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            <title>Die Linke KV Herne/Wanne-Eickel: RSS-Feed</title>
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            <language>de</language>
            <copyright>Die Linke KV Herne/Wanne-Eickel</copyright>
            
            <pubDate>Mon, 21 Sep 2026 13:52:27 +0200</pubDate>
            <lastBuildDate>Mon, 21 Sep 2026 13:52:27 +0200</lastBuildDate>
            
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                <guid isPermaLink="false">news-378659</guid>
                <pubDate>Fri, 18 Sep 2026 15:20:00 +0200</pubDate>
                <title>Anfrage: Barrierefreiheit in der Verwaltung</title>
                <link>https://www.dielinke-herne.de/fraktion/detail-fraktion/news/anfrage-barrierefreiheit-in-der-verwaltung/</link>
                <author>Ausschuss f. Soziales, Arbeit, Gesundheit, Senioren u. Inklusion</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p class="text-justify">Zur Teilhabe am öffentlichen Leben und dem Leben in unserer Stadt gehört auch, mit der Stadtverwaltung kommunizieren, und Anliegen vorbringen zu können. Dabei gibt es für einige Menschen in der Stadt aufgrund von Migrationshintergrund oder Beeinträchtigungen besondere Herausforderungen. Doch gerade diese Menschen sind häufig in besonderem Maße darauf angewiesen Informationen von der Verwaltung zu erhalten, Beispielsweise bezüglich medizinischer Versorgung oder auch im Hinblick auf Sprachkurse. Der barrierefreie Zugang zu Verwaltungsgebäuden und Büros hat keinen Nutzen, wenn die Menschen dann nicht mit den Mitarbeiter*innen der Verwaltung kommunizieren können.</p>
<p class="text-justify">Vor diesem Hintergrund bitten wir um die schriftliche Beantwortung folgender Fragen:</p><ol><li><p class="text-justify">Gibt es in der Stadtverwaltung Gebärdendolmetscher*innen, bzw. gibt es Mitarbeiter*innen, welche die Gebärdensprache beherrschen?&nbsp;<br>1. Wenn nein, warum nicht?</p></li><li><p class="text-justify">Hat die Stadt eine*n oder mehrere Dolmetscher*innen für Fremdsprachen?<br>1. In welchen Abteilungen arbeiten die Dolmetscher*innen?<br>2. Welche Sprachen sprechen die Dolmetscher*innen?</p></li><li><p class="text-justify">Gibt es seitens der Verwaltung Fortbildungsangebote, z. B. in Zusammenarbeit mit der VHS bezüglich der oben genannten Punkte?</p></li></ol><hr>
<p class="text-klein">Anfrage für die nächste Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit, Senioren und Inklusion am 23. September 2026</p>]]></content:encoded>
                <category>Alle Anfragen</category><category>Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit, Senioren und Inklusion</category>
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            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-378507</guid>
                <pubDate>Tue, 08 Sep 2026 12:15:00 +0200</pubDate>
                <title>Beschlussvorschlag: Den &quot;Eezy-Tarif&quot; des VRR auch ohne Smartphone und App nutzbar machen</title>
                <link>https://www.dielinke-herne.de/fraktion/detail-fraktion/news/beschlussvorschlag-den-eezy-tarif-des-vrr-auch-ohne-smartphone-und-app-nutzbar-machen/</link>
                <author>Ausschuss f. Digitales, Infrastruktur und Mobilität </author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Die letzten Tarifänderungen zum 01.06.2026 im VRR und damit auch im HCR führen für die Nutzer*innen des ÖPNV, die den „digitalen Luftlinientarif eezy.nrw“ nicht mithilfe eines Smartphones nutzen können oder wollen, zu einer völlig unangemessenen Verteuerung der Fahrten in bestimmten Situationen.&nbsp;</p>
<p>Es ist erklärtes Ziel, den digitalen Luftlinientarif voranzutreiben. Dann allerdings muss eine Möglichkeit entwickelt werden, diesen Tarif auch unabhängig von der appbasierten Nutzung mit dem Smartphone zu machen.&nbsp;</p>
<p>Eine Möglichkeit wäre, eine „VRR-Card“ RFID-Karte einzuführen, die als reine Identifikationskarte im System des VRR einer Adresse mit Namen, Adresse und Bezahlmöglichkeit (Einzugsermächtigung o. ä.) zugeordnet ist. Bei Fahrtbeginn wird über ein Auslesegerät, das entweder an der Haltestelle oder im Fahrzeug montiert ist, der Fahrtbeginn registriert. Beim Ende der Fahrt kann an der entsprechenden Box in Fahrzeug oder Haltestelle die Beendigung der Fahrt durch Anhalten der Karte registriert werden. Dazu gehört, ähnlich wie bei Geldkarten die Möglichkeit, die Karte bei Verlust niedrigschwellig sperren zu lassen.&nbsp;</p>
<p>Da die HCR in die Tarifstruktur des VRR eingebunden ist, soll über die HCR oder auf einem anderen, angemessenen Weg im Verkehrsverbund Rhein-​Ruhr AöR (VRR)beantragt werden, den digitalen Luftlinientarif mittels einer einfach zu handhabenden technischen Lösung auch ohne App und Smartphone zugänglich und nutzbar zu machen. Dieses soll im Sinne der Barrierefreiheit den Zugang für alle Bevölkerungsgruppen niedrigschwellig ermöglichen.</p>
<p>Dabei soll auch der Aspekt der Datensicherheit in angemessener Weise berücksichtigt werden.&nbsp;</p>
<p><br><strong>Daher fordern wir:</strong></p>
<p>Der Ausschuss für Digitales, Infrastruktur und Mobilität beschließt, die HCR zu beauftragen, im VRR die Einführung einer „VRR-Card“ anzustoßen, welche die Nutzung des digitalen Luftlinientarifs (eezy.nrw) auch ohne die Nutzung einer smartphonebasierten App ermöglicht.</p>
<hr>
<p class="text-klein">Beschlussvorschlag für die nächste Sitzung des Ausschusses für Digitales, Infrastruktur und Mobilität am 5. November 2026</p>]]></content:encoded>
                <category>Alle Anträge</category><category>Ausschuss für Digitales, Infrastruktur und Mobilität</category>
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            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-378504</guid>
                <pubDate>Tue, 08 Sep 2026 09:25:00 +0200</pubDate>
                <title>Anfrage: Mögliche Auswirkungen des Arbeitspapiers von Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden, hier: Unterhaltsvorschuss</title>
                <link>https://www.dielinke-herne.de/fraktion/detail-fraktion/news/anfrage-unterhaltsvorschuss/</link>
                <author>Ausschuss f. Kinder, Jugend und Familie</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Mögliche Auswirkungen des Arbeitspapiers von Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden, hier: Unterhaltsvorschuss</strong></p>
<p>Der Paritätische Wohlfahrtsverband hat im April 2026 ein internes Papier mit weitreichenden Kürzungsvorschlägen im Bereich der Kinder‑ und Jugendhilfe vorgelegt, darunter die Rücknahme der seit 2017 erweiterten Anspruchsberechtigung beim Unterhaltsvorschuss. In NRW würden dadurch rund 78.000 Kinder ihren Anspruch verlieren.</p>
<p>Für Herne – mit einem hohen Anteil armutsgefährdeter Alleinerziehender – wären die Auswirkungen erheblich. Schätzungen gehen von 1.000–1.300 anspruchsberechtigten Kindern aus, die von einer Rücknahme der Reform betroffen wären. Die Expertenkommission zum 10. Familienbericht weist zudem auf die besonders hohe Armutsgefährdung von Alleinerziehenden hin, insbesondere von Frauen, Männern und diversen Elternteilen ohne Berufs‑ oder Hochschulabschluss und mit sehr jungen Kindern.</p>
<p>Vor diesem Hintergrund ist eine Einschätzung der Verwaltung notwendig, welche konkreten Folgen Einschränkungen beim Unterhaltsvorschuss für Familien in Herne hätten.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Anfrage</strong></p>
<p>Die Verwaltung wird um schriftliche Beantwortung der folgenden Fragen gebeten:</p><ol><li>Wie viele Alleinerziehende erhielten in den vergangenen fünf Jahren Unterhaltsvorschuss in der Stadt Herne?</li><li>Wie viele Alleinerziehende in Herne erhielten im gleichen Zeitraum länger als sechs Jahre Unterhaltsvorschuss?</li><li>Wie viele Alleinerziehende in Herne erhalten aktuell Unterhaltsvorschuss – für Kinder im Alter von 16 oder 17 Jahren, – für Kinder im Alter von 12 bis 17 Jahren?</li><li>Welche sozialen Auswirkungen hätte nach Einschätzung der Verwaltung eine Streichung oder Einschränkung des Unterhaltsvorschusses für die betroffenen Alleinerziehenden in Herne?</li></ol><hr>
<p class="text-klein">Anfrage für die nächste Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 21. September 2026</p>]]></content:encoded>
                <category>Alle Anfragen</category><category>Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie</category>
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            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-378503</guid>
                <pubDate>Tue, 08 Sep 2026 09:20:00 +0200</pubDate>
                <title>Anfrage: Mögliche Auswirkungen der Umsetzung des Ersten Kinder- und Jugendhilfestrukturreform-Gesetz - 1. KJHSRG und des Arbeitspapiers von Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden, hier: Absenkung von Kita-Qualitätsstandards</title>
                <link>https://www.dielinke-herne.de/fraktion/detail-fraktion/news/anfrage-absenkung-von-kita-qualitaetsstandards/</link>
                <author>Ausschuss f. Kinder, Jugend und Familie</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Mögliche Auswirkungen der Umsetzung des Ersten Kinder- und Jugendhilfestrukturreform-Gesetz – 1. KJHSRG und des Arbeitspapiers von Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden, hier: Absenkung von Kita-Qualitätsstandards</strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Mit dem Ersten Kinder- und Jugendhilfestrukturreform-Gesetz (1. KJHSRG) sowie dem internen Arbeitspapier von Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden („Effizienter Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzen“) werden tiefgreifende strukturelle Veränderungen im Bereich der Kindertagesbetreuung vorgeschlagen. Beide Dokumente enthalten Regelungen, die die Qualitätsstandards in Kindertageseinrichtungen unmittelbar betreffen – insbesondere durch die Einführung infrastruktureller Bildungsassistenz, die Vorrangprüfung von Regelangeboten, die Flexibilisierung personeller Anforderungen sowie durch Vorschläge zur Absenkung von Betreuungs- und Personalschlüsseln und zur Abschaffung der Betriebserlaubnispflicht.</p>
<p><strong>Anfrage</strong></p>
<p>Vor diesem Hintergrund bitten wir die Verwaltung um schriftliche Beantwortung der folgenden Fragen:</p><ol><li>Wie beurteilt die Verwaltung die im Arbeitspapier vorgeschlagene Vergabe von Bundesmitteln für den Kitabereich ohne Bindung an Qualitätskriterien?</li><li>Wie bewertet die Verwaltung den dort vorgesehenen Verzicht auf ein bundesweites Qualitätssicherungsgesetz für Kindertageseinrichtungen?</li><li>Wie schätzt die Verwaltung die im Arbeitspapier vorgeschlagene Überprüfung und mögliche Absenkung der Standards beim Personalumfang und beim Betreuungsumfang ein – insbesondere vor dem Hintergrund der bereits bestehenden personellen Unterdeckung und Überlastung in Herner Kitas?</li><li>Wie beurteilt die Verwaltung die im Arbeitspapier vorgesehene Ausweitung der Zugangsvoraussetzungen für die Tätigkeit in Kitas, einschließlich der Einstellung von Quereinsteigerinnen und der Anerkennung weiterer Berufsabschlüsse?<br>(Quereinsteigerinnen umfasst Frauen, Männer und diverse Personen.)</li><li>Wie bewertet die Verwaltung den im Arbeitspapier vorgeschlagenen Verzicht auf die Vergabe von Betriebserlaubnissen für Kindertageseinrichtungen?</li><li>Welche Auswirkungen erwartet die Verwaltung aus den im Gesetzentwurf zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe vorgesehenen strukturellen Änderungen – insbesondere der Einführung infrastruktureller Bildungsassistenz (§ 35b, § 80a SGB VIII‑E), der Vorrangprüfung von Regelangeboten (§ 27 Abs. 5 und 6 SGB VIII‑E) sowie der Flexibilisierung der personellen Anforderungen (§ 45, § 78c, § 79 SGB VIII‑E) – auf Qualität, Personalbelastung und Steuerungsfähigkeit im Kita‑Bereich der Stadt Herne?</li></ol><hr>
<p class="text-klein">Anfrage für die nächste Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 21. September 2026</p>]]></content:encoded>
                <category>Alle Anfragen</category><category>Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie</category>
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            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-378502</guid>
                <pubDate>Tue, 08 Sep 2026 09:15:00 +0200</pubDate>
                <title>Anfrage: Mögliche Auswirkungen der Umsetzung des Ersten Kinder- und Jugendhilfestrukturreform-Gesetz - 1. KJHSRG und des Arbeitspapiers von Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden, hier: Hilfen für junge Volljährige</title>
                <link>https://www.dielinke-herne.de/fraktion/detail-fraktion/news/anfrage-hilfen-fuer-junge-volljaehrige/</link>
                <author>Ausschuss f. Kinder, Jugend und Familie</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Mögliche Auswirkungen der Umsetzung des Ersten Kinder- und Jugendhilfestrukturreform-Gesetz – 1. KJHSRG und des Arbeitspapiers von Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden, hier: Hilfen für junge Volljährige&nbsp;</strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Mit dem ersten Kinder- und Jugendhilfestrukturreform-Gesetz (1. KJHSRG) sowie dem Arbeitspapier von Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden („Effizienter Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzen“) werden strukturelle Änderungen vorgeschlagen, die die Hilfen für junge Volljährige unmittelbar betreffen. Beide Dokumente enthalten Regelungen, die den Rechtsanspruch nach §§ 41 und 41a SGB VIII faktisch einschränken könnten – insbesondere durch Vorrangprüfungen zugunsten von Jugendsozialarbeit, Regelangeboten und infrastrukturellen Leistungen sowie durch eine geplante Wirkungs‑ und Kostendämpfungslogik.</p>
<p>Für Herne ist dies von besonderer Relevanz: Die Gruppe der 18‑ bis 21‑Jährigen umfasst rund 6.000–7.000 Personen. Auf Basis bundesweiter Erfahrungswerte ergibt sich daraus eine theoretisch anspruchsberechtigte Gruppe von etwa 360–570 jungen Volljährigen, die Hilfen nach §§ 41 und 41a SGB VIII benötigen könnten. Wie viele junge Volljährige in Herne aktuell tatsächlich Hilfen nach diesen Vorschriften erhalten, ist öffentlich nicht ersichtlich und kann nur durch die Verwaltung dargestellt werden.</p>
<p>Vor dem Hintergrund der geplanten gesetzlichen Änderungen ist eine Einschätzung der Verwaltung notwendig, welche Auswirkungen Einschränkungen des Rechtsanspruchs oder Vorrangprüfungen auf die Situation junger Volljähriger in Herne haben könnten.</p>
<p><strong>Anfrage</strong></p>
<p>Die Verwaltung wird um schriftliche Beantwortung der folgenden Fragen gebeten:</p><ol><li>Wie viele junge volljährige wohnungslose bzw. obdachlose Personen wurden in den vergangenen fünf Jahren in Herne erfasst? Bitte – sofern statistisch möglich – differenziert nach weibliche/männliche/diverse junge Volljährige.</li><li>Wie viele junge Volljährige in Herne gehören nach Einschätzung der Verwaltung zur Gruppe der theoretisch Anspruchsberechtigten nach §§ 41 und 41a SGB VIII?</li><li>Wie viele junge Volljährige nehmen aktuell Hilfen nach §§ 41 und 41a SGB VIII in Anspruch?</li><li>Wie bewertet die Verwaltung die möglichen Auswirkungen der im Arbeitspapier vorgesehenen Vorrangprüfung zugunsten von Jugendsozialarbeit und Regelangeboten auf die Situation junger Volljähriger in Herne?</li><li>Welche Folgen erwartet die Verwaltung für junge Volljährige in Herne, wenn die Hilfen nach §§ 41 und 41a SGB VIII künftig stärker ermessensabhängig oder faktisch eingeschränkt würden?</li><li>Wie beurteilt die Verwaltung die im 1. KJHSRG vorgesehene strukturelle Neuausrichtung hin zu infrastrukturellen Angeboten und die damit verbundene mögliche Reduzierung individueller Hilfen für junge Volljährige?</li></ol><hr>
<p class="text-klein">Anfrage für die nächste Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 21. September 2026</p>]]></content:encoded>
                <category>Alle Anfragen</category><category>Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie</category>
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            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-378468</guid>
                <pubDate>Thu, 03 Sep 2026 11:07:23 +0200</pubDate>
                <title>Anfrage: Fläche Holsterhauserstr. / Ecke Bergiusstr.</title>
                <link>https://www.dielinke-herne.de/fraktion/detail-fraktion/news/anfrage-flaeche-holsterhauserstr-ecke-bergiusstr/</link>
                <author>Bezirksvertretung Herne-Mitte</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>2018 wurde die Fläche Holsterhauserstr. / Ecke Bergiusstr. an einen privaten Investor zur Errichtung eines Hotel verkauft (Madajewski). Nach 8 Jahren fragen nun die Anwohner*innen wem gehört die Fläche? An den Zäunen hängen Schilder „Plakatieren verboten, Die Stadtwerke“.&nbsp;</p>
<p>Darum bitten wir die folgenden Fragen zu beantworten:</p><ol><li>Ist der Stadt Herne bekannt, warum die Stadtwerke Schilder am Zaun des Geländes hängen haben? Falls ja: Wie lautet der Grund?</li><li>Gibt es einen Bebauungsplan für das Gelände? Falls ja, sehen Sie ein Hotel vor?</li><li>Ist die Stadt Herne mit dem Investor in Kontakt?</li><li>Soll in diesem Zusammenhang die Karl-Busche-Str. Vollständig saniert werden (Nebenstraße) ?</li></ol><hr>
<p class="text-klein">Anfrage für die nächste Sitzung der Bezirksvertretung Herne-Mitte am 24. September 2026</p>]]></content:encoded>
                <category>Bezirksvertretung Herne-Mitte</category>
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            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-378418</guid>
                <pubDate>Fri, 28 Aug 2026 12:00:00 +0200</pubDate>
                <title>Anfrage: Auswirkungen der Umsetzung des Arbeitspapiers von Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden auf unsere Stadt – insbesondere Streichung der Integrationshilfen und Schulassistenz (§ 112 SGB IX)</title>
                <link>https://www.dielinke-herne.de/fraktion/detail-fraktion/news/anfrage-streichung-der-integrationshilfen-und-schulassistenz/</link>
                <author>Schulausschuss</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Auswirkungen der Umsetzung des Arbeitspapiers von Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden auf unsere Stadt – insbesondere Streichung der Integrationshilfen und Schulassistenz (§ 112 SGB IX) &nbsp;</strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Der Paritätische Wohlfahrtsverband hat im April 2026 ein internes Arbeitspapier von Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden veröffentlicht. Dieses Papier enthält weitreichende Kürzungsvorschläge für die Kinder- und Jugendhilfe, die Eingliederungshilfe sowie den Unterhaltsvorschuss. Besonders gravierend wären die vorgesehenen Streichungen im Bereich der Integrationshilfen und Schulassistenz nach § 112 SGB IX.</p>
<p>Parallel dazu liegt der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe (1. KJHSRG) vor. In der Gesetzesbegründung heißt es ausdrücklich, dass sich die Kinder- und Jugendhilfe künftig inklusiv ausrichten soll. Wörtlich wird formuliert: „Durch die Ermöglichung der perspektivischen Gesamtzuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe für alle Kinder und Jugendlichen mit und ohne Behinderungen werden sich Angebote und Unterstützungsleistungen inklusiv ausrichten.“</p>
<p>Der Gesetzentwurf führt zudem die sogenannte infrastrukturelle Bildungsassistenz ein – Gruppenangebote, die dem „Pooling“ ähneln und individuelle Assistenzleistungen ersetzen oder reduzieren sollen. Individuelle Hilfen sollen nur noch gewährt werden, wenn kein geeignetes infrastrukturelles Angebot vorhanden ist.</p>
<p>Für die Stadt Herne hätte dies erhebliche Auswirkungen. Nach bundes- und landesweiten Vergleichszahlen ist davon auszugehen, dass rund 1.500 bis 2.000 Herner Schülerinnen* theoretisch von einem Wegfall der Integrationshilfen und Schulassistenzen betroffen wären. Dazu zählen sowohl Kinder mit festgestelltem sonderpädagogischem Förderbedarf als auch Schüler*innen mit komplexen Unterstützungsbedarfen, die bislang durch individuelle Assistenz überhaupt erst am Unterricht teilnehmen können.</p>
<p>In den vergangenen Jahren wurden kontinuierlich steigende Fallzahlen verzeichnet:</p><ul class="list-normal"><li>Mehrere hundert Schüler*innen erhielten in Herne jährlich Unterstützung durch Schulassistenzen oder Integrationshilfen.</li><li>Sowohl an den Herner Grund- und weiterführenden Schulen als auch an den Förderschulen sind Assistenzkräfte ein zentraler Baustein, um inklusiven Unterricht überhaupt zu ermöglichen.</li><li>Die Herner Schulen weisen bereits heute auf eine hohe Belastung der Lehrkräfte hin; die personellen Ressourcen reichen vielerorts nicht aus, um die Anforderungen der schulischen Inklusion ohne zusätzliche Assistenzkräfte zu erfüllen.</li></ul><p>Die geplanten strukturellen Änderungen und Kürzungen würden daher nicht nur die individuelle Teilhabe von Kindern und Jugendlichen gefährden, sondern auch die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), zu deren Einhaltung die Stadt Herne verpflichtet ist.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Wir bitten die Verwaltung um Beantwortung der folgenden Fragen:</strong></p><ol><li>Wie viele Schüler*innen in den Schulen unserer Stadt wurden in den vergangenen fünf Jahren durch Schulassistenzen und Integrationshilfen unterstützt? (Bitte nach Schulformen differenziert.)</li><li>Wie viele Schulassistenzen und Integrationshilfen sind aktuell an den Regelschulen tätig, um inklusiven Unterricht zu ermöglichen? Wie viele Assistenzkräfte sind an den Förderschulen im Einsatz?</li><li>Kann die schulische Inklusion nach Einschätzung der Verwaltung durch die vorhandenen Lehrkräfte allein gewährleistet werden, falls die Integrationshilfen und Schulassistenzen wegfallen?</li><li>Wie bewertet die Verwaltung die Gefahr, dass die in der UN-BRK geforderte schulische Inklusion in unserer Stadt nicht mehr umgesetzt werden kann, wenn die Streichungen nach § 112 SGB IX realisiert werden?</li><li>Wie bewertet die Verwaltung die im Gesetzentwurf vorgesehene Umstellung von individueller Schulassistenz auf „infrastrukturelle Bildungsassistenz“ (Pooling)? Insbesondere: Welche Auswirkungen erwartet die Verwaltung für Schulen und Schüler*innen mit komplexem Unterstützungsbedarf?</li><li>Welche Voraussetzungen müssten Schulen erfüllen, um ein solches infrastrukturelles Gruppenangebot („Pooling“) überhaupt anbieten zu können? (z. B. Personal, Raumkonzepte, Qualifikation, Kooperation mit Jugendhilfe)</li><li>Welche finanziellen und organisatorischen Auswirkungen hätte die Einführung von Pooling-Angeboten für die Stadt als Träger der Jugendhilfe? (z. B. Jugendhilfeplanung, Personalbedarf, Kostenverschiebungen)</li></ol><hr>
<p class="text-klein">Anfrage für die nächste Sitzung des Schulausschusses am 9. September 2026</p>]]></content:encoded>
                <category>Alle Anfragen</category><category>Schulausschuss</category>
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            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-376905</guid>
                <pubDate>Tue, 14 Jul 2026 15:15:00 +0200</pubDate>
                <title>Redebeitrag zur Einbringung des Änderungsantrages der Linken Bezirksverordneten zum NRW-Infrastrukurgesetz</title>
                <link>https://www.dielinke-herne.de/fraktion/detail-fraktion/news/redebeitrag-zur-einbringung-des-aenderungsantrages-der-linken-bezirksverordneten-zum-nrw-infrastrukurgesetz/</link>
                <author>Echo Wember – Bezirksvertretung Wanne</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Sehr geehrte Herren Bezirksbürgermeister, sehr geehrte Bezirksverordnete Menschen,</p>
<p>Ich würde gerne noch ein paar Worte zu dem von uns eingebrachten Änderungsantrag zum Tagesordnungspunkt "Verwendung der Sachmittelinvestitionen des NRW-Infrastrukturgesetzes 2025-2036 für die Stadt Herne" sagen.</p>
<p>Zunächst einmal begrüßen wir als Die Linke natürlich die Möglichkeit, unsere Stadt durch finanzielle Zuwendungen des Landes zu einem besseren Ort für alle Einwohnenden zu machen.</p>
<p>Uns ist allerdings auch wichtig, diese Zuwendungen zum Anlass zu nehmen, den Bezirksvertretungen in Herne etwas mehr Handlungsfähigkeit zu geben.</p>
<p>Bisher ist es leider so, dass uns Bezirksverordneten oft bei Anfragen, die sich um Finanzen drehen, die Hände gebunden sind. Ein gutes Beispiel dafür ist die erst kürzlich in der Bezirksvertretung Wanne eingegangene Bitte einiger Jugendlichen, einen bereits vor über einem Jahr durch Vandalismus zerstörten Sportplatz zu renovieren und wieder in Betrieb zu nehmen.</p>
<p>Dieses Anliegen wurde von der Verwaltung abgelehnt, da die finanziellen Mittel für eine solche Renovierung zum Zeitpunkt der Sitzung nicht vorhanden waren.</p>
<p>Wenn unser hier eingebrachter Änderungsantrag angenommen wird, ermächtigt dies die Bezirke, derartige Wünsche von Einwohnenden tatsächlich zu diskutieren und unter Umständen ermöglichen zu können - schließlich sind wir in unseren jeweiligen Bezirken am nächsten an den Anwohnenden dran und können daher abschätzen, was unsere Bezirke tatsächlich brauchen.</p>
<p>Unser Änderungsantrag soll in keinem Fall die geplanten Großprojekte angreifen oder delegitimieren, sondern eine Erweiterung durch kleinere, lokale Projekte bieten.</p>
<p>Zudem bietet der Änderungsantrag die Möglichkeit, Zuständigkeiten noch einmal stärker zu betonen: die Verwaltung nach wie vor als die zentrale Mittelbewirtschaftung, die Bezirksvertretung gestärkter in der Verantwortung der Priorisierung von lokalen Projekten.</p>
<p>Bürger*innenbeteiligung ist uns allen ein wichtiges Anliegen und die von uns angefragten, finanziellen Mittel die insgesamt lediglich 2,6% der Gesamtsumme ausmachen, würden genau diese Bürger*innenbeteiligung und direkte Demokratie vor Ort fördern.</p>
<p>Zusammenfassend lässt sich also sagen: unser hier gestellter Änderungsantrag stärkt die Bezirksvertretungen, vertieft demokratische Legitimation und stärkt Transparenz, Stabilität und Bürger*innenbeteiligung.</p>
<p>Darum bitten wir alle anderen Parteien, unseren Änderungsantrag zu unterstützen.</p>
<p>Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.</p></blockquote><hr>
<p>Redebeitrag von Echo Wember zur Einbringung des Änderungsantrages der Linken Bezirksverordneten zum NRW-Infrastrukurgesetz (vorgesehen für die Sondersitzung zum NRW-Infrastrukturgesetz am 14. Juli 2026)</p>]]></content:encoded>
                <category>Bezirksvertretung Wanne</category><category>Redebeiträge</category>
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            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-376904</guid>
                <pubDate>Tue, 14 Jul 2026 15:00:00 +0200</pubDate>
                <title>Änderungsantrag: Einrichtung eines jährlichen bezirklichen Sachmittelbudgets ab Haushalt 2027 sowie Erarbeitung verbindlicher Richtlinien zum Entscheidungsverfahren in den Bezirksvertretungen</title>
                <link>https://www.dielinke-herne.de/fraktion/detail-fraktion/news/aenderungsantrag-einrichtung-eines-jaehrlichen-bezirklichen-sachmittelbudgets-ab-haushalt-2027/</link>
                <author>Bezirksvertretung Wanne</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<h5>Änderungsantrag zur Vorlage „NRW‑Infrastrukturgesetz“</h5>
<p><strong>1) Ergänzung des Beschlussvorschlags</strong><br>Der Beschlussvorschlag wird um folgenden Punkt ergänzt:<br>3. Ergänzend werden bezirkliche Projektlisten eingerichtet, in denen die Bezirksvertretungen ein bezirkliches Sachinvestitionsvolumen von bis zu 600.000 Euro pro Bezirksvertretung über den Förderzeitraum 2025–2036 priorisieren können. Die Mittelbewirtschaftung erfolgt zentral durch die Verwaltung.</p>
<p><strong>2) Änderung des Sachverhalts</strong><br>Der Sachverhalt wird wie folgt geändert:<br>Nach dem Abschnitt „Bewertung der Stadt“ wird folgender Text eingefügt:<br>Bezirkliche Projektlisten<br>Zur Ergänzung der Investitionsstrategie werden bezirkliche Projektlisten eingeführt. Jede Bezirksvertretung kann über den Förderzeitraum 2025–2036 ein bezirkliches Sachinvestitionsvolumen von bis zu 600.000 Euro priorisieren. Insgesamt stehen damit 2,4 Mio. Euro für alle vier Bezirke zur Verfügung.<br>Die Mittelbewirtschaftung erfolgt zentral durch die Verwaltung; die Priorisierung erfolgt durch die Bezirksvertretungen im Rahmen ihrer Zuständigkeit nach § 37 GO NRW.<br>Dieses Volumen liegt unter 3 % der Gesamtmittel und stellt eine demokratisch wirksame sowie haushaltsrechtlich unkritische Ergänzung dar.</p>
<h5>Begründung</h5>
<p><strong>Zu 1) Ergänzung des Beschlussvorschlags</strong></p>
<p>Das NRW‑Infrastrukturgesetz 2025–2036 stellt der Stadt Herne insgesamt 92,2 Mio. Euro für Sachinvestitionen zur Verfügung. Die Vorlage weist selbst darauf hin, dass große Projekte aufgrund ihrer Komplexität und Kostenentwicklung Anpassungen der Beschlusslage erforderlich machen können: „Künftige Änderungen hinsichtlich der Projekte sowie von Projektkosten und -zeiträumen können zu Anpassungen der Beschlusslage führen.“</p>
<p>Um die Investitionsstrategie der Stadt zu ergänzen und zu stabilisieren, werden bezirkliche Projektlisten eingeführt. Jeder Stadtbezirk erhält die Möglichkeit, jährlich bis zu 50.000 Euro für bezirkliche Sachinvestitionen zu priorisieren, was über den Förderzeitraum 600.000 Euro pro Bezirk ergibt.</p>
<p>Damit entsteht ein planbares, risikoarmes und lokal verankertes Instrument, das:</p><ul class="list-normal"><li>die demokratische Legitimation stärkt,</li><li>kleinere, schnell realisierbare Maßnahmen ermöglicht,</li><li>die Bindungsfristen des Gesetzes unterstützt,</li><li>die Investitionsrisiken großer Projekte abfedert,</li><li>die Bezirksvertretungen als lokale Entscheidungsgremien sinnvoll einbindet.</li></ul><p>Die Verwaltung bleibt für die Mittelbewirtschaftung zuständig; die Bezirksvertretungen legen die Prioritäten fest. Die bezirklichen Projektlisten ergänzen damit die strategische Gesamtplanung der Verwaltung, ohne die großen Infrastrukturprojekte zu beeinträchtigen.</p>
<p><br><strong>zu 2) – Ergänzung des Sachverhalts „Bezirkliche Projektlisten“</strong></p>
<p>Die Ergänzung des Sachverhalts dient der transparenten Darstellung der Funktionsweise und des Umfangs der bezirklichen Projektlisten. Durch die Festlegung eines klar definierten Volumens von 600.000 Euro pro Bezirk wird deutlich, dass die Maßnahme haushaltsrechtlich unkritisch ist und weniger als 3 % der Gesamtmittel umfasst.</p>
<p>Die Darstellung im Sachverhalt verdeutlicht:</p><ul class="list-normal"><li>die Einbettung der bezirklichen Projektlisten in die Gesamtstrategie,</li><li>die zentrale Mittelbewirtschaftung durch die Verwaltung,</li><li>die rechtliche Zuständigkeit der Bezirksvertretungen nach § 37 GO NRW,</li><li>die Funktion der Listen als demokratisch wirksame Ergänzung ohne Eingriff in die großen Infrastrukturprojekte.</li></ul><p>Damit wird die Vorlage inhaltlich präzisiert und die Rolle der Bezirksvertretungen klar beschrieben. Die Ergänzung stärkt die Nachvollziehbarkeit des Antrags und schafft eine belastbare Grundlage für die politische Beratung.</p>
<hr>
<p class="text-klein">Änderungsantrag zu “Verwendung der Sachinvestitionsmittel des NRW-Infrastrukturgesetzes 2025-2036 für die Stadt Herne", Sondersitzung zum NRW-Infrastrukturgesetz am 14. Juli 2026</p>]]></content:encoded>
                <category>Alle Anträge</category><category>Anträge abgelehnt</category><category>Bezirksvertretung Wanne</category>
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            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-376712</guid>
                <pubDate>Tue, 14 Jul 2026 10:50:00 +0200</pubDate>
                <title>Anfrage: Darlegung Kostendifferenz Neubau/ Sanierung Hallenbad Eickel</title>
                <link>https://www.dielinke-herne.de/fraktion/detail-fraktion/news/anfrage-darlegung-kostendifferenz-neubau-sanierung-hallenbad-eickel/</link>
                <author>Rat der Stadt Herne</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Der Neubau eines Hallenbades in Eickel auf dem Areal des alten Hallenbades Eickel wurde damit begründet, dass der Neubau nach 30 Jahren 10.484.600 Euro günstiger sei als die Sanierung des alten Hallenbades.</p>
<p>Als Beleg dafür wurde das „Entwicklungskonzept Westen Herne“ der Fa. PROVA angeführt und hier insbesondere auf Seite 21 der Betrag von 10.484.600 Euro aus der Differenz „a) Sanierung Hallenbad Eickel und b) Neubau Hallenbad Eickel“.</p>
<p><strong>Fragen:</strong></p><ol><li>Wie wurde der Differenzbetrag von 10.484.600 Euro zu Ungunsten des alten Hallenbades Herne berechnet?<br>Wir bitten um eine genaue und differenzierte Darstellung der Berechnung.</li></ol><hr>
<p class="text-klein">Anfrage für die nächste Sitzung des Rates der Stadt Herne, 14. Juli 2026</p>]]></content:encoded>
                <category>Alle Anfragen</category><category>Anfragen beantwortet</category><category>Rat der Stadt</category>
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            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-376711</guid>
                <pubDate>Tue, 14 Jul 2026 10:45:00 +0200</pubDate>
                <title>Antrag: Aussetzung des Landschaftsplan</title>
                <link>https://www.dielinke-herne.de/fraktion/detail-fraktion/news/antrag-aussetzung-des-landschaftsplan/</link>
                <author>Rat der Stadt Herne</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Aus Sicht der Linken ist die Aussetzung der Neuaufstellung des Landschaftsplans notwendig, um ökologische Schutzinteressen, demokratische Beteiligung und eine verantwortungsvolle kommunale Planung sicherzustellen. Der Landschaftsplan ist eines der wichtigsten Instrumente für Natur, Klima und Freiraumschutz in Herne. Er darf nicht unter Bedingungen beschlossen werden, die rechtlich unsicher sind oder die Gefahr von Fehlentscheidungen bergen.</p>
<h5><u>1. Fehlende rechtliche Grundlage durch das OVG‑Urteil und erhöhte Anfechtungsrisiken</u></h5>
<p>Mit dem Urteil des OVG Münster vom 12.06.2026 ist der Regionalplan Ruhr in zentralen Teilen nicht mehr rechtswirksam. Damit fehlt dem kommunalen Landschaftsplan die übergeordnete, verbindliche Grundlage, aus der sich Freiraumkategorien, Schutzkulissen und Entwicklungsziele ableiten müssen.</p>
<p>Ein neuer Landschaftsplan ist grundsätzlich nach seiner Bekanntmachung juristisch anfechtbar. Dieses Risiko steigt erheblich, wenn die zugrunde liegende Regionalplanung selbst nicht rechtskräftig ist.</p>
<p>Der bestehende Landschaftsplan von 1989 hingegen ist über Jahrzehnte hinweg durch zahlreiche Änderungsverfahren gefestigt und rechtssicher weiterentwickelt worden. Er bietet eine stabile Grundlage, bis der Regionalplan Ruhr erneut wirksam ist.</p>
<h5><u>2. Schutz vor Fehlplanungen, Kosten und politisch motivierten Flächenverschiebungen</u></h5>
<p>In der aktuellen Situation besteht die Gefahr, dass die Neuaufstellung des Landschaftsplans zu Festlegungen führt, die später korrigiert oder vollständig neu aufgestellt werden müssen. Dies würde Personal binden, Kosten verursachen und andere wichtige Projekte verzögern.</p>
<p>Zudem ist nicht auszuschließen, dass die Neuaufstellung genutzt wird, um in bestimmten Gebieten andere Flächennutzungen vorzubereiten oder bestehende Schutzkulissen abzuschwächen. Gerade in einer Phase rechtlicher Unsicherheit dürfen Freiraumflächen nicht unter Druck geraten.</p>
<p>Eine Aussetzung verhindert:</p><ul class="list-normal"><li>voreilige oder fehlerhafte Festlegungen,</li><li>spätere Wiederholungs- oder Korrekturverfahren,</li><li>unnötige finanzielle Belastungen,</li><li>die Öffnung von „Hintertüren“ für wirtschaftliche Einzelinteressen.</li></ul><h5><u>3. Planungssicherheit für Verwaltung, Politik und Öffentlichkeit</u></h5>
<p>Eine Aussetzung schafft Klarheit und Verlässlichkeit:</p><ul class="list-normal"><li>Die Verwaltung arbeitet nicht auf einer unsicheren Grundlage.</li><li>Politische Entscheidungen basieren auf stabilen Rahmenbedingungen.</li><li>Die Öffentlichkeit kann sich darauf verlassen, dass ökologische Belange nicht durch provisorische Planungsstände gefährdet werden.</li></ul><p>Der bestehende Landschaftsplan bleibt bis dahin gültig und rechtssicher. Verbesserungen können weiterhin über gezielte Änderungsverfahren erfolgen, ohne das gesamte Verfahren neu aufzurollen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<h5>Daher fordern wir:</h5><ol><li>Das Verfahren zur Neuaufstellung des Landschaftsplans Herne wird mit sofortiger Wirkung ausgesetzt.</li><li>Die Aussetzung gilt bis zur erneuten Rechtswirksamkeit eines Regionalplans Ruhr, der die für die kommunale Landschaftsplanung verbindlichen Freiraum- und Schutzkategorien festlegt.</li><li>Die Verwaltung wird beauftragt,<ul><li>die bisherigen Arbeitsschritte zu dokumentieren,</li><li>die Auswirkungen des OVG‑Urteils vom 12.06.2026 auf die Herner Landschaftsplanung darzustellen,</li><li>und dem Ausschuss eine aktualisierte Zeitplanung vorzulegen, sobald der Regionalplan Ruhr wieder rechtskräftig ist.</li></ul></li></ol><hr>
<p class="text-klein">Antrag für die nächste Sitzung des Rates der Stadt Herne am 14. Juli 2026</p>]]></content:encoded>
                <category>Alle Anträge</category><category>Anträge abgelehnt</category><category>Rat der Stadt</category>
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            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-376667</guid>
                <pubDate>Thu, 09 Jul 2026 10:30:00 +0200</pubDate>
                <title>Beschlussvorschlag: Stärkung der kommunalen Steuerverwaltung durch zusätzliche Fachkräfte </title>
                <link>https://www.dielinke-herne.de/fraktion/detail-fraktion/news/beschlussvorschlag-staerkung-der-kommunalen-steuerverwaltung-durch-zusaetzliche-fachkraefte/</link>
                <author>Ausschuss f. Finanzen, Beteiligungen u. Immobilien</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Der Haushaltsplan 2025 der Stadt Herne weist für das Haushaltsjahr ein geplantes Gewerbesteueraufkommen von rund 80 Mio. € sowie ein Grundsteueraufkommen von rund 33 Mio. € aus. Beide Steuerarten bilden zentrale Säulen der kommunalen Finanzierung. Gleichzeitig ist die Steuerverwaltung seit Jahren personell knapp ausgestattet, was zu verzögerten Veranlagungen, geringerer Prüfquote und nicht ausgeschöpften Einnahmepotenzialen führt. Angesichts der weiterhin angespannten Haushaltslage und der hohen Abhängigkeit von externen Zuweisungen ist eine Stärkung der eigenen Steuerkraft der Stadt Herne dringend geboten.</p>
<p>Erfahrungen aus anderen Kommunen und Berechnungen kommunaler Spitzenverbände zeigen, dass zusätzliche qualifizierte Stellen im Steuerbereich regelmäßig zu Mehreinnahmen führen, die die Personalkosten deutlich übersteigen. Für Herne ergibt eine konservative Modellrechnung folgendes Bild: Drei zusätzliche Stellen im Bereich der Gewerbesteuerveranlagung und -prüfung können jährlich rund 600.000 € an zusätzlichen Einnahmen generieren. Bezogen auf das geplante Gewerbesteueraufkommen von 80 Mio. € entspricht dies lediglich etwa 0,75 %, ist also ein sehr realistischer und vorsichtiger Ansatz. Zwei weitere Stellen im Bereich Grundsteuer, Bewertungsstelle und Vollstreckung führen voraussichtlich zu zusätzlichen 150.000 € pro Jahr. Bezogen auf das Grundsteueraufkommen von 33 Mio. € entspricht dies rund 0,45 %.</p>
<p>In der Summe ist somit mit jährlichen Mehreinnahmen von etwa 750.000 € zu rechnen. Dem stehen Personalkosten von rund 350.000 € pro Jahr gegenüber (bei durchschnittlich 70.000 € pro Stelle inklusive Nebenkosten). Daraus ergibt sich ein Netto-Plus von etwa 400.000 € jährlich zugunsten der Stadt Herne. Jede zusätzliche Stelle im Steuerbereich führt damit zu einem durchschnittlichen jährlichen Überschuss von rund 80.000 €. Diese Berechnung ist bewusst konservativ gehalten und berücksichtigt weder mögliche zusätzliche Effekte durch verbesserte Datenqualität noch durch eine höhere Vollstreckungsquote.</p>
<p>Die Maßnahme ist wirtschaftlich sinnvoll, sozial gerecht und nachhaltig. Sie belastet die Bürgerinnen und Bürger nicht, sondern stellt sicher, dass gesetzlich geschuldete Steuern vollständig und korrekt erhoben werden. Die Stadt Herne stärkt damit ihre eigene Steuerkraft und verbessert dauerhaft ihre finanzielle Handlungsfähigkeit. Vor diesem Hintergrund bittet die Fraktion DIE LINKE um Zustimmung zu diesem Antrag.</p>
<h4>Daher fordern wir:</h4><ol><li>Im Bereich der kommunalen Steuerverwaltung der Stadt Herne werden fünf zusätzliche Fachkräfte eingestellt. Davon<ul><li>drei Stellen für Gewerbesteuerveranlagung und -prüfung sowie</li><li>zwei Stellen für Grundsteuer, Bewertungsstelle und Vollstreckung.</li></ul></li><li>Die Stellen werden dauerhaft eingerichtet und im Stellenplan 2027 berücksichtigt.</li><li>Die Verwaltung wird beauftragt, dem Rat nach zwei Jahren einen Bericht über die erzielten Mehreinnahmen und die Wirkung der zusätzlichen Stellen vorzulegen.</li></ol><hr>
<p class="text-klein">Beschlussvorschlag für die nächste Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Immobilien am 9. Juli 2026</p>]]></content:encoded>
                <category>Alle Anträge</category><category>Anträge abgelehnt</category><category>Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Immobilien</category>
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            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-376666</guid>
                <pubDate>Thu, 09 Jul 2026 10:20:00 +0200</pubDate>
                <title>Beschlussvorschlag: Jährlicher Transparenz und Kontrollbericht über Auftragsvergaben der Stadt Herne und ihrer Beteiligungen</title>
                <link>https://www.dielinke-herne.de/fraktion/detail-fraktion/news/beschlussvorschlag-jaehrlicher-transparenz-und-kontrollbericht-ueber-auftragsvergaben-der-stadt-herne-und-ihrer-beteiligungen/</link>
                <author>Ausschuss f. Finanzen, Beteiligungen u. Immobilien</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Externe Beratungs‑, Gutachter‑ und Dienstleistungsaufträge spielen in nahezu allen kommunalen Aufgabenfeldern eine zentrale Rolle. Sie beeinflussen strategische Entscheidungen der Stadt Herne – etwa in der Stadtentwicklung, der Mobilitätsplanung, der Digitalisierung, der Energie‑ und Klimapolitik oder im sozialen Bereich – und binden erhebliche öffentliche Mittel. Eine transparente und systematische Übersicht über diese Auftragsvergaben ist daher ein wesentliches Element demokratischer Kontrolle und verantwortungsvoller Haushaltsführung.</p>
<p>Bereits am 16. Juli 2013 hat der Rat der Stadt Herne – damals auf Initiative der LINKEN‑Ratsgruppe – beschlossen, die Verwaltung zu verpflichten, dem Rat regelmäßig eine Übersicht über vergebene Beratungsleistungen vorzulegen. Dieser Beschluss wurde jedoch nur unvollständig umgesetzt und nach 2015 faktisch nicht mehr fortgeführt. Der vorliegende Antrag knüpft bewusst an diesen früheren Ratsbeschluss an, erneuert dessen Transparenzanspruch und entwickelt ihn weiter, indem er eine jährliche Berichterstattung vorsieht, die städtischen Beteiligungen einbezieht und die Darstellung nach Themenfeldern strukturiert. Damit wird der ursprüngliche Wille des Rates nicht nur aufgegriffen, sondern substantiell gestärkt.</p>
<p>Eine solche Übersicht ermöglicht es dem Rat, die Verwendung öffentlicher Mittel nachvollziehbar zu prüfen, Vergabeverfahren zu bewerten, wiederkehrende Auftragnehmer zu erkennen und politische Prioritäten sichtbar zu machen. Transparenz ist ein grundlegendes demokratisches Prinzip: Sie schafft Vertrauen, verhindert Intransparenz und reduziert Risiken unsachgemäßer Mittelverwendung. Gerade im Bereich externer Beratungs‑ und Gutachterleistungen ist dies von besonderer Bedeutung, da Entscheidungen häufig weitreichende Auswirkungen auf die Stadtgesellschaft haben.</p>
<p>Besonders wichtig ist zudem die Einbeziehung der städtischen Beteiligungen. Ein erheblicher Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge – etwa Wohnen, Mobilität, Abfallwirtschaft, Energieversorgung oder Infrastruktur – wird durch kommunale Unternehmen wahrgenommen. Auch dort werden regelmäßig externe Beratungs‑ und Gutachterleistungen vergeben. Ohne eine gemeinsame Berichterstattung entsteht ein unvollständiges Bild, das politische Steuerung erschwert und „blinde Flecken“ erzeugt. Ein integrierter Bericht stärkt daher die Gesamtverantwortung des Rates und ermöglicht eine umfassende Betrachtung kommunaler Ausgaben.</p>
<p>Die thematische Gliederung des Berichts schafft darüber hinaus einen klaren Überblick darüber, in welchen Bereichen externe Expertise eingesetzt wird. Sie zeigt Trends, Schwerpunktsetzungen und mögliche Fehlentwicklungen auf und erleichtert es dem Rat, strategische Entscheidungen zu treffen. Gleichzeitig trägt ein solcher Bericht zur Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit bei, indem er Doppelvergaben vermeidet, Kostenentwicklungen sichtbar macht und die Nachvollziehbarkeit von Vergabeverfahren erhöht. Dies stärkt auch die Korruptionsprävention.</p>
<p>Schließlich leistet der Bericht einen Beitrag zur Stärkung der öffentlichen Daseinsvorsorge. Er macht sichtbar, in welchen Bereichen externe Beratungen notwendig sind und wo der Aufbau eigener kommunaler Kompetenz sinnvoll wäre. Damit schafft er eine Grundlage für langfristige strategische Entscheidungen, die die Stadt Herne unabhängiger, effizienter und zukunftsfähiger machen.</p>
<h4><strong>Daher fordern wir:</strong></h4><ol><li>Die Verwaltung wird beauftragt, dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Immobilien einmal jährlich einen umfassenden Transparenz‑ und Kontrollbericht über alle vergebenen Beratungs‑, Gutachter‑, Dienstleistungs‑ und freiberuflichen Leistungen vorzulegen, deren Auftragswert über einer Wertgrenze von 10.000 € liegt.</li><li>Der Bericht umfasst neben der Kernverwaltung ausdrücklich auch die städtischen Beteiligungen. Dies erfolgt, soweit rechtlich zulässig, unter Beachtung vergaberechtlicher und datenschutzrechtlicher Vorgaben.</li><li>Der Bericht enthält mindestens folgende Angaben:<ul><li>Art der Leistung</li><li>Auftragnehmer</li><li>Auftragswert (netto)</li><li>Angewandtes Vergabeverfahren (UVgO, VgV, VOB/A)</li><li>Begründung der Vergabeart</li><li>Finanzierungsquelle (Haushalt, Fördermittel, Beteiligungsunternehmen)</li><li>Zweck, Nutzen und erwarteter Mehrwert für die Stadtgesellschaft</li></ul></li><li>Die Darstellung erfolgt zusätzlich nach Themenfeldern, um politische Steuerung, demokratische Kontrolle und Transparenz zu stärken.</li><li>Der Bericht ist dem Ausschuss jeweils bis zum 30. Juni des Folgejahres vorzulegen.</li><li>Die Verwaltung prüft, ob eine öffentliche, datenschutzkonforme Veröffentlichung des Berichts auf der städtischen Website oder als Open‑Data‑Format möglich ist, um Transparenz, demokratische Teilhabe und Nachvollziehbarkeit zu stärken.</li></ol><hr>
<p class="text-klein">Beschlussvorschlag für die nächste Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Immobilien am 9. Juli 2026</p>]]></content:encoded>
                <category>Alle Anträge</category><category>Anträge abgelehnt</category><category>Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Immobilien</category>
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            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-376664</guid>
                <pubDate>Thu, 09 Jul 2026 10:15:00 +0200</pubDate>
                <title>Anfrage: NRW Infrastrukturgesetz 2025–2036</title>
                <link>https://www.dielinke-herne.de/fraktion/detail-fraktion/news/anfrage-nrw-infrastrukturgesetz-2025-2036/</link>
                <author>Ausschuss f. Finanzen, Beteiligungen u. Immobilien</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Die Stadt Herne hat im Januar 2026 den Zuwendungsbescheid zum NRW‑Infrastrukturgesetz 2025–2036 erhalten. Der Bescheid basiert auf dem 100‑Mrd.-Sondervermögen des Bundes für Infrastruktur und Klimaneutralität. Im Protokoll heißt es hierzu: „Der Bescheid … betrifft die Zusage von Fördermitteln von rd. 92 Mio. €, die die Stadt Herne für Investitionen in die Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur, die Sanierung von Liegenschaften und Klimaschutzmaßnahmen sowie Verkehrsinfrastruktur, Digitalisierung, Sportinfrastruktur sowie öffentliche Sicherheit und Krisenresilienz verwenden kann.“ Damit stehen der Stadt Herne rund 92 Mio. € pauschale Investitionsmittel zur Verfügung, die ohne kommunalen Eigenanteil eingesetzt werden können.</p>
<p>Darüber hinaus ist festzuhalten, dass das NRW‑Infrastrukturgesetz selbst keine zusätzlichen Landesmittel enthält. Das vom Ministerium veröffentlichte FAQ stellt hierzu ausdrücklich klar: „Diese FAQ‑Liste bezieht sich ausdrücklich nur auf die Fördermittel, die den Kommunen über § 2 Absatz 2 … als pauschales Förderbudget bereitgestellt werden.“ Weiter heißt es: „Die Mittel in Höhe von rund 2,7 Milliarden Euro … sind nicht Gegenstand dieses Dokuments.“ Damit ist festzuhalten, dass das Gesetz ausschließlich die pauschalen Bundesmittel umfasst, während zusätzliche Landesmittel (z. B. Landesprogramme oder GFG‑Garantien) außerhalb des Gesetzes liegen und politisch dem Nordrhein‑Westfalen‑Plan zugeordnet sind.&nbsp;</p>
<p>Vor diesem Hintergrund bitte ich die Verwaltung um die Beantwortung der folgenden Fragen:</p><ol><li>Nach welchen Kriterien erfolgt die Priorisierung der Maßnahmen, die in der angekündigten Ratsvorlage zur Verwendung der rund 92 Mio. € dargestellt werden sollen?</li><li>Wie sollen die Mittel auf die sechs Förderbereiche verteilt werden, insbesondere im Hinblick auf die gesetzlich empfohlene 50‑20‑30‑Struktur (Bildung – energetische Sanierung – übrige Bereiche)?</li><li>Welche Projekte können kurzfristig begonnen werden, da das digitale Verfahren zur Pauschalförderung bereits freigeschaltet wurde?</li><li>Welche der im Protokoll genannten „zahlreichen noch vom Land NRW zu klärenden Fragestellungen“ betreffen Herne konkret, und wie wirken sie sich auf den Zeitplan der Mittelverwendung aus?</li><li>Wie wird der Rat bzw. die zuständigen Ausschüsse in die Priorisierung und Kontrolle der Mittelverwendung eingebunden?</li><li>Wie bewertet die Verwaltung die Aussage des FAQ, dass „die Mittel in Höhe von rund 2,7 Milliarden Euro … nicht Gegenstand dieses Dokuments“ sind, und welche Konsequenzen ergeben sich daraus für Herne?</li><li>Welche Landesprogramme, die außerhalb des Gesetzes laufen, könnten für Herne zusätzlich relevant werden?</li><li>Wie wirkt sich die vom Land zugesagte GFG‑Investitionsgarantie auf die mittelfristige Finanzplanung der Stadt Herne aus?</li><li>Welche Maßnahmen könnten aufgrund der vollständigen Kofinanzierungsfreiheit der 92 Mio. € beschleunigt oder überhaupt erst möglich werden?</li><li>Wie plant die Verwaltung, die pauschalen Bundesmittel und die zusätzlichen Landesmittel strategisch miteinander zu verzahnen?</li></ol><hr>
<p class="text-klein">Anfrage für die nächste Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Immobilien am 9. Juli 2026</p>]]></content:encoded>
                <category>Alle Anfragen</category><category>Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Immobilien</category>
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            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-376461</guid>
                <pubDate>Wed, 01 Jul 2026 13:45:00 +0200</pubDate>
                <title>Anfrage: Versorgungslage barrierefreier und rollstuhlgerechter Wohnungen sowie altersgebundener Wohnangebote in Herne</title>
                <link>https://www.dielinke-herne.de/fraktion/detail-fraktion/news/anfrage-versorgungslage-barrierefreier-und-rollstuhlgerechter-wohnungen-sowie-altersgebundener-wohnangebote-in-herne/</link>
                <author>Ausschuss f. Soziales, Arbeit, Gesundheit, Senioren u. Inklusion</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Barrierefreier Wohnraum betrifft nicht ausschließlich ältere Menschen. Auch junge Menschen mit Behinderung, chronischen Erkrankungen oder Pflegebedarf sind auf geeigneten und bezahlbaren Wohnraum angewiesen. Gleichzeitig bestehen zahlreiche altersgebundene Wohnangebote, während für andere Betroffenengruppen häufig erhebliche Versorgungslücken bestehen.</p>
<p>Eine transparente Datengrundlage ist notwendig, um die tatsächliche Versorgungssituation bewerten und zukünftige wohnungspolitische Maßnahmen bedarfsgerecht planen zu können. Zudem ist barrierefreier Wohnraum eine wesentliche Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe und ein selbstbestimmtes Leben im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Vor dem Hintergrund des angespannten Wohnungsmarktes sowie des zunehmenden Bedarfs an barrierefreiem Wohnraum bitten wir daher um die schriftliche Beantwortung folgender Fragen:</p>
<p>1. Wie viele barrierefreie Wohnungen existieren aktuell im Stadtgebiet Herne?</p>
<p>2. Wie viele dieser Wohnungen sind rollstuhlgerecht im Sinne der DIN 18040-2?</p>
<p>3. Wie verteilen sich diese Wohnungen auf</p><ul class="list-normal"><li>kommunale Wohnungsunternehmen,</li><li>öffentlich geförderten Wohnraum,</li><li>Wohnungsgenossenschaften,</li><li>sowie private Anbieter?</li></ul><p>4. Wie viele dieser Wohnungen liegen innerhalb der angemessenen Kosten der Unterkunft nach SGB II bzw. SGB XII?</p>
<p>5. Wie viele Personen mit Bedarf an barrierefreiem bzw. rollstuhlgerechtem Wohnraum suchen aktuell nach entsprechendem Wohnraum oder stehen auf Wartelisten?</p>
<p>6. Wie viele Wohnungen im Stadtgebiet Herne unterliegen einer Altersbindung bzw. Zweckbindung ausschließlich für Personen ab 60 Jahren?</p>
<p>7. Auf welcher rechtlichen oder förderrechtlichen Grundlage bestehen diese Altersbindungen?</p>
<p>8. Wie bewertet die Verwaltung die Auswirkungen solcher Altersbindungen auf jüngere Menschen Behinderung, chronischen Erkrankungen oder Pflegebedarf, die ebenfalls auf barrierefreien Wohnraum angewiesen sind?</p>
<p>9. Gibt es seitens der Verwaltung Planungen oder Maßnahmen, den Bestand an barrierefreiem oder rollstuhlgerechtem Wohnraum auszubauen oder Vergabekriterien stärker bedarfsorientiert auszurichten?</p>
<p>10. Liegen der Verwaltung Erkenntnisse darüber vor, dass Menschen aufgrund fehlenden Wohnraums nicht selbstständig wohnen können oder länger als notwendig in stationären Einrichtungen verbleiben müssen?</p>
<hr>
<p class="text-klein">Anfrage für die Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit, Senioren und Inklusion am 1. Juli 2026</p>]]></content:encoded>
                <category>Alle Anfragen</category><category>Anfragen beantwortet</category><category>Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit, Senioren und Inklusion</category>
                <enclosure url="https://www.dielinke-herne.de/fileadmin/kvherne_wanne-eickel/Bilder_Grafiken/Stempelgrafiken/stempel_beantwortet.png" length="0" type="image/png"/>
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-375963</guid>
                <pubDate>Wed, 01 Jul 2026 11:34:00 +0200</pubDate>
                <title>Prüfung der Gründung eines kommunalen Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ)  </title>
                <link>https://www.dielinke-herne.de/fraktion/detail-fraktion/news/pruefung-der-gruendung-eines-kommunalen-medizinischen-versorgungszentrums-mvz/</link>
                <author>Ausschuss f. Soziales, Arbeit, Gesundheit, Senioren u. Inklusion</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Gesundheitsversorgung ist Daseinsvorsorge – und damit eine öffentliche Aufgabe</strong></p>
<p>Die ambulante medizinische Versorgung ist ein zentraler Bestandteil der öffentlichen Daseinsvorsorge. DIE LINKE setzt sich dafür ein, dass Gesundheit nicht dem Markt überlassen wird. Die Entwicklungen der letzten Jahre zeigen jedoch, dass die ambulante Versorgung zunehmend unter Druck gerät:</p><ul class="list-normal"><li>immer weniger Ärzt*innen wollen sich niederlassen,</li><li>viele Praxen stehen kurz vor dem Ruhestand,</li><li>soziale Brennpunkte und ärmere Stadtteile sind besonders betroffen,</li><li>private Investoren drängen in den Markt und betreiben MVZ mit Gewinnerzielungsabsicht.</li></ul><p>Diese Entwicklungen gefährden eine gleichwertige, wohnortnahe Versorgung.</p>
<p><strong>Situation in Herne</strong></p>
<p>Herne gehört zum Zuständigkeitsbereich der KV Westfalen-Lippe (KVWL). Die KVWL weist seit Jahren auf Engpässe in der hausärztlichen und fachärztlichen Versorgung hin. Auch in Herne ist absehbar, dass zahlreiche Praxen altersbedingt schließen werden.</p>
<p>Derzeit existieren in Herne mindestens drei MVZ, die unterschiedliche fachärztliche Schwerpunkte abdecken. Diese sollen überwiegend von regionalen medizinischen Leistungserbringern betrieben werden. Private Finanzinvestoren scheinen bislang keine dominante Rolle zu spielen. Dennoch stehen bei der Gründung und dem Betrieb eines MVZ offenbar nicht allein gesundheitliche Aspekte im Vordergrund, sondern zunehmend auch wirtschaftliche Interessen der Betreiber.&nbsp;</p>
<p><strong>Warum ein kommunales MVZ?</strong></p>
<p>Ein kommunales MVZ ermöglicht eine gemeinwohlorientierte, nicht profitorientierte Versorgung. Es bietet:</p><ul class="list-normal"><li>Anstellungsverhältnisse, die für junge Ärzt*innen attraktiver sind als die Selbstständigkeit,</li><li>längere Öffnungszeiten und bessere Erreichbarkeit,</li><li>fachübergreifende Zusammenarbeit,</li><li>Sicherung von Praxisnachfolgen,</li><li>Versorgung auch dort, wo private Anbieter nicht investieren,</li><li>und eine klare Ausrichtung auf das Wohl der Patientinnen statt auf Rendite*.</li></ul><p>Andere Kommunen – insbesondere in strukturschwachen Regionen – haben mit kommunalen MVZ sehr gute Erfahrungen gemacht. Sie konnten Praxisschließungen verhindern und Versorgungslücken schließen.</p>
<p><strong>Schutz vor Kommerzialisierung</strong></p>
<p>DIE LINKE setzt sich bundesweit dafür ein, dass MVZ nicht in die Hände großer Finanzinvestoren fallen. Kommunale MVZ sind ein wirksames Instrument, um:</p><ul class="list-normal"><li>Kommerzialisierung zu verhindern,</li><li>Transparenz und demokratische Kontrolle zu sichern,</li><li>und die medizinische Versorgung am Bedarf der Bevölkerung auszurichten.</li></ul><p><strong>Notwendigkeit einer fundierten Prüfung</strong></p>
<p>Eine Gründung eines kommunalen MVZ ist rechtlich und organisatorisch anspruchsvoll. Daher ist eine gründliche Prüfung notwendig, um:</p><ul class="list-normal"><li>die geeignete Rechtsform zu bestimmen,</li><li>wirtschaftliche Risiken zu minimieren,</li><li>Fördermöglichkeiten zu identifizieren,</li><li>und eine langfristig tragfähige Struktur zu schaffen.</li></ul><p>Die vorgeschlagene Prüfung schafft die Grundlage für eine politische Entscheidung, die sich an den Bedürfnissen der Menschen in Herne orientiert – nicht an Marktlogiken.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Daher fordern wir, folgenden Beschluss zu fassen:</strong></p>
<p>1. Der Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit, Senioren und Inklusion beauftragt die Verwaltung, die Gründung eines kommunalen Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) in Herne umfassend zu prüfen.</p>
<p>Die Prüfung soll insbesondere folgende Punkte umfassen:</p><ul class="list-normal"><li>Analyse der Versorgungssituation in Herne (Haus- und Fachärzt*innen, Bedarfsplanung der KVWL).</li><li>Darstellung der rechtlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen für verschiedene kommunale Träger- und Rechtsformen (AöR, Eigenbetrieb, gGmbH, Genossenschaft).</li><li>Erfassung der bestehenden MVZ in Herne, ihrer Träger, Fachrichtungen und Versorgungsschwerpunkte.</li><li>Identifikation von Stadtteilen mit besonderem Versorgungsbedarf.</li><li>Prüfung der Möglichkeit, bestehende Praxen, deren Schließung droht, in ein kommunales MVZ zu überführen.</li><li>Gespräche mit der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) über Bedarfe, Zulassungsvoraussetzungen und Kooperationsmöglichkeiten.</li></ul><p>2. Die Verwaltung legt dem Ausschuss bis spätestens ……. einen Bericht mit konkreten Handlungsempfehlungen vor.</p>
<hr>
<p class="text-klein">Beschlussvorschlag für die Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit, Senioren und Inklusion am 1. Juli 2026</p>]]></content:encoded>
                <category>Alle Anträge</category><category>Anträge abgelehnt</category><category>Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit, Senioren und Inklusion</category>
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            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-375962</guid>
                <pubDate>Wed, 01 Jul 2026 11:29:00 +0200</pubDate>
                <title>Anfrage: Kostensenkungsaufforderungen</title>
                <link>https://www.dielinke-herne.de/fraktion/detail-fraktion/news/anfrage-kostensenkungsaufforderungen/</link>
                <author>Ausschuss f. Soziales, Arbeit, Gesundheit, Senioren u. Inklusion</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Kostensenkungsaufforderungen im Bereich der Unterkunftskosten nach § 22 SGB II greifen tief in die Lebenssituation der betroffenen Haushalte ein und haben erhebliche soziale Auswirkungen. Mit Blick auf die vom Rat beschlossenen neuen Mietobergrenzen ab 2026, die auf einem sogenannten „schlüssigen Konzept“ beruhen, ist davon auszugehen, dass die Einführung neuer Angemessenheitswerte zu einer Zunahme von Widersprüchen und Einsprüchen gegen Kostensenkungsaufforderungen führen kann – insbesondere dann, wenn Betroffene die neuen Richtwerte als nicht realitätsgerecht oder nicht ausreichend begründet wahrnehmen.</p>
<p>Im Rahmen der Erarbeitung des neuen „schlüssigen Konzepts“ wurden keine empirischen Daten zur bisherigen Praxis der Kostensenkungsaufforderungen in Herne berücksichtigt. Weder die Gesamtzahl der ausgesprochenen Aufforderungen noch die Anzahl der tatsächlich vorgenommenen Absenkungen flossen in die Konzeptentwicklung ein. Damit fehlt eine wesentliche Grundlage, um die Wirksamkeit und soziale Wirkung der bisherigen Angemessenheitsrichtlinien zu bewerten.</p>
<p>Gerade vor dem Hintergrund der neuen Mietobergrenzen ab 2026 ist es jedoch erforderlich, die bisherige Verwaltungspraxis transparent darzustellen, um:</p>
<p>• die tatsächliche Reichweite und Wirkung von Kostensenkungsaufforderungen zu verstehen,<br>• mögliche Fehlsteuerungen oder systematische Härten zu erkennen,<br>• die Anwendung von Härtefallregelungen zu überprüfen,<br>• sowie die Risiken steigender Widerspruchs- und Klagezahlen frühzeitig einzuschätzen.</p>
<p>Die angeforderten Informationen dienen der fachlichen Bewertung und der politischen Steuerung im Sozialausschuss. Ziel ist es, Transparenz über Umfang, Verfahren und Wirkungen von Kostensenkungsaufforderungen zu erhalten und mögliche Handlungsbedarfe im Bereich der Angemessenheitsrichtlinien zu identifizieren.</p>
<p><br>Fragen an die Verwaltung:</p>
<p><strong>1. Statistische Entwicklung der letzten fünf Kalenderjahre (bitte jeweils nach Jahren aufgeschlüsselt darstellen.)</strong><br>1.1 Wie viele Kostensenkungsaufforderungen wurden versandt?<br>1.2 In wie vielen Fällen erfolgte nach Ablauf der gesetzten Frist eine tatsächliche Absenkung der Leistungen?<br>1.3 Wie hoch waren die vorgenommenen Absenkungen im Durchschnitt – getrennt nach<br>• Bruttokaltmiete und<br>• Heizkosten (sofern technisch möglich)?</p>
<p><strong>2. Verwendete Muster, Formulare und Textbausteine</strong><br>2.1 Welche aktuell gültigen Muster, Formulare oder Textbausteine werden für Kostensenkungsaufforderungen nach § 22 SGB II verwendet?</p>
<p><strong>3. Interne Vorgaben, Verfahren und Schulungsunterlagen</strong><br>3.1 Welche internen Arbeits &nbsp;oder Dienstanweisungen, Leitfäden oder Schulungsunterlagen regeln den Umgang mit Kostensenkungsaufforderungen?<br>3.2 Welche Fristen und Verfahrensabläufe sind darin verbindlich festgelegt?<br>3.3 Nach welchen Prüfmaßstäben wird die Angemessenheit der Unterkunftskosten beurteilt?<br>3.4 Welche Härtefallregelungen und Ausnahmetatbestände sind definiert, und wie wird deren Anwendung dokumentiert?<br>3.5 Welche internen Kontrollmechanismen bestehen zur Sicherstellung einer rechtmäßigen und einheitlichen Praxis?</p>
<p><strong>4. Auswertungen und Prüfberichte</strong><br>4.1 Liegen interne oder externe Auswertungen, Berichte oder Prüfvermerke vor, die sich mit der Wirksamkeit der Angemessenheitsrichtlinien oder der Kostensenkungspraxis befassen?<br>4.2 Falls ja, welche Erkenntnisse enthalten diese Auswertungen zur Rechtmäßigkeit der bisherigen Praxis?<br>4.3 Welche Feststellungen oder Empfehlungen ergeben sich aus den vorliegenden Berichten hinsichtlich der praktischen Umsetzung der Angemessenheitsrichtlinien?</p>
<hr>
<p class="text-klein">Anfrage für die Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit, Senioren und Inklusion am 1. Juli 2026</p>]]></content:encoded>
                <category>Alle Anfragen</category><category>Anfragen beantwortet</category><category>Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit, Senioren und Inklusion</category>
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            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-375961</guid>
                <pubDate>Wed, 01 Jul 2026 11:26:00 +0200</pubDate>
                <title>Anfrage: Private-Equity in Pflegeeinrichtungen in Herne </title>
                <link>https://www.dielinke-herne.de/fraktion/detail-fraktion/news/anfrage-private-equity-in-pflegeeinrichtungen-in-herne/</link>
                <author>Ausschuss f. Soziales, Arbeit, Gesundheit, Senioren u. Inklusion</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Bundesweit schreitet die Kommerzialisierung der Pflege deutlich voran. Analysen des Bundesgesundheitsministeriums sowie des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) zeigen, dass der Anteil renditeorientierter Betreiber in den vergangenen zehn Jahren stark gestiegen ist. Besonders Einrichtungen, die sich im Besitz von Private‑Equity‑Gesellschaften befinden, weisen laut WIdO‑Pflegeheimvergleich 2023 signifikant schlechtere Personalschlüssel und häufiger Qualitätsmängel auf als gemeinwohlorientierte Träger. Auch eine Studie der Hans‑Böckler‑Stiftung aus dem Jahr 2022 bestätigt diese Entwicklung: Private‑Equity‑Heime verlangen demnach im Durchschnitt höhere Eigenanteile und setzen verstärkt auf kurzfristige Personalverträge.</p>
<p>Der Pflegeheim‑Report 2024 dokumentiert zudem, dass Finanzinvestoren zunehmend auf sogenannte „Buy‑and‑Build“-Strategien setzen. Dabei werden Pflegeeinrichtungen aufgekauft, Kosten reduziert und Renditen gesteigert – oftmals zulasten der Pflegequalität. Besonders betroffen ist Nordrhein‑Westfalen: Nach Angaben des Landesrechnungshofs NRW (2023) befinden sich bereits über 30 Prozent der Pflegeheime im Eigentum großer Ketten oder Finanzinvestoren. Studien zeigen, dass dies häufig mit Personaleinsparungen, steigenden Kosten für Bewohnerinnen und Bewohner sowie spürbaren Qualitätsverlusten einhergeht.</p>
<p>Auch in Herne gibt es Hinweise auf Eigentümerwechsel und zunehmende Konzentration. Für DIE LINKE ist klar: Die Pflege älterer Menschen ist keine Ware. Wenn internationale Finanzinvestoren Pflegeheime aufkaufen, steht nicht das Wohl der Bewohnerinnen und Bewohner im Mittelpunkt, sondern die Rendite. Pflege gehört in öffentliche oder gemeinwohlorientierte Hände. Um die Versorgung in Herne langfristig zu sichern, braucht es Transparenz über Eigentümerstrukturen und eine aktive kommunale Strategie.</p>
<p>Vor diesem Hintergrund stellen wir folgende Fragen:</p><ol><li>Welche stationäre und ambulante Pflegeeinrichtungen in Herne befinden sich im Eigentum von Private‑Equity‑Gesellschaften, Finanzinvestoren oder großen Pflegekonzernen?</li><li>Welche Eigentümerwechsel wurden der Stadt in den letzten fünf Jahren bekannt?</li><li>Liegen der Verwaltung Informationen über laufende Verkaufsprozesse oder geplante Übernahmen vor?</li><li>Welche Erkenntnisse hat die Heimaufsicht über Qualitätsmängel in Einrichtungen mit renditeorientierten Eigentümerstrukturen?</li><li>Wie unterscheiden sich Fachkraftquote, Personalfluktuation und Beschwerden im Vergleich zu gemeinwohlorientierten Trägern?</li><li>Haben sich nach Übernahmen durch Finanzinvestoren Veränderungen bei Pflegesätzen, Zusatzkosten oder Leistungsangeboten ergeben?</li><li>Wie bewertet die Verwaltung das Risiko, dass renditeorientierte Betreiber Einrichtungen kurzfristig schließen oder veräußern, wenn Renditeziele nicht erreicht werden?</li><li>Welche Möglichkeiten sieht die Stadt, um Transparenz über Eigentümerstrukturen sicherzustellen?</li><li>Welche Maßnahmen plant die Verwaltung, um gemeinwohlorientierte Träger – insbesondere Wohlfahrtsverbände, kommunale Modelle oder Genossenschaften – zu stärken?</li></ol><hr>
<p class="text-klein">Anfrage für die Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit, Senioren und Inklusion am 1. Juli 2026</p>]]></content:encoded>
                <category>Alle Anfragen</category><category>Anfragen beantwortet</category><category>Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit, Senioren und Inklusion</category>
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            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-376103</guid>
                <pubDate>Thu, 18 Jun 2026 11:30:00 +0200</pubDate>
                <title>Anfrage: Sicherheitsdienste in Jugendheimen</title>
                <link>https://www.dielinke-herne.de/fraktion/detail-fraktion/news/anfrage-sicherheitsdienste-in-jugendheimen/</link>
                <author>Ausschuss f. Kinder, Jugend und Familie</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Die MDR‑Dokumentation <i>„Der Fall Ole – Wie Security in der Jugendhilfe zur Gefahr wird“ </i>zeigt einen Fall mutmaßlicher Misshandlungen eines jungen Menschen in einer Jugendhilfeeinrichtung, an denen Mitarbeitende eines privaten Sicherheitsunternehmens beteiligt gewesen sein sollen.<a href="https://www.dielinke-herne.de/fraktion/antraege-anfragen/#_ftn1" title><sup>[1]</sup></a> Die Berichterstattung thematisiert zudem personelle Überschneidungen zwischen Sicherheitsdiensten und Jugendhilfeträgern. Fachbeiträge weisen darauf hin, dass Sicherheitsunternehmen zunehmend Aufgaben in pädagogischen Kontexten übernehmen, was nach Auffassung verschiedener Autor*innen Risiken für Kinderrechte, pädagogische Standards und die Qualität der Jugendhilfe mit sich bringen kann. Vor diesem Hintergrund stellt sich Die Linke die Frage, ob vergleichbare Entwicklungen auch Einrichtungen in Herne betreffen und wie die Stadt sicherstellt, dass Schutz, Betreuung und pädagogische Arbeit nicht durch den Einsatz externer Sicherheitsdienste beeinträchtigt werden.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>In diesem Zusammenhang bitten wir um schriftliche und mündliche Beantwortung folgender Fragen:</p>
<p>1. Werden in Einrichtungen der stationären Jugendhilfe in Herne derzeit Sicherheitsdienste eingesetzt?</p>
<p>1.1 Falls ja: In welchen Einrichtungen, mit welchen Aufgaben und auf welcher vertraglichen Grundlage?</p>
<p>2. Welche fachlichen Anforderungen, Qualifikationen oder Standards müssen Sicherheitsdienste erfüllen, wenn sie in Herner Jugendhilfeeinrichtungen tätig werden?</p>
<p>3. Wie stellt die Verwaltung sicher, dass der Einsatz von Sicherheitsdiensten nicht zu einer Einschränkung pädagogischer Arbeit oder zu Risiken für Kinder und Jugendliche führt?</p>
<p>4. Sind der Verwaltung Vorfälle, Beschwerden oder Hinweise auf problematische Einsätze von Sicherheitsdiensten in Herner Einrichtungen bekannt?</p>
<p>5. Werden mögliche personelle oder wirtschaftliche Verflechtungen zwischen Trägern und Sicherheitsunternehmen geprüft?</p>
<p>6. Plant die Verwaltung, den Einsatz externer Sicherheitsdienste in der Jugendhilfe künftig verbindlicher zu regeln oder systematisch zu erfassen?</p>
<p>7. Gibt es Jugendhilfeie in Herne Leistungen der Jugendhilfe anbieten und dabei selbst Sicherheitsdienste in Anspruch nehmen oder sicherheitsbezogene Leistungen anbieten bzw. über verbundene Unternehmen bereitstellen?</p>
<p>7.1 Falls ja: In welchem Umfang und mit welchen Aufgaben?</p>
<p>&nbsp;</p>
<p class="text-klein"><a href="https://www.dielinke-herne.de/fraktion/antraege-anfragen/#_ftnref1" title>[1]</a> <a href="https://www.youtube.com/watch?v=KkLPkXBylKw" target="_blank" rel="noreferrer">https://www.youtube.com/watch?v=KkLPkXBylKw</a></p>
<hr>
<p class="text-klein">Anfrage für die Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 18. Juni 2026</p>]]></content:encoded>
                <category>Alle Anfragen</category><category>Anfragen beantwortet</category><category>Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie</category>
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            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-376106</guid>
                <pubDate>Wed, 17 Jun 2026 12:30:00 +0200</pubDate>
                <title>Anfrage: Reduktion von Zigarettenabfällen im Stadtbild</title>
                <link>https://www.dielinke-herne.de/fraktion/detail-fraktion/news/anfrage-reduktion-von-zigarettenabfaellen-im-stadtbild/</link>
                <author>Ausschuss f. Umweltschutz</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Am 04.03.2026 hatte die Linke Fraktion bereits eine Anfrage zur Thematik der Entsorgung von Zigarettenabfällen gestellt und hat nun noch ein paar Rückfragen. Die Stadtverwaltung verwies als konkrete Reduktionsmaßnahme nur auf das Ordnungsamt. Betrachtet man jedoch Studien zu diesem Thema, sind besonders Aufklärungsarbeit der Bürger*innen sowie Mülleimer, die zum Wegwerfen anregen durch Abstimmungen, Ton, Licht oder andere Möglichkeiten hervorzuheben.</p>
<p>In diesem Zusammenhang bitten wir um die schriftliche und mündliche Beantwortung folgender Fragen:<strong>&nbsp;</strong></p><ol><li>Betreibt die Verwaltung Aufklärungsarbeit über die Umweltschädlichkeit und die Wichtigkeit der korrekten Entsorgung?</li><li>Hat sich die Stadtverwaltung mit alternativen Müllbehältern bereits auseinandergesetzt bzw. gibt es bereits welche in Herne?<ol><li>Wenn ja: Wo und wie ist die Erfahrung, die damit gemacht worden sind?</li><li>Wenn nein: Wurde dies bis jetzt noch nicht in Erwägung gezogen oder gibt es andere Gründe?&nbsp;</li></ol></li></ol><p class="text-klein">&nbsp;</p>
<p class="text-klein"><strong>Anhang:</strong> Beispielbild eines „Abstimm-Aschenbecher“ in Kleinblittersdorf. Quelle: <a href="https://www.saarbruecker-zeitung.de/imgs/03/2/0/8/9/3/1/6/5/5/tok_afdf8c9182045b476c52d0a0a1ebef94/w1900_h1233_x1217_y789_aschenbecher-abstimmung-bahnhof-kleinblittersdorf-65cf9a8a0fab35b1.jpg" target="_blank" rel="noreferrer">https://www.saarbruecker-zeitung.de/imgs/03/2/0/8/9/3/1/6/5/5/tok_afdf8c9182045b476c52d0a0a1ebef94/w1900_h1233_x1217_y789_aschenbecher-abstimmung-bahnhof-kleinblittersdorf-65cf9a8a0fab35b1.jpg</a>, Foto von Heiko Lehmann&nbsp;</p>
<hr>
<p class="text-klein">Anfrage für die Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz am 17. Juni 2026</p>]]></content:encoded>
                <category>Alle Anfragen</category><category>Anfragen beantwortet</category><category>Ausschuss für Umweltschutz</category>
                <enclosure url="https://www.dielinke-herne.de/fileadmin/kvherne_wanne-eickel/Bilder_Grafiken/Stempelgrafiken/stempel_beantwortet.png" length="0" type="image/png"/>
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