Antrag: Bezahlkarte für Geflüchtete nicht einführen (Opt-Out-Regelung)
Laut einer aktuellen Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) senden nur sieben Prozent der Geflüchteten Geld aus Deutschland ins Ausland. Die Studie zeigt zudem, dass diese Tendenz weiter abnimmt. Die Annahme, dass Geflüchtete, die auf Grundsicherung angewiesen sind, in großem Umfang Geld ins Ausland schicken, ist daher empirisch nicht belegbar.
(Die Studie ist hier abrufbar: https://www.diw.de/documents/publikationen/73/diw_01.c.928629.de/24-49-1.pdf)
Die bundesweite Debatte über Geldüberweisungen von Geflüchteten in ihre Heimat, die im vergangenen Jahr dazu führte, dass der Bundestag über eine gesetzliche Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes eine Bezahlkarte als mögliche Form der Leistungserbringung einführte, spiegelt damit nicht die Realität wider.
Darüber hinaus kritisieren Wohlfahrtsverbände, Gewerkschaften und Kirchen die Bezahlkarte als diskriminierend und integrationshemmend. Sie argumentieren, dass die Karte geflüchtete Men-schen stigmatisiere, sie in ihrer Lebensführung bevormunde, ihre gesellschaftliche Teilhabe er-schwere und letztlich auch die Arbeit der in der Integrationsarbeit Tätigen behindere.
Des Weiteren würde eine bürokratische Extra-Maßnahme geschaffen, die Geld kostet und zusätzliche Personalressourcen der Verwaltung bindet.
Aus Sicht der antragstellenden Fraktionen sollte aus dieser Vielzahl von Gründen keine Bezahlkarte in Herne eingeführt werden.
Daher fordern wir:
Der Rat der Stadt Herne stellt fest, dass es für die Einführung einer sogenannten Bezahlkarte für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz keine Notwendigkeit gibt und be-schließt, in Herne keine Bezahlkarte für Geflüchtete einzuführen und die „Opt Out“-Regelung des Landes zu nutzen.
Gemeinsamer Antrag Grüne und Linke Fraktion; Sitzung des Rates der Stadt Herne am 18. Februar 2025
Dateien
- 250218_RAT_gemeinsamer-Antrag_Bezahlkarte_Gefluechtete_Opt-Out.pdf
PDF-Datei (232 KB) - 250218_RAT_gemeinsamer-Antrag_Bezahlkarte_Gefluechtete_Opt-Out_Beschluss.pdf
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