LAG Hamm bestätigt: Kündigung gegen Herner Lidl-Betriebsrat unrechtmäßig
„Nun haben wir es schwarz auf weiß: Die Kündigung des ehemaligen Betriebsratsvorsitzenden im Lidl Lager Herne entbehrte jeglicher Grundlage,“ so Azad Tarhan, zuständiger Gewerkschaftssekretär. Das Landesarbeitsgericht Hamm hat alle drei aufgeführten Scheinbegründungen des Arbeitgebers zurückgewiesen. Auch eine Revision wird vom Gericht aus-geschlossen.
„Das bestätigt unsere Sicht auf die Vorgänge im Lidl Lager: Beschwerden, Abmahnungen und Kündigungen gegen Be-triebsratsmitglieder oder Versetzungen in unliebsame Schichten oder Abteilungen dienen einzig dem Zweck, die Kolleginnen und Kollegen mürbe zu machen.“ Solches Vor-gehen wird als Union-Busting bezeichnet, was nichts ande-res meint als die systematische Bekämpfung von kritischen Betriebsräten und Gewerkschaften.
„Dass die Kündigung des Betriebsratsmitglieds damit für null und nichtig erklärt wurde, ist ein großer Erfolg. Voraussicht-lich wird der Arbeitgeber allerdings neue Kündigungsgründe erfinden. Das zeigt, wie wichtig es ist, eine starke Gewerk-schaft im Rücken zu haben. Wir stehen an der Seite der Kol-leginnen und Kollegen und beraten in solchen Fällen.“
Pressemitteilung ver.di-Bezirk Mittleres Ruhrgebiet, Azad Tarhan, 30. August 2024
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