Seit 2017 kämpft die Gießener Ärztin Kristina Hänel für Ihr sachliches Informationsrecht zu Schwangerschaftsabbrüchen.
Seit der ersten Verurteilung im Jahr 2017 wegen angeblicher Werbung für Schwangerschaftsabbrüche nach §219a StGB ist sie deutschlandweit als Vorkämpferin für das sexuelle und körperliche Selbstbestimmungsrecht von Frauen* bekannt. Am 19.01.2021 hat das Oberlandesgericht Frankfurt die Revision gegen ihr Urteil abgewiesen.
Das ermöglicht den gewünschten Schritt zur Verfassungsbeschwerde, bedeutet aber auch, dass Kristina Hänel ihre Informationen zu Schwangerschaftsabbrüchen nicht mehr auf ihrer Homepage publizieren darf.
Der Landesvorstand hat auf seiner zurückliegenden Tagung einstimmig beschlossen, auf der Website des Landesverbandes Informationen zu Schwangerschaftsabbrüchen zugänglich zu machen, über die Ärztinnen und Ärzte aufgrund des §219a nicht selbst informieren dürfen. Als LINKE sind wir der Meinung, dass Informationen zu Schwangerschaftsabbrüchen nichts im Strafrecht verloren haben. §219a gehört abgeschafft!
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