Antrag: Umgang der HCR mit Schwarzfahrern
In der Sitzung des Ausschusses für Digitales, Infrastruktur und Mobilität vom 14. November 2024 wurde auf Anfrage der Linken bekannt, dass die HCR in insgesamt 117 Fällen Strafanzeige wegen „Erschleichen von Beförderungsleistungen“ gemäß §265a StGB gestellt hat. Den Täter*innen droht in der Regel ein Strafverfahren, das mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr enden kann.
Dies führt für viele Menschen letztlich zu einer Ersatzfreiheitsstrafe, die in einer Haft endet. Eine solche Strafe wird verhängt, wenn die Geldstrafe aus einem Strafverfahren nicht bezahlt werden kann. Der Ablauf ist oft wie folgt: Menschen können sich aufgrund ihrer Armut kein Ticket leisten und werden deshalb wegen Erschleichens von Beförderungsleistungen angezeigt (§ 265a StGB). Im Strafverfahren wird dann eine Geldstrafe verhängt, die sie aus finanziellen Gründen nicht begleichen können. Am Ende landen sie wegen ihrer Armut im Gefängnis. Besonders betroffen sind dabei oft Erwerbslose und Wohnungslose.
Die gescheiterte Ampelregierung plante eine Reform, die vorsah, dass Erschleichen von Beförderungsleistungen künftig wie z.B. auch Falschparken nur noch als eine Ordnungswidrigkeit geahndet würde. Diese wichtige Reform, die tausende Menschen jährlich vor einer Ersatzfreiheitsstrafe bewahrt hätte, verzögert sich nun durch die Neuwahlen auf unbestimmte Zeit.
Deshalb sollten wir als Kommune jetzt die Initiative ergreifen und das Problem direkt vor Ort lösen. Einerseits würden wir den Steuerzahler um die Kosten unnützer Gerichtsverfahren und Ersatzfreiheitsstrafen entlasten. Andererseits könnten wir vermeiden, über 100 Herner:innen, die oft bereits wirtschaftlich stark belastet sind, noch weiter in Schwierigkeiten zu bringen. Vielleicht können wir sogar vermeiden, dass einzelne Menschen in Herne allein aufgrund von Armut ins Gefängnis geraten.
Viele Städte Städte haben es uns bereits vorgemacht, z.B. Bremerhaven, Karlsruhe, Mainz, Wiesbaden, Köln, Düsseldorf, Münster, Bremen, Halle, Dresden und Potsdam. Wir als Stadt Herne könnten und sollten nachziehen.
Daher fordern wir:
Der Rat der Stadt Herne beauftragt die Straßenbahn Herne–Castrop-Rauxel (HCR), ab sofort weder Strafanzeigen noch Strafanträge nach §265a wegen Erschleichen von Beförderungsleistungen zu stellen.
Antrag für die nächste Sitzung des Ausschusses für Digitales, Infrastruktur und Mobilität am 16. Januar 2025
Dateien
- 250116_DIM_Beschlussvorschlag_Umgang_mit_Schwarzfahrern.pdf
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