraktion)</title>
                <link>https://www.dielinke-herne.de/start/aktuelles/detailansicht/news/antrag-einrichtung-eines-beirats-fuer-betrieb-und-inbetriebnahme-der-zue-herne-gemeinsamer-antrag-der-linken-und-gruenen-fraktion/</link>
                <author>Rat der Stadt Herne</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Die geplante Inbetriebnahme der Zentralen Unterbringungseinrichtung (ZUE) Herne führt in der Stadtgesellschaft zu intensiven Diskussionen. Als GRÜNE und Linke Fraktion bekennen wir uns zu unserer Aufnahmeverantwortung für Menschen, die vor Krieg und Verfolgung zu uns fliehen und begrüßen, dass die Unterbringung zukünftig nicht mehr in provisorischen Zeltstrukturen, sondern in einer vernünftigen Einrichtung mit bestehenden Gebäuden, medizinischer Versorgung, Freizeit und Sportmöglichkeiten sowie schulnahen Angeboten für Kinder erfolgen wird.</p>
<p>Zugleich haben wir Verständnis dafür, dass viele Bürger*innen Sorgen hinsichtlich der Sicherheit, der sozialen Auswirkungen, der Transparenz des Verfahrens und der konkreten Ausgestaltung des Betriebs äußern. Auch aus der Flüchtlingsberatung wurde in der Vergangenheit wiederholt die Kritik geäußert, dass es in den Unterkünften des Landes an Transparenz der Betriebsstrukturen und der Zugänglichkeit für die wichtigen Beratungsleistungen mangelt. Wir nehmen diese unterschiedlichen Bedenken ernst und wollen sie in einem strukturierten, nachvollziehbaren Verfahren aufgreifen.</p>
<p>Die Einrichtung eines unabhängigen Beirats schafft hierfür einen verlässlichen Rahmen. Durch die Bereitstellung aller erforderlichen Informationen wird gewährleistet, dass zentrale Fragen - etwa zu Sicherheit, Betreuung, Sozialarbeit, medizinischer Versorgung, Kinder- und Jugendarbeit, Beschwerdemanagement oder Nachbarschaftskommunikation - frühzeitig, transparent und fachlich fundiert geprüft werden können. Ein unabhängiger Beirat stärkt zudem das Vertrauen in den Prozess, ermöglicht eine kritische Begleitung des laufenden Betriebs und sorgt dafür, dass Probleme oder neue Bedarfe frühzeitig erkannt und bearbeitet werden können.</p>
<p>Mit der Einrichtung dieses Beirats wird somit ein Instrument geschaffen, das Transparenz, Qualitätssicherung und Bürger*innennähe verbindet und sowohl den Interessen der Stadtgesellschaft als auch den Bedürfnissen der in der ZUE untergebrachten Menschen gerecht wird.<br>&nbsp;</p>
<p><strong>Unser Beschlussvorschlag:</strong></p>
<p>Der Rat der Stadt beschließt:</p>
<p>1. Vor der Inbetriebnahme der Zentralen Unterbringungseinrichtung (ZUE) Herne wird ein unabhängiger Beirat eingerichtet. Seine Bestimmung ist es, den Betrieb der ZUE aus kommunaler Sicht konstruktiv zu begleiten. Dafür werden ihm alle erforderlichen Informationen (Betriebskonzepte etc.) durch die Verwaltung zur Verfügung gestellt. Sofern notwendig, fragt die Verwaltung die Bereitstellung von Informationen bei der<br>Bezirksregierung an.</p>
<p>2. Die Verwaltung erarbeitet eine Geschäftsordnung für den Beirat und schlägt diese dem Rat zur Beschlussfassung vor. Sie soll neben den Arbeitsmodalitäten (Sitzungsturnus etc.) auch die detaillierte Zusammensetzung des Beirats umfassen. Zielsetzung ist die adäquate Beteiligung von Politik, Verwaltung, Betreiber der ZUE sowie Zivilgesellschaft und Fachpraxis anhand der folgenden Vorgaben:</p>
<p><strong>Politik:</strong></p><ul class="list-normal"><li>Im Rat vertretene Fraktionen, Gruppen und Einzelvertreter*innen</li><li>Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration</li></ul><p><strong>Verwaltung:</strong></p><ul class="list-normal"><li>Sozialverwaltung</li><li>Fachbereich Kinder, Jugend, Familie</li><li>Gesundheitsamt</li></ul><p><strong>Betreiberseite:</strong></p><ul class="list-normal"><li>Einrichtungsträger</li><li>Einrichtungsleitung</li></ul><p><strong>Zivilgesellschaft und Fachpraxis:</strong></p><ul class="list-normal"><li>Bewohner*innen der ZUE (sobald vorhanden und unterstützt durch eine*n Dolmetscher*in)</li><li>Anwohner*innen aus dem umliegenden Quartier</li><li>AK Flüchtlinge</li></ul><p>Für die Bearbeitung konkreter Herausforderungen und Problemlagen können anlassbezogen externe Expert*innen (bspw. für Sozialarbeit, Traumapädagogik, Psychologie, Antidiskriminierung, Sicherheit und Prävention) herangezogen werden.</p>
<hr>
<p class="text-klein">gemeinsamer Antrag der Linken und Grünen Fraktion für die Sitzung des Rates der Stadt Herne am 19. Mai 2026<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded>
                <category>Alle Anträge</category><category>Anträge angenommen</category><category>Rat der Stadt</category>
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            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-374606</guid>
                <pubDate>Tue, 21 Apr 2026 16:00:00 +0200</pubDate>
                <title>Beschlussvorschlag: Zentrale Unterbringungseinrichtung</title>
                <link>https://www.dielinke-herne.de/start/aktuelles/detailansicht/news/beschlussvorschlag-zentrale-unterbringungseinrichtung/</link>
                <author>Ausschuss f. Kinder, Jugend u. Familie</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Die Bezirksregierung Arnsberg hat am 02.12.2024 neue Betreuungsstandards für Zentrale Unterbringungseinrichtungen und Erstaufnahmeeinrichtungen in NRW veröffentlicht.</p>
<p>Betreiber müssen für Kinder und Jugendliche eine werktags mindestens sieben Stunden geöffnete Kinderspielbude mit altersgerechter Ausstattung und pädagogischem, konfessionsneutralem sowie kultursensiblem Konzept vorhalten. Je nach Belegung sind zwei bis vier Vollzeitstellen erforderlich, davon mindestens eine staatlich geprüfte Erzieherin bzw. ein Erzieher.</p>
<p>Ergänzend findet schulnaher Unterricht durch Landeslehrkräfte statt (ca. 25 Wochenstunden, Fokus auf Deutsch, Alphabetisierung und Grundbildung). Der Betreiber ergänzt dies durch Sport‑ und Kreativangebote und stellt in Ferien oder bei Ausfall der Lehrkräfte ein Ersatzprogramm bereit. Dafür sind ein bis zwei Vollzeitstellen vorgesehen.</p>
<p>Zusätzlich ist eine allgemeine Betreuung sicherzustellen, darunter ein Mädchenaufenthaltsraum, ein Jugendfreizeittreff, Bewegungs‑ und Sportangebote sowie Bastel‑ und Werkräume. Betreiber müssen Umfang und Qualität dieser Angebote konzeptionell darlegen. Freizeiträume sind bereitzustellen; sofern vorgesehen, ist ein eigener Kinderspielplatz zu errichten und alle Spielplätze zu warten.</p>
<p>Weiterhin sollen Ehrenamtliche aktiv eingebunden werden. Ein Konzept zur Gewinnung, Koordination und Integration freiwillig Engagierter ist vorzulegen.</p>
<p>Insbesondere das pädagogische Konzept, das Freizeitkonzept sowie das Konzept zur Einbindung Ehrenamtlicher bilden die Grundlage dafür, wie der Betreiber die Betreuung, Förderung und Freizeitgestaltung der in der Einrichtung lebenden Kinder und Jugendlichen sicherstellen will. Diese Konzepte bestimmen maßgeblich:</p><ul class="list-normal"><li>die Qualität der pädagogischen Arbeit,</li><li>die Ausgestaltung der täglichen Angebote und Freizeitstrukturen,</li><li>die Einbindung und Koordination ehrenamtlichen Engagements,</li><li>die personelle und organisatorische Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben.</li></ul><p>Eine frühzeitige und vollständige Vorlage ermöglicht es dem Ausschuss, die vorgesehenen Maßnahmen hinsichtlich ihrer fachlichen Angemessenheit, ihrer Praxistauglichkeit und ihrer Übereinstimmung mit den landesrechtlichen Standards zu prüfen. Gleichzeitig schafft sie Transparenz über die geplante Ausgestaltung der Angebote und erlaubt eine politische Bewertung, ob die Interessen und Bedarfe der betroffenen Kinder und Jugendlichen ausreichend berücksichtigt werden.</p>
<p>Durch die Vorlage der Konzepte wird sichergestellt, dass das Gremium seine Verantwortung für die kommunale Kinder‑ und Jugendpolitik wahrnehmen kann und die Entscheidungsfindung auf einer belastbaren, nachvollziehbaren Grundlage erfolgt.</p>
<p><strong>Daher fordern wir:</strong><br>Die Verwaltung der Stadt Herne legt dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie die im Rahmen der Angebotsabgabe zum Betrieb der Zentralen Unterbringungseinrichtung (ZUE) in Herne von einem potenziellen Betreiber einzureichenden und der Stadt Herne vorliegenden folgende Konzepte vor:</p><ul class="list-normal"><li>Konzept zur Einbindung Ehrenamtlicher</li><li>Freizeitkonzept</li><li>Pädagogisches Konzept</li></ul><hr>
<p class="text-klein">Beschlussvorschlag für die Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 21. April 2026</p>]]></content:encoded>
                <category>Alle Anträge</category><category>Anträge abgelehnt</category><category>Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie</category>
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            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-375404</guid>
                <pubDate>Fri, 10 Apr 2026 09:35:00 +0200</pubDate>
                <title>Prüfauftrag: Graffitifreiflächen</title>
                <link>https://www.dielinke-herne.de/start/aktuelles/detailansicht/news/pruefauftrag-graffitifreiflaechen/</link>
                <author>Kultur- u. Bildungsausschuss</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Im Rahmen von Graffiti-Workshops an Schulen in Herne zeigt sich ein wachsendes Interesse an urbaner Kunst. Derzeit müssen Teilnehmende auf Flächen in Nachbarstädten ausweichen. Dies führt zu eingeschränkter kultureller Teilhabe, verpassten Chancen für lokale Kulturentwicklung und fehlenden legalen Alternativen. Die Einrichtung legaler Graffiti-Flächen kann kreative Ausdrucksmöglichkeiten fördern, präventiv gegen illegale Graffiti wirken, das Stadtbild bereichern und kulturelle Teilhabe stärken.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Daher fordern wir:&nbsp;</strong></p>
<p>Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen,</p><ol><li>ob und an welchen geeigneten Standorten im Stadtgebiet Herne legale Graffiti-Flächen eingerichtet werden können,</li><li>welche rechtlichen, organisatorischen und finanziellen Rahmenbedingungen hierfür erforderlich sind,</li><li>inwiefern bestehende kulturelle Initiativen und Vereine eingebunden werden können,</li><li>welche Erfahrungen vergleichbare Städte mit dem Thema gemacht haben,</li><li>und ob eine Kooperation mit Nachbarstädten sinnvoll ergänzt oder ersetzt werden kann.</li></ol><hr>
<p class="text-klein">Beschlussvorschlag für die nächste Sitzung des Kultur- und Bildungsausschusses am 23. April 2026</p>]]></content:encoded>
                <category>Alle Anträge</category><category>Anträge zurückgezogen</category><category>Kultur- und Bildungsausschuss</category>
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            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-374476</guid>
                <pubDate>Wed, 11 Mar 2026 10:00:00 +0100</pubDate>
                <title>Antrag: Einrichtung AK Jobcenter</title>
                <link>https://www.dielinke-herne.de/start/aktuelles/detailansicht/news/antrag-einrichtung-ak-jobcenter/</link>
                <author>Rat der Stadt Herne</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Der Rat der Stadt Herne hat am 15.3.2016 einen Ratsarbeitskreis Jobcenter eingerichtet. Aufgabe des Ratsarbeitskreises war es, eine Ebene des direkten Dialogs zwischen der Ratspolitik und der Geschäftsführung des Jobcenters zu etablieren, da einerseits Anfragen und Diskussionen zum Thema Jobcenter in verschiedenen Ausschüssen der Stadt Herne behandelt werden und andererseits in den gesetzlich vorgegebenen Gremien des Jobcenter nicht alle im Rat vertretenden Fraktionen vertreten sind.</p>
<p>Am 15.12.2020 hat der Rat der Stadt Herne für die damalige Legislaturperiode erneut die Einrichtung eines Ratsarbeitskreises Jobcenter beschlossen, deren 9 Mitglieder nach Hare-Niemeier benannt wurden.</p>
<p>Wie in den letzten Jahren geschehen, soll sich der Arbeitskreis den spezifischen Themen und Interessen des Jobcenters widmen. Er soll sich dabei mit allen Themenfeldern mit&nbsp;</p>
<p>Jobcenterbezug befassen. Um alle im Rat vertretenen Fraktionen und Gruppen eine Teilnahme zu ermöglichen, halten wir eine Änderung der Zusammensetzung für notwendig.<br><br>Daher fordern wir:</p><ol><li>Der Rat der Stadt Herne beschließt für die aktuelle Legislaturperiode die Einrichtung eines Ratsarbeitskreises „Jobcenter“.&nbsp;</li><li><p>Die Fraktionen entsenden jeweils 2 Vertreter/-innen, die Gruppen jeweils eine/n Vertreter/-in. Den Vorsitz hat der/die Sozialdezernent/-in.</p><hr></li></ol><p class="text-klein">Antrag für die kommende Sitzung des Rates der Stadt Herne am 24. März 2026<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded>
                <category>Alle Anträge</category><category>Anträge zurückgezogen</category><category>Rat der Stadt</category>
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            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-372090</guid>
                <pubDate>Tue, 27 Jan 2026 08:22:40 +0100</pubDate>
                <title>Antrag: Plauderbank gegen Einsamkeit</title>
                <link>https://www.dielinke-herne.de/start/aktuelles/detailansicht/news/antrag-plauderbank-gegen-einsamkeit/</link>
                <author>Bezirksvertretung Herne-Mitte</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p class="text-justify">Einsamkeit nimmt in unserer heutigen Gesellschaft stark zu und ist ein oft unterschätztes Problem. Viele Menschen fühlen sich trotz sozialer Netzwerke isoliert, was sich negativ auf ihre psychische und körperliche Gesundheit auswirken kann. Besonders ältere Menschen, Alleinlebende oder neu Zugezogene sind davon betroffen.</p>
<p class="text-justify">Eine Plauderbank ist eine speziell gekennzeichnete Sitzbank im öffentlichen Raum, die dazu einlädt, miteinander ins Gespräch zu kommen. Wer sich dort hinsetzt, signalisiert Offenheit für einen freundlichen Austausch mit anderen. Die Plauderbank dient dazu, spontane Begegnungen zu fördern, soziale Kontakte zu erleichtern und Einsamkeit im Alltag entgegenzuwirken. Sie schafft einen niederschwelligen Ort der Kommunikation und stärkt das vor Ort.</p>
<p class="text-justify"><strong>Daher fordern wir:</strong><br>Die Verwaltung wird beauftragt, im Zuge der Umgestaltung des Bergelmanns Hof mehrere Parkbänke zu errichten, die als „Plauderbank“ gekennzeichnet sind und sich farblich von anderen Parkbänken in der Parkanlage unterscheiden.</p>
<hr>
<p class="text-klein">Antrag für die Sitzung der Bezirksvertretung Herne-Mitte am 29. Januar 2026<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded>
                <category>Alle Anträge</category><category>Anträge abgelehnt</category><category>Bezirksvertretung Herne-Mitte</category>
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            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-366535</guid>
                <pubDate>Thu, 22 May 2025 15:15:00 +0200</pubDate>
                <title>Antrag: SGD-Informationstafeln Parkanlage Bergelmanns Hof  </title>
                <link>https://www.dielinke-herne.de/start/aktuelles/detailansicht/news/antrag-sgd-informationstafeln-parkanlage-bergelmanns-hof/</link>
                <author>Bezirksvertretung Herne-Mitte</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Die 17 Sustainable Development Goals der Vereinten Nationen sind globale Nachhaltigkeitsziele. Sie decken soziale, wirtschaftliche und ökologische Herausforderungen ab und umfassen unter anderem die Bekämpfung von Armut und Hunger, hochwertige Bildung, Geschlechtergleichheit, sauberes Wasser, Klimaschutz und nachhaltiges Wirtschaftswachstum. Die SDGs dienen als Leitfaden für Regierungen, Unternehmen und Gesellschaften weltweit, um eine nachhaltige und gerechte Zukunft zu schaffen.</p>
<p>Die Parkanlage Bergelmanns Hof in Herne wird in Kürze zu einem klimagerechten Stadtpark umgestaltet, der verschiedene Aufenthalts- und Begegnungsflächen für alle Altersgruppen bietet. Informationsmaterial zum Thema globaler Nachhaltigkeit würde hier gut hineinpassen und könnte dazu dienen, das Bewusstsein der Stadtgesellschaft zu diesem Thema zu stärken.</p>
<p>Daher fordern wir:&nbsp;Die Verwaltung wird beauftragt, gut sichtbare Informationstafeln in der Parkanlage Bergelmanns Hof zu errichten, auf denen die 17 UN-Nachhaltigkeitsziele (SDGs) abgebildet sind und auf denen man weitere Informationen zu der Thematik nachlesen kann.</p>
<hr>
<p class="text-klein">Antrag für die Sitzung der Bezirksvertretung Herne-Mitte am 22. Mai 2025</p>]]></content:encoded>
                <category>Alle Anträge</category><category>Anträge abgelehnt</category><category>Bezirksvertretung Herne-Mitte</category>
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            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-365541</guid>
                <pubDate>Wed, 12 Mar 2025 14:45:00 +0100</pubDate>
                <title>Sachstand und Diskussion bezüglich: Chemieleistungszentrum der Chemieindustrie – Forellstraße</title>
                <link>https://www.dielinke-herne.de/start/aktuelles/detailansicht/news/sachstand-und-diskussion-bezueglich-chemieleistungszentrum-der-chemieindustrie-forellstrasse/</link>
                <author>Ausschuss f. Umweltschutz (Klaudia Scholz)</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Herr Oberbürgermeister Frank Dudda hat im Interview mit der Herner WAZ am 31.01.24 über eines seiner wichtigsten Vorhaben fürs nächste Jahr berichtet. Mit der Chemieindustrie und der Universität Bochum soll das Projekt „Chemnia“ vorangetrieben werden.</p>
<p>Es soll mittelfristig an der Forellstr. realisiert werden. Geplant ist ein Chemieleistungszentrum, ein Innovationspark für Chemie. Dort sollen rund 80 WissenschaftlerInnen in hochmodernen Laboren erforschen, wie sich Baustoff- und Chemieindustrie nachhaltig gestalten lassen. So soll es möglich sein, die Klimaziele zu erreichen und gleichzeitig wettbewerbsfähig zu bleiben.</p>
<p>Wir möchten das Thema zusammen mit den Verantwortlichen der Universität Bochum, der Verwaltung und der Politik diskutieren.</p>
<hr>
<p class="text-klein">Vorschlag für die nächste Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz am 12. März 2025</p>
<p>&nbsp;</p>]]></content:encoded>
                <category>Alle Anträge</category><category>Ausschuss für Umweltschutz</category>
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            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-365309</guid>
                <pubDate>Tue, 18 Feb 2025 16:50:00 +0100</pubDate>
                <title>Antrag: Bezahlkarte für Geflüchtete nicht einführen (Opt-Out-Regelung)</title>
                <link>https://www.dielinke-herne.de/start/aktuelles/detailansicht/news/antrag-bezahlkarte-fuer-gefluechtete-nicht-einfuehren-opt-out-regelung/</link>
                <author>Rat der Stadt (Grüne u. Linke-Fraktion)</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Laut einer aktuellen Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) senden nur sieben Prozent der Geflüchteten Geld aus Deutschland ins Ausland. Die Studie zeigt zudem, dass diese Tendenz weiter abnimmt. Die Annahme, dass Geflüchtete, die auf Grundsicherung angewiesen sind, in großem Umfang Geld ins Ausland schicken, ist daher empirisch nicht belegbar.</p>
<p>&nbsp;(Die Studie ist hier abrufbar:&nbsp;<a href="https://www.diw.de/documents/publikationen/73/diw_01.c.928629.de/24-49-1.pdf" target="_blank" class="link-extern" title="https://www.diw.de/documents/publikationen/73/diw_01.c.928629.de/24-49-1.pdf" rel="noreferrer">https://www.diw.de/documents/publikationen/73/diw_01.c.928629.de/24-49-1.pdf</a>)</p>
<p>Die bundesweite Debatte über Geldüberweisungen von Geflüchteten in ihre Heimat, die im vergangenen Jahr dazu führte, dass der Bundestag über eine gesetzliche Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes eine Bezahlkarte als mögliche Form der Leistungserbringung einführte, spiegelt damit nicht die Realität wider.</p>
<p>Darüber hinaus kritisieren Wohlfahrtsverbände, Gewerkschaften und Kirchen die Bezahlkarte als diskriminierend und integrationshemmend. Sie argumentieren, dass die Karte geflüchtete Men-schen stigmatisiere, sie in ihrer Lebensführung bevormunde, ihre gesellschaftliche Teilhabe er-schwere und letztlich auch die Arbeit der in der Integrationsarbeit Tätigen behindere.</p>
<p>Des Weiteren würde eine bürokratische Extra-Maßnahme geschaffen, die Geld kostet und zusätzliche Personalressourcen der Verwaltung bindet.</p>
<p>Aus Sicht der antragstellenden Fraktionen sollte aus dieser Vielzahl von Gründen keine Bezahlkarte in Herne eingeführt werden.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Daher fordern wir:</p>
<p>Der Rat der Stadt Herne stellt fest, dass es für die Einführung einer sogenannten Bezahlkarte für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz keine Notwendigkeit gibt und be-schließt, in Herne keine Bezahlkarte für Geflüchtete einzuführen und die „Opt Out“-Regelung des Landes zu nutzen. &nbsp;</p>
<hr>
<p class="text-klein">Gemeinsamer Antrag&nbsp;Grüne und Linke Fraktion; Sitzung des Rates der Stadt Herne am 18. Februar 2025</p>
<p>&nbsp;</p>]]></content:encoded>
                <category>Alle Anträge</category><category>Anträge abgelehnt</category><category>Rat der Stadt</category>
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            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-365308</guid>
                <pubDate>Tue, 18 Feb 2025 16:40:00 +0100</pubDate>
                <title>Prüfantrag - Das &quot;Herner Versprechen&quot; sichtbar machen</title>
                <link>https://www.dielinke-herne.de/start/aktuelles/detailansicht/news/pruefantrag-das-herner-versprechen-sichtbar-machen/</link>
                <author>Rat der Stadt (gemeinsamer Antrag)</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Am 20. Februar 2024 wurde das „Herner Versprechen“ im Rahmen einer Initiative des Bündnisses Herne – Mitmachen. Mitreden. Miteinander e.V. ins Leben gerufen. Ziel dieser Initiative ist es, ein klares Zeichen gegen Rechtsextremismus zu setzen und die demokratischen Parteien im Rat der Stadt Herne dazu zu bewegen, jegliche Zusammenarbeit mit rechtsextremistischen Akteur*innen, wie aktuell der Alternative für Deutschland (AfD) auszuschließen.</p>
<p>Bei einer Kundgebung auf dem Friedrich-Ebert-Platz vor dem Rathaus am 20. Februar 2024 unterzeichneten Vertreter*innen der demokratischen Parteien im Rat der Stadt Herne, sowie weitere Akteur*innen der Zivilgesellschaft das „Herner Versprechen“. Diese Veranstaltung, an der rund 1.400 Menschen teilnahmen, markierte einen wichtigen Meilenstein im Engagement gegen Rechtsextremismus in unserer Stadt.</p>
<p>Das „Herner Versprechen“ betont die Werte der Vielfalt, Toleranz und des Respekts, welche die Herner Stadtgesellschaft als solidarische Gemeinschaft prägen. Dieses Versprechen hat eine überbezirkliche Bedeutung für das gesamte Herner Stadtgebiet und trägt zur Identitätsstiftung bei. Es verpflichtet die Unterzeichnenden, den Schutz der Menschenwürde, der Demokratie und des Rechtsstaats entschlossen weiterzuführen und rechtsextreme Bestrebungen entschieden abzulehnen. Der Stadtgesellschaft einen solchen Ort der Identität zur Verfügung zu stellen halten wir für geboten.</p>
<p>Die öffentliche Darstellung des Textes des „Herner Versprechens“ dient der dauerhaften Sichtbarmachung dieses wichtigen Bekenntnisses und unterstreicht das Engagement der Stadt Herne für Demokratie, Vielfalt und Respekt.</p>
<p>Bei der Prüfung sollte auch in Erwägung gezogen werden, ob ein Schaukasten für das „Herner Versprechens“ auf der Bahnhofstraße gegenüber der Einmündung Glockenstraße in Höhe des dortigen Bauwerks (sog. “Terhoeven-Ei”) errichtet werden kann. Dies könnte ein geeigneter Ort sein, um das Versprechen als zentrales Leitbild sichtbar zu machen. So bliebe es für Bürger*innen und Besuchende präsent und es würde ein Zeichen gesetzt, dass die Stadt Herne nachhaltig hinter den im „Herner Versprechen“ formulierten Werten steht.</p>
<p>Zudem gewährleistet die hohe Passantenfrequenz eine beständige soziale Kontrolle, wodurch das Risiko von Vandalismus an diesem Standort erheblich reduziert wird.</p>
<p>Daher beantragen wir:</p>
<p>Die Verwaltung wird gebeten, für den Text des „Herner Versprechens“ einen rechtlich zulässigen, geeigneten und repräsentativen Ort zur öffentlichen Ausstellung zu finden. Dies kann auch durch Einbeziehung der Stadtgesellschaft und beispielsweise der temporären Ausstellung in Schaufenstern von Ladenlokalen oder dauerhaft in einem Schaukasten erfolgen.&nbsp;&nbsp;&nbsp;</p>
<hr>
<p class="text-klein">Gemeinsamer Antrag von SPD-, CDU-, Grüne-Fraktion, Fraktion Die Linke, FDP-Ratsgruppe, Die Piraten; Sitzung des Rates der Stadt Herne am 18. Februar 2025</p>]]></content:encoded>
                <category>Alle Anträge</category><category>Anträge angenommen</category><category>Rat der Stadt</category>
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            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-364804</guid>
                <pubDate>Tue, 18 Feb 2025 16:30:00 +0100</pubDate>
                <title>Antrag: Umgang der HCR mit Schwarzfahrenden</title>
                <link>https://www.dielinke-herne.de/start/aktuelles/detailansicht/news/antrag-umgang-der-hcr-mit-schwarzfahrenden/</link>
                <author>Rat der Stadt (Veronika Buszewski)</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>In der Sitzung des Ausschusses für Digitales, Infrastruktur und Mobilität vom 14. November 2024 wurde auf Anfrage der Linken bekannt, dass die HCR in insgesamt 117 Fällen Strafanzeige wegen „Erschleichen von Beförderungsleistungen“ gemäß §265a StGB gestellt hat. Den Täter*innen droht in der Regel ein Strafverfahren, das mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr enden kann.</p>
<p>Dies führt für viele Menschen letztlich zu einer Ersatzfreiheitsstrafe, die in einer Haft endet. Eine solche Strafe wird verhängt, wenn die Geldstrafe aus einem Strafverfahren nicht bezahlt werden kann. Der Ablauf ist oft wie folgt: Menschen können sich aufgrund ihrer Armut kein Ticket leisten und werden deshalb wegen Erschleichens von Beförderungsleistungen angezeigt (§ 265a StGB). Im Strafverfahren wird dann eine Geldstrafe verhängt, die sie aus finanziellen Gründen nicht begleichen können. Am Ende landen sie wegen ihrer Armut im Gefängnis. Besonders betroffen sind dabei oft Erwerbslose und Wohnungslose.</p>
<p>Die gescheiterte Ampelregierung plante eine Reform, die vorsah, dass Erschleichen von Beförderungsleistungen künftig wie z.B. auch Falschparken nur noch als eine Ordnungswidrigkeit geahndet würde. Diese wichtige Reform, die tausende Menschen jährlich vor einer Ersatzfreiheitsstrafe bewahrt hätte, verzögert sich nun durch die Neuwahlen auf unbestimmte Zeit.</p>
<p>Deshalb sollten wir als Kommune jetzt die Initiative ergreifen und das Problem direkt vor Ort lösen. Einerseits würden wir den Steuerzahler um die Kosten unnützer Gerichtsverfahren und Ersatzfreiheitsstrafen entlasten. Andererseits könnten wir vermeiden, über 100 Herner:innen, die oft bereits wirtschaftlich stark belastet sind, noch weiter in Schwierigkeiten zu bringen. Vielleicht können wir sogar vermeiden, dass einzelne Menschen in Herne allein aufgrund von Armut ins Gefängnis geraten.</p>
<p>Viele Städte Städte haben es uns bereits vorgemacht, z.B. Bremerhaven, Karlsruhe, Mainz, Wiesbaden, Köln, Düsseldorf, Münster, Bremen, Halle, Dresden und Potsdam. Wir als Stadt Herne könnten und sollten nachziehen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Daher beantragen wir: Der Rat der Stadt Herne beauftragt die Straßenbahn Herne–Castrop-Rauxel (HCR), ab sofort weder Strafanzeigen noch Strafanträge nach §265a wegen&nbsp; Erschleichen von Beförderungsleistungen zu stellen.</p>
<hr>
<p class="text-klein">Antrag für die Sitzung des Rates der Stadt Herne am 18. Februar 2025</p>
<p>&nbsp;</p>]]></content:encoded>
                <category>Alle Anträge</category><category>Anträge abgelehnt</category><category>Rat der Stadt</category>
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            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-364118</guid>
                <pubDate>Thu, 02 Jan 2025 09:15:00 +0100</pubDate>
                <title>Antrag: Umgang der HCR mit Schwarzfahrenden</title>
                <link>https://www.dielinke-herne.de/start/aktuelles/detailansicht/news/antrag-umgang-der-hcr-mit-schwarzfahrern/</link>
                <author>Ausschuss f. Digitales, Infrastruktur und Mobilität</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>In der Sitzung des Ausschusses für Digitales, Infrastruktur und Mobilität vom 14. November 2024 wurde auf Anfrage der Linken bekannt, dass die HCR in insgesamt 117 Fällen Strafanzeige wegen „Erschleichen von Beförderungsleistungen“ gemäß §265a StGB gestellt hat. Den Täter*innen droht in der Regel ein Strafverfahren, das mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr enden kann.</p>
<p>Dies führt für viele Menschen letztlich zu einer Ersatzfreiheitsstrafe, die in einer Haft endet. Eine solche Strafe wird verhängt, wenn die Geldstrafe aus einem Strafverfahren nicht bezahlt werden kann. Der Ablauf ist oft wie folgt: Menschen können sich aufgrund ihrer Armut kein Ticket leisten und werden deshalb wegen Erschleichens von Beförderungsleistungen angezeigt (§ 265a StGB). Im Strafverfahren wird dann eine Geldstrafe verhängt, die sie aus finanziellen Gründen nicht begleichen können. Am Ende landen sie wegen ihrer Armut im Gefängnis. Besonders betroffen sind dabei oft Erwerbslose und Wohnungslose.</p>
<p>Die gescheiterte Ampelregierung plante eine Reform, die vorsah, dass Erschleichen von Beförderungsleistungen künftig wie z.B. auch Falschparken nur noch als eine Ordnungswidrigkeit geahndet würde. Diese wichtige Reform, die tausende Menschen jährlich vor einer Ersatzfreiheitsstrafe bewahrt hätte, verzögert sich nun durch die Neuwahlen auf unbestimmte Zeit.</p>
<p>Deshalb sollten wir als Kommune jetzt die Initiative ergreifen und das Problem direkt vor Ort lösen. Einerseits würden wir den Steuerzahler um die Kosten unnützer Gerichtsverfahren und Ersatzfreiheitsstrafen entlasten. Andererseits könnten wir vermeiden, über 100 Herner:innen, die oft bereits wirtschaftlich stark belastet sind, noch weiter in Schwierigkeiten zu bringen. Vielleicht können wir sogar vermeiden, dass einzelne Menschen in Herne allein aufgrund von Armut ins Gefängnis geraten.</p>
<p>Viele Städte Städte haben es uns bereits vorgemacht, z.B. Bremerhaven, Karlsruhe, Mainz, Wiesbaden, Köln, Düsseldorf, Münster, Bremen, Halle, Dresden und Potsdam. Wir als Stadt Herne könnten und sollten nachziehen.</p>
<p>Daher fordern wir:<br> Der Rat der Stadt Herne beauftragt die Straßenbahn Herne–Castrop-Rauxel (HCR), ab sofort weder Strafanzeigen noch Strafanträge nach §265a wegen Erschleichen von Beförderungsleistungen zu stellen.</p>
<hr>
<p class="text-klein">Antrag für die nächste Sitzung des Ausschusses für Digitales, Infrastruktur und Mobilität am 16. Januar 2025</p>]]></content:encoded>
                <category>Alle Anträge</category><category>Ausschuss für Digitales, Infrastruktur und Mobilität</category>
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            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-362561</guid>
                <pubDate>Wed, 20 Nov 2024 15:45:00 +0100</pubDate>
                <title>Antrag: Beratung zum Thema Biodiversität</title>
                <link>https://www.dielinke-herne.de/start/aktuelles/detailansicht/news/antrag-beratung-zum-thema-biodiversitaet/</link>
                <author>Ausschuss f. Umweltschutz</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>In einer so dicht besiedelten und auch versiegelten Stadt wie Herne ist Biodiversität ein Thema, das man nur schwierig zufriedenstellend bearbeiten kann, ohne mit anderen städtischen Zielen in Konflikt zu geraten. Neben dem sehr prominenten Fall der Kreuzkröten-Population auf dem ehemaligen Zechengelände Blumenthal gibt es noch viele weitere Fälle, wo „menschliche Interessen“ der Stadtgesellschaft und die Natur in einem scheinbaren Konflikt zueinander stehen.</p>
<p>Der Verein Kommunen für biologische Vielfalt e.V. bietet im Rahmen des Projektes „<em>N.A.T.U.R. </em><em>–</em><em> Nachhaltiger Artenschutz durch T</em><em>heorie &amp; Umsetzung im besiedelten Raum</em>“ an, Mitarbeitende von Kommunen aber auch andere mit der Anlage und Pflege von öffentlichen Grünflächen betraute Personen zu beraten. Dabei soll eine ganze Bandbreite an Maßnahmen des biodiversitätsfördernden Grünflächenmanagements vermittelt werden.</p>
<p>Um an dem unter anderem aus Beratungsgesprächen, Exkursionen, Moderierten Diskussionsrunden, Workshops und Presseterminen bestehenden Angebot teilnehmen zu können, ist es nötig, dass sich die jeweiligen Kommunen jeweils für das Projekt bewerben.</p>
<p>Daher fordern wir: Die Verwaltung wird darum gebeten, sich für eine Vor-Ort-Beratung im Projekt „<em>N.A.T.U.R. </em><em>–</em><em> Nachhaltiger Artenschutz durch Theorie &amp; Umsetzung im besiedelten Raum</em>“ des Kommunen für biologische Vielfalt e. V. zu bewerben.</p>
<hr>
<p class="text-klein">Beschlussvorschlag für die Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz am 20. November 2024</p>
<p>&nbsp;</p>]]></content:encoded>
                <category>Alle Anträge</category><category>Anträge abgelehnt</category><category>Ausschuss für Umweltschutz</category>
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            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-361352</guid>
                <pubDate>Tue, 17 Sep 2024 16:00:00 +0200</pubDate>
                <title>Antrag: Umweltverträglichkeitsprüfung Bebauungsplan 277</title>
                <link>https://www.dielinke-herne.de/start/aktuelles/detailansicht/news/antrag-umweltvertraeglichkeitspruefung-bebauungsplan-277-pla/</link>
                <author>Ausschuss f. Planung u. Stadtentwicklung</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Am 5. Dezember 2023 hat der Haupt- und Personalausschuss den Aufstellungsbeschluss für</p>
<p>den Bebauungsplan Nr. 277 - Östlich der Bielefelder Straße beschlossen. Der Bebauungsplan soll im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB aufgestellt werden.</p>
<p>Der Rund 3,2 Hektar große Bereich besteht vor allem aus Grünfläche und beinhaltet seit Jahrzehnten eine große Artenvielfalt an Tieren und Pflanzen. Auch Kreuzkröten wurden hier schon gesichtet. Das Plangebiet ist nicht nur hinsichtlich seiner Artenvielfalt und Biodiversität von großer Bedeutung, sondern leistet momentan auch noch als Grünfläche einen wichtigen Beitrag zum Hitzeschutz des Umfeldes.</p>
<p>Gegen die Bebauung hat sich in Herne bereits Widerstand in Form einer Bürgerinitiative gebildet. Auch die lokale Ortsgruppe des BUND kritisiert das Vorgehen, insbesondere auch mit einem Hinweis auf das beschleunigte Planverfahren ohne Umweltprüfung.</p>
<p>Im Kontext des hohen ökologischen Wertes des Plangebietes und im Rahmen von Überlegungen zum Thema Klimafolgenanpassung erachten wir daher eine Umweltprüfung auf diesem Grundstück für sinnvoll.</p>
<p>Daher fordern wir:<br> Die Verwaltung wird beauftragt, eine Umweltprüfung für den Bebauungsplan Nr. 277 - Östlich der Bielefelder Straße durchzuführen.</p>
<hr>
<p>Der Antrag wurde in der Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz am <a href="https://www.herne.de/allris/si010_j.asp?YY=2024&amp;MM=08&amp;DD=28" target="_blank" title="Sitzungskalender 08/2024 anzeigen" rel="noreferrer">28.08.2024</a> dahingehend geändert, dass empfohlen wurde, diesen an den Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung zu verweisen.</p>
<hr>
<p class="text-klein">Antrag für die Sitzung des Ausschusses f. Planung u. Stadtentwicklung am 17. September 2024<br> Zuvor: Antrag für die Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz am 28. August 2024</p>]]></content:encoded>
                <category>Alle Anträge</category><category>Anträge angenommen</category><category>Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung</category><category>Ausschuss für Umweltschutz</category>
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            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-361278</guid>
                <pubDate>Tue, 03 Sep 2024 16:30:00 +0200</pubDate>
                <title>Antrag: Änderung der Zusammensetzung und Umbesetzung im Ausschuss für Digitales, Infrastruktur und Mobilität</title>
                <link>https://www.dielinke-herne.de/start/aktuelles/detailansicht/news/antrag-aenderung-der-zusammensetzung-und-umbesetzung-im-ausschuss-fuer-digitales-infrastruktur-und-mobilitaet/</link>
                <author>Rat der Stadt Herne</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Gem. §&nbsp;50 Abs.&nbsp;3 GO NRW werden die Wahlen zu den Ausschüssen nach den Grundsätzen der Verhältniswahl (Hare/Niemeyer) durchgeführt. Frei gewordene Ausschusssitze kann der Rat der Stadt auf Vorschlag der Fraktion, welcher das ausgeschiedene Mitglied bei seiner Wahl angehörte, neu besetzen.</p>
<p><strong>Beschlussvorschlag: </strong></p>
<p>1. Der Rat der Stadt legt die Zusammensetzung des Ausschusses für Digitales, Infrastruktur und Mobilität wie folgt neu fest:</p>
<p>Zahl der stimmberechtigten Mitglieder: 21<br> davon<br> - Stadtverordnete: 15<br> - sachkundige Bürger:&nbsp;6</p>
<p>Zahl der sachkundigen Einwohner: 1<br> ohne Stimmrecht (§&nbsp;58 (4) GO NRW)</p>
<p>2. Der Rat der Stadt bestellt gemäß&nbsp;§&nbsp;50 Abs. 3 Satz 7 i. V. m. §&nbsp;58 Abs. 3 GO NRW<br> anstelle der sachkundigen Bürgerin Jessica Romanowski die <strong>Stadtverordnete Veronika Buszewski</strong><strong>&nbsp;</strong>als ordentliches Mitglied in den Ausschuss&nbsp;für Digitales, Infrastruktur und Mobilität</p>
<hr>
<p class="text-klein">Antrag für die Sitzung des Rates der Stadt Herne am 03. September 2024</p>]]></content:encoded>
                <category>Alle Anträge</category><category>Anträge angenommen</category><category>Rat der Stadt</category>
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