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            <title>Die Linke KV Herne/Wanne-Eickel: RSS-Feed</title>
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            <language>de</language>
            <copyright>Die Linke KV Herne/Wanne-Eickel</copyright>
            
            <pubDate>Wed, 23 Sep 2026 00:54:55 +0200</pubDate>
            <lastBuildDate>Wed, 23 Sep 2026 00:54:55 +0200</lastBuildDate>
            
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                <guid isPermaLink="false">news-376904</guid>
                <pubDate>Tue, 14 Jul 2026 15:00:00 +0200</pubDate>
                <title>Änderungsantrag: Einrichtung eines jährlichen bezirklichen Sachmittelbudgets ab Haushalt 2027 sowie Erarbeitung verbindlicher Richtlinien zum Entscheidungsverfahren in den Bezirksvertretungen</title>
                <link>https://www.dielinke-herne.de/start/aktuelles/detailansicht/news/aenderungsantrag-einrichtung-eines-jaehrlichen-bezirklichen-sachmittelbudgets-ab-haushalt-2027/</link>
                <author>Bezirksvertretung Wanne</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<h5>Änderungsantrag zur Vorlage „NRW‑Infrastrukturgesetz“</h5>
<p><strong>1) Ergänzung des Beschlussvorschlags</strong><br>Der Beschlussvorschlag wird um folgenden Punkt ergänzt:<br>3. Ergänzend werden bezirkliche Projektlisten eingerichtet, in denen die Bezirksvertretungen ein bezirkliches Sachinvestitionsvolumen von bis zu 600.000 Euro pro Bezirksvertretung über den Förderzeitraum 2025–2036 priorisieren können. Die Mittelbewirtschaftung erfolgt zentral durch die Verwaltung.</p>
<p><strong>2) Änderung des Sachverhalts</strong><br>Der Sachverhalt wird wie folgt geändert:<br>Nach dem Abschnitt „Bewertung der Stadt“ wird folgender Text eingefügt:<br>Bezirkliche Projektlisten<br>Zur Ergänzung der Investitionsstrategie werden bezirkliche Projektlisten eingeführt. Jede Bezirksvertretung kann über den Förderzeitraum 2025–2036 ein bezirkliches Sachinvestitionsvolumen von bis zu 600.000 Euro priorisieren. Insgesamt stehen damit 2,4 Mio. Euro für alle vier Bezirke zur Verfügung.<br>Die Mittelbewirtschaftung erfolgt zentral durch die Verwaltung; die Priorisierung erfolgt durch die Bezirksvertretungen im Rahmen ihrer Zuständigkeit nach § 37 GO NRW.<br>Dieses Volumen liegt unter 3 % der Gesamtmittel und stellt eine demokratisch wirksame sowie haushaltsrechtlich unkritische Ergänzung dar.</p>
<h5>Begründung</h5>
<p><strong>Zu 1) Ergänzung des Beschlussvorschlags</strong></p>
<p>Das NRW‑Infrastrukturgesetz 2025–2036 stellt der Stadt Herne insgesamt 92,2 Mio. Euro für Sachinvestitionen zur Verfügung. Die Vorlage weist selbst darauf hin, dass große Projekte aufgrund ihrer Komplexität und Kostenentwicklung Anpassungen der Beschlusslage erforderlich machen können: „Künftige Änderungen hinsichtlich der Projekte sowie von Projektkosten und -zeiträumen können zu Anpassungen der Beschlusslage führen.“</p>
<p>Um die Investitionsstrategie der Stadt zu ergänzen und zu stabilisieren, werden bezirkliche Projektlisten eingeführt. Jeder Stadtbezirk erhält die Möglichkeit, jährlich bis zu 50.000 Euro für bezirkliche Sachinvestitionen zu priorisieren, was über den Förderzeitraum 600.000 Euro pro Bezirk ergibt.</p>
<p>Damit entsteht ein planbares, risikoarmes und lokal verankertes Instrument, das:</p><ul class="list-normal"><li>die demokratische Legitimation stärkt,</li><li>kleinere, schnell realisierbare Maßnahmen ermöglicht,</li><li>die Bindungsfristen des Gesetzes unterstützt,</li><li>die Investitionsrisiken großer Projekte abfedert,</li><li>die Bezirksvertretungen als lokale Entscheidungsgremien sinnvoll einbindet.</li></ul><p>Die Verwaltung bleibt für die Mittelbewirtschaftung zuständig; die Bezirksvertretungen legen die Prioritäten fest. Die bezirklichen Projektlisten ergänzen damit die strategische Gesamtplanung der Verwaltung, ohne die großen Infrastrukturprojekte zu beeinträchtigen.</p>
<p><br><strong>zu 2) – Ergänzung des Sachverhalts „Bezirkliche Projektlisten“</strong></p>
<p>Die Ergänzung des Sachverhalts dient der transparenten Darstellung der Funktionsweise und des Umfangs der bezirklichen Projektlisten. Durch die Festlegung eines klar definierten Volumens von 600.000 Euro pro Bezirk wird deutlich, dass die Maßnahme haushaltsrechtlich unkritisch ist und weniger als 3 % der Gesamtmittel umfasst.</p>
<p>Die Darstellung im Sachverhalt verdeutlicht:</p><ul class="list-normal"><li>die Einbettung der bezirklichen Projektlisten in die Gesamtstrategie,</li><li>die zentrale Mittelbewirtschaftung durch die Verwaltung,</li><li>die rechtliche Zuständigkeit der Bezirksvertretungen nach § 37 GO NRW,</li><li>die Funktion der Listen als demokratisch wirksame Ergänzung ohne Eingriff in die großen Infrastrukturprojekte.</li></ul><p>Damit wird die Vorlage inhaltlich präzisiert und die Rolle der Bezirksvertretungen klar beschrieben. Die Ergänzung stärkt die Nachvollziehbarkeit des Antrags und schafft eine belastbare Grundlage für die politische Beratung.</p>
<hr>
<p class="text-klein">Änderungsantrag zu “Verwendung der Sachinvestitionsmittel des NRW-Infrastrukturgesetzes 2025-2036 für die Stadt Herne", Sondersitzung zum NRW-Infrastrukturgesetz am 14. Juli 2026</p>]]></content:encoded>
                <category>Alle Anträge</category><category>Anträge abgelehnt</category><category>Bezirksvertretung Wanne</category>
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            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-376711</guid>
                <pubDate>Tue, 14 Jul 2026 10:45:00 +0200</pubDate>
                <title>Antrag: Aussetzung des Landschaftsplan</title>
                <link>https://www.dielinke-herne.de/start/aktuelles/detailansicht/news/antrag-aussetzung-des-landschaftsplan/</link>
                <author>Rat der Stadt Herne</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Aus Sicht der Linken ist die Aussetzung der Neuaufstellung des Landschaftsplans notwendig, um ökologische Schutzinteressen, demokratische Beteiligung und eine verantwortungsvolle kommunale Planung sicherzustellen. Der Landschaftsplan ist eines der wichtigsten Instrumente für Natur, Klima und Freiraumschutz in Herne. Er darf nicht unter Bedingungen beschlossen werden, die rechtlich unsicher sind oder die Gefahr von Fehlentscheidungen bergen.</p>
<h5><u>1. Fehlende rechtliche Grundlage durch das OVG‑Urteil und erhöhte Anfechtungsrisiken</u></h5>
<p>Mit dem Urteil des OVG Münster vom 12.06.2026 ist der Regionalplan Ruhr in zentralen Teilen nicht mehr rechtswirksam. Damit fehlt dem kommunalen Landschaftsplan die übergeordnete, verbindliche Grundlage, aus der sich Freiraumkategorien, Schutzkulissen und Entwicklungsziele ableiten müssen.</p>
<p>Ein neuer Landschaftsplan ist grundsätzlich nach seiner Bekanntmachung juristisch anfechtbar. Dieses Risiko steigt erheblich, wenn die zugrunde liegende Regionalplanung selbst nicht rechtskräftig ist.</p>
<p>Der bestehende Landschaftsplan von 1989 hingegen ist über Jahrzehnte hinweg durch zahlreiche Änderungsverfahren gefestigt und rechtssicher weiterentwickelt worden. Er bietet eine stabile Grundlage, bis der Regionalplan Ruhr erneut wirksam ist.</p>
<h5><u>2. Schutz vor Fehlplanungen, Kosten und politisch motivierten Flächenverschiebungen</u></h5>
<p>In der aktuellen Situation besteht die Gefahr, dass die Neuaufstellung des Landschaftsplans zu Festlegungen führt, die später korrigiert oder vollständig neu aufgestellt werden müssen. Dies würde Personal binden, Kosten verursachen und andere wichtige Projekte verzögern.</p>
<p>Zudem ist nicht auszuschließen, dass die Neuaufstellung genutzt wird, um in bestimmten Gebieten andere Flächennutzungen vorzubereiten oder bestehende Schutzkulissen abzuschwächen. Gerade in einer Phase rechtlicher Unsicherheit dürfen Freiraumflächen nicht unter Druck geraten.</p>
<p>Eine Aussetzung verhindert:</p><ul class="list-normal"><li>voreilige oder fehlerhafte Festlegungen,</li><li>spätere Wiederholungs- oder Korrekturverfahren,</li><li>unnötige finanzielle Belastungen,</li><li>die Öffnung von „Hintertüren“ für wirtschaftliche Einzelinteressen.</li></ul><h5><u>3. Planungssicherheit für Verwaltung, Politik und Öffentlichkeit</u></h5>
<p>Eine Aussetzung schafft Klarheit und Verlässlichkeit:</p><ul class="list-normal"><li>Die Verwaltung arbeitet nicht auf einer unsicheren Grundlage.</li><li>Politische Entscheidungen basieren auf stabilen Rahmenbedingungen.</li><li>Die Öffentlichkeit kann sich darauf verlassen, dass ökologische Belange nicht durch provisorische Planungsstände gefährdet werden.</li></ul><p>Der bestehende Landschaftsplan bleibt bis dahin gültig und rechtssicher. Verbesserungen können weiterhin über gezielte Änderungsverfahren erfolgen, ohne das gesamte Verfahren neu aufzurollen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<h5>Daher fordern wir:</h5><ol><li>Das Verfahren zur Neuaufstellung des Landschaftsplans Herne wird mit sofortiger Wirkung ausgesetzt.</li><li>Die Aussetzung gilt bis zur erneuten Rechtswirksamkeit eines Regionalplans Ruhr, der die für die kommunale Landschaftsplanung verbindlichen Freiraum- und Schutzkategorien festlegt.</li><li>Die Verwaltung wird beauftragt,<ul><li>die bisherigen Arbeitsschritte zu dokumentieren,</li><li>die Auswirkungen des OVG‑Urteils vom 12.06.2026 auf die Herner Landschaftsplanung darzustellen,</li><li>und dem Ausschuss eine aktualisierte Zeitplanung vorzulegen, sobald der Regionalplan Ruhr wieder rechtskräftig ist.</li></ul></li></ol><hr>
<p class="text-klein">Antrag für die nächste Sitzung des Rates der Stadt Herne am 14. Juli 2026</p>]]></content:encoded>
                <category>Alle Anträge</category><category>Anträge abgelehnt</category><category>Rat der Stadt</category>
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            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-376667</guid>
                <pubDate>Thu, 09 Jul 2026 10:30:00 +0200</pubDate>
                <title>Beschlussvorschlag: Stärkung der kommunalen Steuerverwaltung durch zusätzliche Fachkräfte </title>
                <link>https://www.dielinke-herne.de/start/aktuelles/detailansicht/news/beschlussvorschlag-staerkung-der-kommunalen-steuerverwaltung-durch-zusaetzliche-fachkraefte/</link>
                <author>Ausschuss f. Finanzen, Beteiligungen u. Immobilien</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Der Haushaltsplan 2025 der Stadt Herne weist für das Haushaltsjahr ein geplantes Gewerbesteueraufkommen von rund 80 Mio. € sowie ein Grundsteueraufkommen von rund 33 Mio. € aus. Beide Steuerarten bilden zentrale Säulen der kommunalen Finanzierung. Gleichzeitig ist die Steuerverwaltung seit Jahren personell knapp ausgestattet, was zu verzögerten Veranlagungen, geringerer Prüfquote und nicht ausgeschöpften Einnahmepotenzialen führt. Angesichts der weiterhin angespannten Haushaltslage und der hohen Abhängigkeit von externen Zuweisungen ist eine Stärkung der eigenen Steuerkraft der Stadt Herne dringend geboten.</p>
<p>Erfahrungen aus anderen Kommunen und Berechnungen kommunaler Spitzenverbände zeigen, dass zusätzliche qualifizierte Stellen im Steuerbereich regelmäßig zu Mehreinnahmen führen, die die Personalkosten deutlich übersteigen. Für Herne ergibt eine konservative Modellrechnung folgendes Bild: Drei zusätzliche Stellen im Bereich der Gewerbesteuerveranlagung und -prüfung können jährlich rund 600.000 € an zusätzlichen Einnahmen generieren. Bezogen auf das geplante Gewerbesteueraufkommen von 80 Mio. € entspricht dies lediglich etwa 0,75 %, ist also ein sehr realistischer und vorsichtiger Ansatz. Zwei weitere Stellen im Bereich Grundsteuer, Bewertungsstelle und Vollstreckung führen voraussichtlich zu zusätzlichen 150.000 € pro Jahr. Bezogen auf das Grundsteueraufkommen von 33 Mio. € entspricht dies rund 0,45 %.</p>
<p>In der Summe ist somit mit jährlichen Mehreinnahmen von etwa 750.000 € zu rechnen. Dem stehen Personalkosten von rund 350.000 € pro Jahr gegenüber (bei durchschnittlich 70.000 € pro Stelle inklusive Nebenkosten). Daraus ergibt sich ein Netto-Plus von etwa 400.000 € jährlich zugunsten der Stadt Herne. Jede zusätzliche Stelle im Steuerbereich führt damit zu einem durchschnittlichen jährlichen Überschuss von rund 80.000 €. Diese Berechnung ist bewusst konservativ gehalten und berücksichtigt weder mögliche zusätzliche Effekte durch verbesserte Datenqualität noch durch eine höhere Vollstreckungsquote.</p>
<p>Die Maßnahme ist wirtschaftlich sinnvoll, sozial gerecht und nachhaltig. Sie belastet die Bürgerinnen und Bürger nicht, sondern stellt sicher, dass gesetzlich geschuldete Steuern vollständig und korrekt erhoben werden. Die Stadt Herne stärkt damit ihre eigene Steuerkraft und verbessert dauerhaft ihre finanzielle Handlungsfähigkeit. Vor diesem Hintergrund bittet die Fraktion DIE LINKE um Zustimmung zu diesem Antrag.</p>
<h4>Daher fordern wir:</h4><ol><li>Im Bereich der kommunalen Steuerverwaltung der Stadt Herne werden fünf zusätzliche Fachkräfte eingestellt. Davon<ul><li>drei Stellen für Gewerbesteuerveranlagung und -prüfung sowie</li><li>zwei Stellen für Grundsteuer, Bewertungsstelle und Vollstreckung.</li></ul></li><li>Die Stellen werden dauerhaft eingerichtet und im Stellenplan 2027 berücksichtigt.</li><li>Die Verwaltung wird beauftragt, dem Rat nach zwei Jahren einen Bericht über die erzielten Mehreinnahmen und die Wirkung der zusätzlichen Stellen vorzulegen.</li></ol><hr>
<p class="text-klein">Beschlussvorschlag für die nächste Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Immobilien am 9. Juli 2026</p>]]></content:encoded>
                <category>Alle Anträge</category><category>Anträge abgelehnt</category><category>Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Immobilien</category>
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            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-376666</guid>
                <pubDate>Thu, 09 Jul 2026 10:20:00 +0200</pubDate>
                <title>Beschlussvorschlag: Jährlicher Transparenz und Kontrollbericht über Auftragsvergaben der Stadt Herne und ihrer Beteiligungen</title>
                <link>https://www.dielinke-herne.de/start/aktuelles/detailansicht/news/beschlussvorschlag-jaehrlicher-transparenz-und-kontrollbericht-ueber-auftragsvergaben-der-stadt-herne-und-ihrer-beteiligungen/</link>
                <author>Ausschuss f. Finanzen, Beteiligungen u. Immobilien</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Externe Beratungs‑, Gutachter‑ und Dienstleistungsaufträge spielen in nahezu allen kommunalen Aufgabenfeldern eine zentrale Rolle. Sie beeinflussen strategische Entscheidungen der Stadt Herne – etwa in der Stadtentwicklung, der Mobilitätsplanung, der Digitalisierung, der Energie‑ und Klimapolitik oder im sozialen Bereich – und binden erhebliche öffentliche Mittel. Eine transparente und systematische Übersicht über diese Auftragsvergaben ist daher ein wesentliches Element demokratischer Kontrolle und verantwortungsvoller Haushaltsführung.</p>
<p>Bereits am 16. Juli 2013 hat der Rat der Stadt Herne – damals auf Initiative der LINKEN‑Ratsgruppe – beschlossen, die Verwaltung zu verpflichten, dem Rat regelmäßig eine Übersicht über vergebene Beratungsleistungen vorzulegen. Dieser Beschluss wurde jedoch nur unvollständig umgesetzt und nach 2015 faktisch nicht mehr fortgeführt. Der vorliegende Antrag knüpft bewusst an diesen früheren Ratsbeschluss an, erneuert dessen Transparenzanspruch und entwickelt ihn weiter, indem er eine jährliche Berichterstattung vorsieht, die städtischen Beteiligungen einbezieht und die Darstellung nach Themenfeldern strukturiert. Damit wird der ursprüngliche Wille des Rates nicht nur aufgegriffen, sondern substantiell gestärkt.</p>
<p>Eine solche Übersicht ermöglicht es dem Rat, die Verwendung öffentlicher Mittel nachvollziehbar zu prüfen, Vergabeverfahren zu bewerten, wiederkehrende Auftragnehmer zu erkennen und politische Prioritäten sichtbar zu machen. Transparenz ist ein grundlegendes demokratisches Prinzip: Sie schafft Vertrauen, verhindert Intransparenz und reduziert Risiken unsachgemäßer Mittelverwendung. Gerade im Bereich externer Beratungs‑ und Gutachterleistungen ist dies von besonderer Bedeutung, da Entscheidungen häufig weitreichende Auswirkungen auf die Stadtgesellschaft haben.</p>
<p>Besonders wichtig ist zudem die Einbeziehung der städtischen Beteiligungen. Ein erheblicher Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge – etwa Wohnen, Mobilität, Abfallwirtschaft, Energieversorgung oder Infrastruktur – wird durch kommunale Unternehmen wahrgenommen. Auch dort werden regelmäßig externe Beratungs‑ und Gutachterleistungen vergeben. Ohne eine gemeinsame Berichterstattung entsteht ein unvollständiges Bild, das politische Steuerung erschwert und „blinde Flecken“ erzeugt. Ein integrierter Bericht stärkt daher die Gesamtverantwortung des Rates und ermöglicht eine umfassende Betrachtung kommunaler Ausgaben.</p>
<p>Die thematische Gliederung des Berichts schafft darüber hinaus einen klaren Überblick darüber, in welchen Bereichen externe Expertise eingesetzt wird. Sie zeigt Trends, Schwerpunktsetzungen und mögliche Fehlentwicklungen auf und erleichtert es dem Rat, strategische Entscheidungen zu treffen. Gleichzeitig trägt ein solcher Bericht zur Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit bei, indem er Doppelvergaben vermeidet, Kostenentwicklungen sichtbar macht und die Nachvollziehbarkeit von Vergabeverfahren erhöht. Dies stärkt auch die Korruptionsprävention.</p>
<p>Schließlich leistet der Bericht einen Beitrag zur Stärkung der öffentlichen Daseinsvorsorge. Er macht sichtbar, in welchen Bereichen externe Beratungen notwendig sind und wo der Aufbau eigener kommunaler Kompetenz sinnvoll wäre. Damit schafft er eine Grundlage für langfristige strategische Entscheidungen, die die Stadt Herne unabhängiger, effizienter und zukunftsfähiger machen.</p>
<h4><strong>Daher fordern wir:</strong></h4><ol><li>Die Verwaltung wird beauftragt, dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Immobilien einmal jährlich einen umfassenden Transparenz‑ und Kontrollbericht über alle vergebenen Beratungs‑, Gutachter‑, Dienstleistungs‑ und freiberuflichen Leistungen vorzulegen, deren Auftragswert über einer Wertgrenze von 10.000 € liegt.</li><li>Der Bericht umfasst neben der Kernverwaltung ausdrücklich auch die städtischen Beteiligungen. Dies erfolgt, soweit rechtlich zulässig, unter Beachtung vergaberechtlicher und datenschutzrechtlicher Vorgaben.</li><li>Der Bericht enthält mindestens folgende Angaben:<ul><li>Art der Leistung</li><li>Auftragnehmer</li><li>Auftragswert (netto)</li><li>Angewandtes Vergabeverfahren (UVgO, VgV, VOB/A)</li><li>Begründung der Vergabeart</li><li>Finanzierungsquelle (Haushalt, Fördermittel, Beteiligungsunternehmen)</li><li>Zweck, Nutzen und erwarteter Mehrwert für die Stadtgesellschaft</li></ul></li><li>Die Darstellung erfolgt zusätzlich nach Themenfeldern, um politische Steuerung, demokratische Kontrolle und Transparenz zu stärken.</li><li>Der Bericht ist dem Ausschuss jeweils bis zum 30. Juni des Folgejahres vorzulegen.</li><li>Die Verwaltung prüft, ob eine öffentliche, datenschutzkonforme Veröffentlichung des Berichts auf der städtischen Website oder als Open‑Data‑Format möglich ist, um Transparenz, demokratische Teilhabe und Nachvollziehbarkeit zu stärken.</li></ol><hr>
<p class="text-klein">Beschlussvorschlag für die nächste Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Immobilien am 9. Juli 2026</p>]]></content:encoded>
                <category>Alle Anträge</category><category>Anträge abgelehnt</category><category>Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Immobilien</category>
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            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-375963</guid>
                <pubDate>Wed, 01 Jul 2026 11:34:00 +0200</pubDate>
                <title>Prüfung der Gründung eines kommunalen Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ)  </title>
                <link>https://www.dielinke-herne.de/start/aktuelles/detailansicht/news/pruefung-der-gruendung-eines-kommunalen-medizinischen-versorgungszentrums-mvz/</link>
                <author>Ausschuss f. Soziales, Arbeit, Gesundheit, Senioren u. Inklusion</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Gesundheitsversorgung ist Daseinsvorsorge – und damit eine öffentliche Aufgabe</strong></p>
<p>Die ambulante medizinische Versorgung ist ein zentraler Bestandteil der öffentlichen Daseinsvorsorge. DIE LINKE setzt sich dafür ein, dass Gesundheit nicht dem Markt überlassen wird. Die Entwicklungen der letzten Jahre zeigen jedoch, dass die ambulante Versorgung zunehmend unter Druck gerät:</p><ul class="list-normal"><li>immer weniger Ärzt*innen wollen sich niederlassen,</li><li>viele Praxen stehen kurz vor dem Ruhestand,</li><li>soziale Brennpunkte und ärmere Stadtteile sind besonders betroffen,</li><li>private Investoren drängen in den Markt und betreiben MVZ mit Gewinnerzielungsabsicht.</li></ul><p>Diese Entwicklungen gefährden eine gleichwertige, wohnortnahe Versorgung.</p>
<p><strong>Situation in Herne</strong></p>
<p>Herne gehört zum Zuständigkeitsbereich der KV Westfalen-Lippe (KVWL). Die KVWL weist seit Jahren auf Engpässe in der hausärztlichen und fachärztlichen Versorgung hin. Auch in Herne ist absehbar, dass zahlreiche Praxen altersbedingt schließen werden.</p>
<p>Derzeit existieren in Herne mindestens drei MVZ, die unterschiedliche fachärztliche Schwerpunkte abdecken. Diese sollen überwiegend von regionalen medizinischen Leistungserbringern betrieben werden. Private Finanzinvestoren scheinen bislang keine dominante Rolle zu spielen. Dennoch stehen bei der Gründung und dem Betrieb eines MVZ offenbar nicht allein gesundheitliche Aspekte im Vordergrund, sondern zunehmend auch wirtschaftliche Interessen der Betreiber.&nbsp;</p>
<p><strong>Warum ein kommunales MVZ?</strong></p>
<p>Ein kommunales MVZ ermöglicht eine gemeinwohlorientierte, nicht profitorientierte Versorgung. Es bietet:</p><ul class="list-normal"><li>Anstellungsverhältnisse, die für junge Ärzt*innen attraktiver sind als die Selbstständigkeit,</li><li>längere Öffnungszeiten und bessere Erreichbarkeit,</li><li>fachübergreifende Zusammenarbeit,</li><li>Sicherung von Praxisnachfolgen,</li><li>Versorgung auch dort, wo private Anbieter nicht investieren,</li><li>und eine klare Ausrichtung auf das Wohl der Patientinnen statt auf Rendite*.</li></ul><p>Andere Kommunen – insbesondere in strukturschwachen Regionen – haben mit kommunalen MVZ sehr gute Erfahrungen gemacht. Sie konnten Praxisschließungen verhindern und Versorgungslücken schließen.</p>
<p><strong>Schutz vor Kommerzialisierung</strong></p>
<p>DIE LINKE setzt sich bundesweit dafür ein, dass MVZ nicht in die Hände großer Finanzinvestoren fallen. Kommunale MVZ sind ein wirksames Instrument, um:</p><ul class="list-normal"><li>Kommerzialisierung zu verhindern,</li><li>Transparenz und demokratische Kontrolle zu sichern,</li><li>und die medizinische Versorgung am Bedarf der Bevölkerung auszurichten.</li></ul><p><strong>Notwendigkeit einer fundierten Prüfung</strong></p>
<p>Eine Gründung eines kommunalen MVZ ist rechtlich und organisatorisch anspruchsvoll. Daher ist eine gründliche Prüfung notwendig, um:</p><ul class="list-normal"><li>die geeignete Rechtsform zu bestimmen,</li><li>wirtschaftliche Risiken zu minimieren,</li><li>Fördermöglichkeiten zu identifizieren,</li><li>und eine langfristig tragfähige Struktur zu schaffen.</li></ul><p>Die vorgeschlagene Prüfung schafft die Grundlage für eine politische Entscheidung, die sich an den Bedürfnissen der Menschen in Herne orientiert – nicht an Marktlogiken.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Daher fordern wir, folgenden Beschluss zu fassen:</strong></p>
<p>1. Der Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit, Senioren und Inklusion beauftragt die Verwaltung, die Gründung eines kommunalen Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) in Herne umfassend zu prüfen.</p>
<p>Die Prüfung soll insbesondere folgende Punkte umfassen:</p><ul class="list-normal"><li>Analyse der Versorgungssituation in Herne (Haus- und Fachärzt*innen, Bedarfsplanung der KVWL).</li><li>Darstellung der rechtlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen für verschiedene kommunale Träger- und Rechtsformen (AöR, Eigenbetrieb, gGmbH, Genossenschaft).</li><li>Erfassung der bestehenden MVZ in Herne, ihrer Träger, Fachrichtungen und Versorgungsschwerpunkte.</li><li>Identifikation von Stadtteilen mit besonderem Versorgungsbedarf.</li><li>Prüfung der Möglichkeit, bestehende Praxen, deren Schließung droht, in ein kommunales MVZ zu überführen.</li><li>Gespräche mit der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) über Bedarfe, Zulassungsvoraussetzungen und Kooperationsmöglichkeiten.</li></ul><p>2. Die Verwaltung legt dem Ausschuss bis spätestens ……. einen Bericht mit konkreten Handlungsempfehlungen vor.</p>
<hr>
<p class="text-klein">Beschlussvorschlag für die Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit, Senioren und Inklusion am 1. Juli 2026</p>]]></content:encoded>
                <category>Alle Anträge</category><category>Anträge abgelehnt</category><category>Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit, Senioren und Inklusion</category>
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            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-374606</guid>
                <pubDate>Tue, 21 Apr 2026 16:00:00 +0200</pubDate>
                <title>Beschlussvorschlag: Zentrale Unterbringungseinrichtung</title>
                <link>https://www.dielinke-herne.de/start/aktuelles/detailansicht/news/beschlussvorschlag-zentrale-unterbringungseinrichtung/</link>
                <author>Ausschuss f. Kinder, Jugend u. Familie</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Die Bezirksregierung Arnsberg hat am 02.12.2024 neue Betreuungsstandards für Zentrale Unterbringungseinrichtungen und Erstaufnahmeeinrichtungen in NRW veröffentlicht.</p>
<p>Betreiber müssen für Kinder und Jugendliche eine werktags mindestens sieben Stunden geöffnete Kinderspielbude mit altersgerechter Ausstattung und pädagogischem, konfessionsneutralem sowie kultursensiblem Konzept vorhalten. Je nach Belegung sind zwei bis vier Vollzeitstellen erforderlich, davon mindestens eine staatlich geprüfte Erzieherin bzw. ein Erzieher.</p>
<p>Ergänzend findet schulnaher Unterricht durch Landeslehrkräfte statt (ca. 25 Wochenstunden, Fokus auf Deutsch, Alphabetisierung und Grundbildung). Der Betreiber ergänzt dies durch Sport‑ und Kreativangebote und stellt in Ferien oder bei Ausfall der Lehrkräfte ein Ersatzprogramm bereit. Dafür sind ein bis zwei Vollzeitstellen vorgesehen.</p>
<p>Zusätzlich ist eine allgemeine Betreuung sicherzustellen, darunter ein Mädchenaufenthaltsraum, ein Jugendfreizeittreff, Bewegungs‑ und Sportangebote sowie Bastel‑ und Werkräume. Betreiber müssen Umfang und Qualität dieser Angebote konzeptionell darlegen. Freizeiträume sind bereitzustellen; sofern vorgesehen, ist ein eigener Kinderspielplatz zu errichten und alle Spielplätze zu warten.</p>
<p>Weiterhin sollen Ehrenamtliche aktiv eingebunden werden. Ein Konzept zur Gewinnung, Koordination und Integration freiwillig Engagierter ist vorzulegen.</p>
<p>Insbesondere das pädagogische Konzept, das Freizeitkonzept sowie das Konzept zur Einbindung Ehrenamtlicher bilden die Grundlage dafür, wie der Betreiber die Betreuung, Förderung und Freizeitgestaltung der in der Einrichtung lebenden Kinder und Jugendlichen sicherstellen will. Diese Konzepte bestimmen maßgeblich:</p><ul class="list-normal"><li>die Qualität der pädagogischen Arbeit,</li><li>die Ausgestaltung der täglichen Angebote und Freizeitstrukturen,</li><li>die Einbindung und Koordination ehrenamtlichen Engagements,</li><li>die personelle und organisatorische Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben.</li></ul><p>Eine frühzeitige und vollständige Vorlage ermöglicht es dem Ausschuss, die vorgesehenen Maßnahmen hinsichtlich ihrer fachlichen Angemessenheit, ihrer Praxistauglichkeit und ihrer Übereinstimmung mit den landesrechtlichen Standards zu prüfen. Gleichzeitig schafft sie Transparenz über die geplante Ausgestaltung der Angebote und erlaubt eine politische Bewertung, ob die Interessen und Bedarfe der betroffenen Kinder und Jugendlichen ausreichend berücksichtigt werden.</p>
<p>Durch die Vorlage der Konzepte wird sichergestellt, dass das Gremium seine Verantwortung für die kommunale Kinder‑ und Jugendpolitik wahrnehmen kann und die Entscheidungsfindung auf einer belastbaren, nachvollziehbaren Grundlage erfolgt.</p>
<p><strong>Daher fordern wir:</strong><br>Die Verwaltung der Stadt Herne legt dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie die im Rahmen der Angebotsabgabe zum Betrieb der Zentralen Unterbringungseinrichtung (ZUE) in Herne von einem potenziellen Betreiber einzureichenden und der Stadt Herne vorliegenden folgende Konzepte vor:</p><ul class="list-normal"><li>Konzept zur Einbindung Ehrenamtlicher</li><li>Freizeitkonzept</li><li>Pädagogisches Konzept</li></ul><hr>
<p class="text-klein">Beschlussvorschlag für die Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 21. April 2026</p>]]></content:encoded>
                <category>Alle Anträge</category><category>Anträge abgelehnt</category><category>Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie</category>
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            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-372090</guid>
                <pubDate>Tue, 27 Jan 2026 08:22:40 +0100</pubDate>
                <title>Antrag: Plauderbank gegen Einsamkeit</title>
                <link>https://www.dielinke-herne.de/start/aktuelles/detailansicht/news/antrag-plauderbank-gegen-einsamkeit/</link>
                <author>Bezirksvertretung Herne-Mitte</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p class="text-justify">Einsamkeit nimmt in unserer heutigen Gesellschaft stark zu und ist ein oft unterschätztes Problem. Viele Menschen fühlen sich trotz sozialer Netzwerke isoliert, was sich negativ auf ihre psychische und körperliche Gesundheit auswirken kann. Besonders ältere Menschen, Alleinlebende oder neu Zugezogene sind davon betroffen.</p>
<p class="text-justify">Eine Plauderbank ist eine speziell gekennzeichnete Sitzbank im öffentlichen Raum, die dazu einlädt, miteinander ins Gespräch zu kommen. Wer sich dort hinsetzt, signalisiert Offenheit für einen freundlichen Austausch mit anderen. Die Plauderbank dient dazu, spontane Begegnungen zu fördern, soziale Kontakte zu erleichtern und Einsamkeit im Alltag entgegenzuwirken. Sie schafft einen niederschwelligen Ort der Kommunikation und stärkt das vor Ort.</p>
<p class="text-justify"><strong>Daher fordern wir:</strong><br>Die Verwaltung wird beauftragt, im Zuge der Umgestaltung des Bergelmanns Hof mehrere Parkbänke zu errichten, die als „Plauderbank“ gekennzeichnet sind und sich farblich von anderen Parkbänken in der Parkanlage unterscheiden.</p>
<hr>
<p class="text-klein">Antrag für die Sitzung der Bezirksvertretung Herne-Mitte am 29. Januar 2026<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded>
                <category>Alle Anträge</category><category>Anträge abgelehnt</category><category>Bezirksvertretung Herne-Mitte</category>
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            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-366535</guid>
                <pubDate>Thu, 22 May 2025 15:15:00 +0200</pubDate>
                <title>Antrag: SGD-Informationstafeln Parkanlage Bergelmanns Hof  </title>
                <link>https://www.dielinke-herne.de/start/aktuelles/detailansicht/news/antrag-sgd-informationstafeln-parkanlage-bergelmanns-hof/</link>
                <author>Bezirksvertretung Herne-Mitte</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Die 17 Sustainable Development Goals der Vereinten Nationen sind globale Nachhaltigkeitsziele. Sie decken soziale, wirtschaftliche und ökologische Herausforderungen ab und umfassen unter anderem die Bekämpfung von Armut und Hunger, hochwertige Bildung, Geschlechtergleichheit, sauberes Wasser, Klimaschutz und nachhaltiges Wirtschaftswachstum. Die SDGs dienen als Leitfaden für Regierungen, Unternehmen und Gesellschaften weltweit, um eine nachhaltige und gerechte Zukunft zu schaffen.</p>
<p>Die Parkanlage Bergelmanns Hof in Herne wird in Kürze zu einem klimagerechten Stadtpark umgestaltet, der verschiedene Aufenthalts- und Begegnungsflächen für alle Altersgruppen bietet. Informationsmaterial zum Thema globaler Nachhaltigkeit würde hier gut hineinpassen und könnte dazu dienen, das Bewusstsein der Stadtgesellschaft zu diesem Thema zu stärken.</p>
<p>Daher fordern wir:&nbsp;Die Verwaltung wird beauftragt, gut sichtbare Informationstafeln in der Parkanlage Bergelmanns Hof zu errichten, auf denen die 17 UN-Nachhaltigkeitsziele (SDGs) abgebildet sind und auf denen man weitere Informationen zu der Thematik nachlesen kann.</p>
<hr>
<p class="text-klein">Antrag für die Sitzung der Bezirksvertretung Herne-Mitte am 22. Mai 2025</p>]]></content:encoded>
                <category>Alle Anträge</category><category>Anträge abgelehnt</category><category>Bezirksvertretung Herne-Mitte</category>
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            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-365309</guid>
                <pubDate>Tue, 18 Feb 2025 16:50:00 +0100</pubDate>
                <title>Antrag: Bezahlkarte für Geflüchtete nicht einführen (Opt-Out-Regelung)</title>
                <link>https://www.dielinke-herne.de/start/aktuelles/detailansicht/news/antrag-bezahlkarte-fuer-gefluechtete-nicht-einfuehren-opt-out-regelung/</link>
                <author>Rat der Stadt (Grüne u. Linke-Fraktion)</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Laut einer aktuellen Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) senden nur sieben Prozent der Geflüchteten Geld aus Deutschland ins Ausland. Die Studie zeigt zudem, dass diese Tendenz weiter abnimmt. Die Annahme, dass Geflüchtete, die auf Grundsicherung angewiesen sind, in großem Umfang Geld ins Ausland schicken, ist daher empirisch nicht belegbar.</p>
<p>&nbsp;(Die Studie ist hier abrufbar:&nbsp;<a href="https://www.diw.de/documents/publikationen/73/diw_01.c.928629.de/24-49-1.pdf" target="_blank" class="link-extern" title="https://www.diw.de/documents/publikationen/73/diw_01.c.928629.de/24-49-1.pdf" rel="noreferrer">https://www.diw.de/documents/publikationen/73/diw_01.c.928629.de/24-49-1.pdf</a>)</p>
<p>Die bundesweite Debatte über Geldüberweisungen von Geflüchteten in ihre Heimat, die im vergangenen Jahr dazu führte, dass der Bundestag über eine gesetzliche Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes eine Bezahlkarte als mögliche Form der Leistungserbringung einführte, spiegelt damit nicht die Realität wider.</p>
<p>Darüber hinaus kritisieren Wohlfahrtsverbände, Gewerkschaften und Kirchen die Bezahlkarte als diskriminierend und integrationshemmend. Sie argumentieren, dass die Karte geflüchtete Men-schen stigmatisiere, sie in ihrer Lebensführung bevormunde, ihre gesellschaftliche Teilhabe er-schwere und letztlich auch die Arbeit der in der Integrationsarbeit Tätigen behindere.</p>
<p>Des Weiteren würde eine bürokratische Extra-Maßnahme geschaffen, die Geld kostet und zusätzliche Personalressourcen der Verwaltung bindet.</p>
<p>Aus Sicht der antragstellenden Fraktionen sollte aus dieser Vielzahl von Gründen keine Bezahlkarte in Herne eingeführt werden.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Daher fordern wir:</p>
<p>Der Rat der Stadt Herne stellt fest, dass es für die Einführung einer sogenannten Bezahlkarte für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz keine Notwendigkeit gibt und be-schließt, in Herne keine Bezahlkarte für Geflüchtete einzuführen und die „Opt Out“-Regelung des Landes zu nutzen. &nbsp;</p>
<hr>
<p class="text-klein">Gemeinsamer Antrag&nbsp;Grüne und Linke Fraktion; Sitzung des Rates der Stadt Herne am 18. Februar 2025</p>
<p>&nbsp;</p>]]></content:encoded>
                <category>Alle Anträge</category><category>Anträge abgelehnt</category><category>Rat der Stadt</category>
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            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-364804</guid>
                <pubDate>Tue, 18 Feb 2025 16:30:00 +0100</pubDate>
                <title>Antrag: Umgang der HCR mit Schwarzfahrenden</title>
                <link>https://www.dielinke-herne.de/start/aktuelles/detailansicht/news/antrag-umgang-der-hcr-mit-schwarzfahrenden/</link>
                <author>Rat der Stadt (Veronika Buszewski)</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>In der Sitzung des Ausschusses für Digitales, Infrastruktur und Mobilität vom 14. November 2024 wurde auf Anfrage der Linken bekannt, dass die HCR in insgesamt 117 Fällen Strafanzeige wegen „Erschleichen von Beförderungsleistungen“ gemäß §265a StGB gestellt hat. Den Täter*innen droht in der Regel ein Strafverfahren, das mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr enden kann.</p>
<p>Dies führt für viele Menschen letztlich zu einer Ersatzfreiheitsstrafe, die in einer Haft endet. Eine solche Strafe wird verhängt, wenn die Geldstrafe aus einem Strafverfahren nicht bezahlt werden kann. Der Ablauf ist oft wie folgt: Menschen können sich aufgrund ihrer Armut kein Ticket leisten und werden deshalb wegen Erschleichens von Beförderungsleistungen angezeigt (§ 265a StGB). Im Strafverfahren wird dann eine Geldstrafe verhängt, die sie aus finanziellen Gründen nicht begleichen können. Am Ende landen sie wegen ihrer Armut im Gefängnis. Besonders betroffen sind dabei oft Erwerbslose und Wohnungslose.</p>
<p>Die gescheiterte Ampelregierung plante eine Reform, die vorsah, dass Erschleichen von Beförderungsleistungen künftig wie z.B. auch Falschparken nur noch als eine Ordnungswidrigkeit geahndet würde. Diese wichtige Reform, die tausende Menschen jährlich vor einer Ersatzfreiheitsstrafe bewahrt hätte, verzögert sich nun durch die Neuwahlen auf unbestimmte Zeit.</p>
<p>Deshalb sollten wir als Kommune jetzt die Initiative ergreifen und das Problem direkt vor Ort lösen. Einerseits würden wir den Steuerzahler um die Kosten unnützer Gerichtsverfahren und Ersatzfreiheitsstrafen entlasten. Andererseits könnten wir vermeiden, über 100 Herner:innen, die oft bereits wirtschaftlich stark belastet sind, noch weiter in Schwierigkeiten zu bringen. Vielleicht können wir sogar vermeiden, dass einzelne Menschen in Herne allein aufgrund von Armut ins Gefängnis geraten.</p>
<p>Viele Städte Städte haben es uns bereits vorgemacht, z.B. Bremerhaven, Karlsruhe, Mainz, Wiesbaden, Köln, Düsseldorf, Münster, Bremen, Halle, Dresden und Potsdam. Wir als Stadt Herne könnten und sollten nachziehen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Daher beantragen wir: Der Rat der Stadt Herne beauftragt die Straßenbahn Herne–Castrop-Rauxel (HCR), ab sofort weder Strafanzeigen noch Strafanträge nach §265a wegen&nbsp; Erschleichen von Beförderungsleistungen zu stellen.</p>
<hr>
<p class="text-klein">Antrag für die Sitzung des Rates der Stadt Herne am 18. Februar 2025</p>
<p>&nbsp;</p>]]></content:encoded>
                <category>Alle Anträge</category><category>Anträge abgelehnt</category><category>Rat der Stadt</category>
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            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-362561</guid>
                <pubDate>Wed, 20 Nov 2024 15:45:00 +0100</pubDate>
                <title>Antrag: Beratung zum Thema Biodiversität</title>
                <link>https://www.dielinke-herne.de/start/aktuelles/detailansicht/news/antrag-beratung-zum-thema-biodiversitaet/</link>
                <author>Ausschuss f. Umweltschutz</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>In einer so dicht besiedelten und auch versiegelten Stadt wie Herne ist Biodiversität ein Thema, das man nur schwierig zufriedenstellend bearbeiten kann, ohne mit anderen städtischen Zielen in Konflikt zu geraten. Neben dem sehr prominenten Fall der Kreuzkröten-Population auf dem ehemaligen Zechengelände Blumenthal gibt es noch viele weitere Fälle, wo „menschliche Interessen“ der Stadtgesellschaft und die Natur in einem scheinbaren Konflikt zueinander stehen.</p>
<p>Der Verein Kommunen für biologische Vielfalt e.V. bietet im Rahmen des Projektes „<em>N.A.T.U.R. </em><em>–</em><em> Nachhaltiger Artenschutz durch T</em><em>heorie &amp; Umsetzung im besiedelten Raum</em>“ an, Mitarbeitende von Kommunen aber auch andere mit der Anlage und Pflege von öffentlichen Grünflächen betraute Personen zu beraten. Dabei soll eine ganze Bandbreite an Maßnahmen des biodiversitätsfördernden Grünflächenmanagements vermittelt werden.</p>
<p>Um an dem unter anderem aus Beratungsgesprächen, Exkursionen, Moderierten Diskussionsrunden, Workshops und Presseterminen bestehenden Angebot teilnehmen zu können, ist es nötig, dass sich die jeweiligen Kommunen jeweils für das Projekt bewerben.</p>
<p>Daher fordern wir: Die Verwaltung wird darum gebeten, sich für eine Vor-Ort-Beratung im Projekt „<em>N.A.T.U.R. </em><em>–</em><em> Nachhaltiger Artenschutz durch Theorie &amp; Umsetzung im besiedelten Raum</em>“ des Kommunen für biologische Vielfalt e. V. zu bewerben.</p>
<hr>
<p class="text-klein">Beschlussvorschlag für die Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz am 20. November 2024</p>
<p>&nbsp;</p>]]></content:encoded>
                <category>Alle Anträge</category><category>Anträge abgelehnt</category><category>Ausschuss für Umweltschutz</category>
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            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-360655</guid>
                <pubDate>Tue, 27 Aug 2024 11:00:00 +0200</pubDate>
                <title>Beschlussvorschlag: Zweckentfremdungsverbotssatzung</title>
                <link>https://www.dielinke-herne.de/start/aktuelles/detailansicht/news/beschlussvorschlag-zweckentfremdungsverbotssatzung/</link>
                <author>Ausschuss f. Planung u. Stadtentwicklung</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Herner*innen beklagen sich zunehmend darüber, dass es immer schwieriger wird, eine günstige und zumutbare Wohnung im Herner Stadtgebiet zu finden. Neben dem Neubau von bezahlbaren Wohnungen muss auch ein Fokus darauf liegen, bestehenden Wohnraum für den Wohnungsmarkt zu erhalten.</p>
<p>Viele Städte haben hierzu eine Satzung erlassen, die eine Zweckentfremdung verhindern sollen.&nbsp; Eine Zweckentfremdung liegt zum Beispiel vor bei Kurzzeitvermietung (Stichwort „Airbnb“), gewerbliche Nutzung der Wohnfläche, Abbruch der Wohnung, längerfristiger Leerstand oder bauliche Veränderungen, nachdem der Wohnraum nicht mehr zu Wohnzwecken geeignet ist.</p>
<p>Eine solche Zweckentfremdung wäre im Rahmen einer solchen Satzung genehmigungspflichtig durch die Stadt und kann nur erfolgen, wenn ein vorrangiges öffentliches Interesse das öffentliche Interesse am Erhalt der Wohnnutzung überwiegt. Eine Zuwiderhandlung gegen die Satzung würde durch empfindliche Geldstrafen geahndet werden, um eine Zweckentfremdung zu verhindern.</p>
<p>Eine solche <strong>Zweckentfremdungsverbotssatzung</strong> besteht bereits in mehreren Städten in&nbsp; Nordrhein-Westfalen, z.B. in Dortmund. Erst kürzlich machte die rheinland-pfälzische Stadt Landau in der überregionalen Presse auf sich aufmerksam, als sie eine solche Satzung erlassen hat<a href="https://www.dielinke-herne.de/news/#_ftn1" name="_ftnref1">[1]</a>. Die Zweckentfremdungsverbotssatzung der Stadt Dortmund befindet sich als Anlage anbei.</p>
<p><strong>Anlage:</strong> <em>Satzung zum Schutz und Erhalt von Wohnraum im Gebiet der Stadt Dortmund vom 07.04.2022</em></p>
<p><br> <strong>Daher fordern wir:</strong></p><ol> 	<li>Die Verwaltung wird beauftragt, eine Satzung für die Stadt Herne zu erarbeiten, die Wohnraum vor einer Zweckentfremdung schützen soll. Das Ziel der Satzung soll sein, möglichst viel zweckentfremdeten Wohnraum wieder dem Wohnungsmarkt zur Verfügung zu stellen und zu verhindern, dass aktuell bestehender Wohnraum zweckentfremdet wird.</li> 	<li>Die Verwaltung legt dem Rat der Stadt Herne zum nächstmöglichen Zeitpunkt diese Satzung als Beschlussvorlage zur Abstimmung vor.<br> 	&nbsp;</li> </ol><p><a href="https://www.dielinke-herne.de/news/#_ftnref1" name="_ftn1">[1]</a><a href="https://www.zdf.de/nachrichten/politik/deutschland/landau-wohnungsnot-wohnraummangel-leerstand-100.html" target="_blank" class="link" rel="noreferrer"> https://www.zdf.de/nachrichten/politik/deutschland/landau-wohnungsnot-wohnraummangel-leerstand-100.html</a></p>
<p>&nbsp;</p>
<hr>
<p class="text-klein">Beschlussvorschlag für die nächste Sitzung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung am 27. August 2024</p>]]></content:encoded>
                <category>Alle Anträge</category><category>Anträge abgelehnt</category><category>Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung</category>
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            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-359830</guid>
                <pubDate>Wed, 03 Jul 2024 15:00:00 +0200</pubDate>
                <title>Änderungsantrag: Verkehrsentwicklung Herne-Mitte</title>
                <link>https://www.dielinke-herne.de/start/aktuelles/detailansicht/news/aenderungsantrag-verkehrsentwicklung-herne-mitte/</link>
                <author>Ausschuss f. Digitales, Infrastruktur u. Mobilität</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Die Ausschreibungsform des „wettbewerblichen Dialog“ bietet die Möglichkeit, innovative Antworten auf komplexe Probleme zu finden. Insbesondere im vorliegenden Fall begrüßen wir dies sehr.</p>
<p>Um gute Lösungen zu finden benötigt es allerdings auch konkrete Zielvorgaben, was genau erreicht werden soll durch die Planung. Die vorliegende Verwaltungsvorlage ist uns in diesem Punkt zu ungenau, weshalb wir diese durch die oben genannte Ergänzung präzisieren wollen. Wir als Linke freuen uns jetzt schon auf die Lösungsvorschläge hierfür, die im Laufe des Dialogverfahrens erarbeitet werden.</p>
<p>Daher fordern wir:</p>
<p>Im Punkt 2 nach Satz 1 der Beschlussvorlage wird folgender Satz eingefügt:</p>
<p><em>Ziel des „wettbewerblichen Dialogs“ soll insbesondere sein, ein&nbsp; Gesamtverkehrskonzept für die Erschließung des Funkenbergquartieres und seiner angrenzenden Bereiche zu entwickeln und umzusetzen. Dabei sollen innovative Lösungen gefunden werden, die alle Verkehrsteilnehmende berücksichtigen und klimafreundliche Verkehrsmittel wie das Fahrrad oder den ÖPNV priorisieren, sowie den motorisierten Individualverkehr im betroffenen Verkehrsraum verringern können.</em></p>
<hr>
<p class="text-klein">Änderungsantrag für die Sitzung des Ausschusses für Digitales, Infrastruktur und Mobilität am 3. Juli 2024</p>]]></content:encoded>
                <category>Alle Anträge</category><category>Anträge abgelehnt</category><category>Ausschuss für Digitales, Infrastruktur und Mobilität</category>
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            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-356936</guid>
                <pubDate>Wed, 24 Jan 2024 15:05:00 +0100</pubDate>
                <title>Beschlussvorschlag: Pflanzung von 2460 Bäumen</title>
                <link>https://www.dielinke-herne.de/start/aktuelles/detailansicht/news/beschlussvorschlag-pflanzung-von-2460-baeumen/</link>
                <author>Ausschuss f. Umweltschutz</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Aus der Antwort auf unserer Anfrage vom 26.09.2023 geht hervor, dass im Zeitraum vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2022 insgesamt 2614 Anträge auf Ausnahmegenehmigung gemäß §5 der Baumschutzsatzung gestellt worden sind. Im Rahmen der 2614 Anträge waren 1230 mit keiner Ersatzpflanzung oder Ausgleichszahlung verbunden. Jeder einzelne Baum, der in unserer Stadt gefällt wird, ist ein Verlust für das Stadtklima, die Biodiversität und der allgemeinen Lebensqualität in Herne. Dass Bäume zum Teil ohne Ausgleich gefällt werden aufgrund der Lücken in unserer Baumschutz-Satzung halten wir für verheerend und wollen dies mit diesem Antrag beheben. Da die gefällten Bäume in der Regel einen deutlich größeren Stammumfang haben als die neu eingepflanzten, empfehlen wir ein Verhältnis zu 2:1 für die Pflanzungen.</p>
<p>Daher fordern wir:</p>
<p>Die Verwaltung wird beauftragt, die Pflanzung von 2460 zusätzlichen Bäumen, gleichmäßig auf die vier<br>Stadtbezirke verteilt, durchzuführen.</p>
<p>&nbsp;</p>]]></content:encoded>
                <category>Alle Anträge</category><category>Anträge abgelehnt</category><category>Ausschuss für Umweltschutz</category>
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            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-353408</guid>
                <pubDate>Tue, 26 Sep 2023 14:45:00 +0200</pubDate>
                <title>Beschlussvorschlag: Ergänzung Baumschutz-Satzung</title>
                <link>https://www.dielinke-herne.de/start/aktuelles/detailansicht/news/beschlussvorschlag-ergaenzung-baumschutz-satzung/</link>
                <author> Ausschuss f. Umweltschutz</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Herne ist eine Stadt mit einem extremst hohen Versiegelungsgrad und geringem Anteil an Grünflächen. Dadurch ist der ökologische Wert eines jeden einzelnen Baumes in unserer Stadt enorm. Die aktuelle Baumschutzsatzung sieht für Fällungen aufgrund erkrankter oder gefährlicher Bäume jedoch keinerlei Ersatzpflaung vor. Die ökologischen Schäden einer Fällung sind jedoch nicht größer oder kleiner, abhängig davon, aus welchem Grund ein Baum gefällt werden muss. Daher sehen wir hier den Anlass, die Baumschutz-Satzung zu ergänzen.</p>
<p>Da die Eigentümerin/der Eigentümer oder die/der Nutzungsberechtigte des Grundstücks im Falle einer solchen Fällung keine Verantwortung für den Grund dieser hat und somit eine Form von höherer Gewalt vorliegt, sehen wir es allerdings als nicht gerechtfertigt an, diese/diesen für die Kosten aufkommen zu lassen. Hier ist zur Finanzierung die Allgemeinheit gefragt, da die Ersatzpflanzungen auch dem Allgemeinwohl dienen.</p>
<p>Daher fordern wir:</p>
<p>Die Satzung zum Schutze des Baumbestandes in der Stadt Herne wird im Paragraph <em>§ 6 Ersatzpflanzungen, Ausgleichszahlung</em> um folgende Punkte ergänzt:</p>
<p>(8) Wird auf der Grundlage der § 5 Abs. 1 Buchstabe c), d) oder f) eine Ausnahme erteilt, um Bäume fällen zu können, so hat die Eigentümerin/der Eigentümer oder die/der Nutzungsberechtigte des Grundstücks für jeden entfernten geschützten Baum als Ersatz einen neuen Baum auf einem Grundstück im Geltungsbereich dieser Satzung zu pflanzen und zu erhalten (Ersatzpflanzung). Dabei entstehende Kosten werden durch die Stadt Herne getragen.</p>
<p>(9) Ist eine Ersatzpflanzung nach § 6 Abs. 8 ganz oder teilweise unmöglich, so ist eine Ausgleichszahlung durch die Stadt Herne zu leisten.</p>
<hr>
<p>Anfrage für die Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz am 26. September 2023</p>
<p>&nbsp;</p>]]></content:encoded>
                <category>Alle Anträge</category><category>Anträge abgelehnt</category><category>Ausschuss für Umweltschutz</category>
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            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-354439</guid>
                <pubDate>Tue, 19 Sep 2023 14:30:00 +0200</pubDate>
                <title>Antrag: Umweltverträglichkeitsprüfung Bebauungsplan 243</title>
                <link>https://www.dielinke-herne.de/start/aktuelles/detailansicht/news/antrag-umweltvertraeglichkeitspruefung-bebauungsplan-243/</link>
                <author>Ausschuss f. Planung u. Stadtentwicklung</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Nach §13a BauGB ist es unter bestimmten Umständen möglich, Bebauungspläne nach beschleunigten Verfahren aufzustellen und u.a. auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung zu verzichten. Diese Bedingungen sind beim Bebauungsplan 243 erfüllt. Dennoch halten wir in diesem Fall eine Umweltverträglichkeitsprüfung für dringlich geboten: Ein Blick auf die Klimakarte der Stadt Herne zeigt auf dem Gebiet der Planung einen „roten Bereich“ der Zone 1, heißt also ein Gebiet mit hoher Hitzebelastung. Eine weitere Bebauung könnte eine deutlich schlechte Belüftung des Bereiches um die Gelsenkirchener Str. erwirken.</p>
<p>Außerdem ist der Bereich im Lärmaktionsplan der Stadt Herne bereits als ein Bereich mit deutlich erhöhter Belastung durch Verkehrslärm gekennzeichnet. Zu der neu geplanten Erschließungsstraße wird zwar eine 4 Meter hohe und 2,80 Meter lange Lärmschutzwand geplant, diese ist aber nur so wirkungsvoll, dass Verkehrslärm nur in Kombination mit geschlossenen Fenstern bei den anliegenden Wohnungen hinreichend vermindert werden kann, was zu einer deutlichen Absenkung der Wohnqualität und Gesundheit sorgen kann.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Daher fordern wir:</p>
<p>Die Verwaltung wird beauftragt, eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen für den Bebauungsplan Nr. 243 Gelsenkircher Straße / Zechenweg im Stadtbezirk Wanne.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>]]></content:encoded>
                <category>Alle Anträge</category><category>Anträge abgelehnt</category><category>Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung</category>
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            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-352298</guid>
                <pubDate>Wed, 16 Aug 2023 15:00:00 +0200</pubDate>
                <title>Beschlussvorschlag: Versiegelungskartierung</title>
                <link>https://www.dielinke-herne.de/start/aktuelles/detailansicht/news/beschlussvorschlag-versiegelungskartierung/</link>
                <author>Ausschuss f. Umweltschutz</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>In der Stadt Bochum gibt es eine Versiegelungskartierung<a href="https://www.dielinke-herne.de/news/#_ftn1" name="_ftnref1">[1]</a>. Die regelmäßige, hochauflösende, fach geprüfte und flächendeckende Versiegelungskartierung ermöglicht eine Vergleichbarkeit bezüglich Veränderungen, klimatischen Einflüssen, Starkregenereignissen und weiterer Faktoren, die in Anpassungsszenarien im Zeitverlauf berücksichtigt werden können.</p>
<p>Wir sehen in Herne auch die dringende Notwendigkeit der oben genannten Vergleichbarkeit und schlagen aus diesem Grunde eine Erstellung der Versiegelungskarte für Herne vor.</p>
<p><strong>Deshalb fordern wir: </strong>Die Stadt Herne erstellt eine Versiegelungskartierung nach Vorbild der vom Amt für Geoinformation, Liegenschaften und Kataster der Stadt Bochum sowie des Umwelt- und Grünflächenamtes, im Rahmen des Projektes „Smart City Bochum“ erstellten Versiegelungskartierung der Stadt Bochum.</p>
<hr>
<p><a href="https://www.dielinke-herne.de/news/#_ftnref1" name="_ftn1">[1]</a><a href="https://geoportal.bochum.de/mapapps/resources/apps/starkversieghit/index.html?lang=de&amp;l=-starkregengroup,+versiegelung" target="_blank" rel="noreferrer"> https://geoportal.bochum.de/mapapps/resources/apps/starkversieghit/index.html?lang=de&amp;l=-starkregengroup,+versiegelung</a></p>
<p>&nbsp;</p>
<hr>
<p>Beschlussvorschlag für die Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz am 16. August 2023</p>
<p>&nbsp;</p>]]></content:encoded>
                <category>Alle Anträge</category><category>Anträge abgelehnt</category><category>Ausschuss für Umweltschutz</category>
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            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-351500</guid>
                <pubDate>Tue, 13 Jun 2023 09:00:00 +0200</pubDate>
                <title>Beschlussvorschlag: Einrichtung eines &quot;Lenkungskreis Schulentwicklung&quot;</title>
                <link>https://www.dielinke-herne.de/start/aktuelles/detailansicht/news/beschlussvorschlag-einrichtung-eines-lenkungskreis-schulentwicklung/</link>
                <author>Rat der Stadt</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Die Verwaltung erarbeitet seit Jahrzehnten zuverlässig die Schulentwicklungsplanung für Grundschulen, Förderschulen und weiterführenden Schulen. Gerade in diesen herausfordernden Zeiten ist es allerdings notwendig, der Verwaltung einen politischen Boden für ihre Planungen liefern zu können, indem dieser Arbeitskreis mit Lenkungswirkung institutionalisiert wird.</p>
<p>Die Gefahr ist zu groß, dass die Planungen öffentlich im Schulausschuss nicht auf Konsens stoßen und dadurch die wichtigen Planungen für unsere Schullandschaft ins Stocken geraten – sowohl unter pädagogischen als auch baupolitischen Aspekten. Wenn die Verwaltung mit allen relevanten Beteiligten und Expert*innen zeitgleich Gespräche führen kann, wird die planerische Arbeit mit Sicherheit erleichtert.</p>
<p>Zeitgleich ist es wichtig, dass der Lenkungskreis nicht zu groß wird, um kurze Kommunikationswege und Vertraulichkeit des Wortes und der vielen zu diskutierenden Konzepte zu gewährleisten.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Deshalb fordern wir, DIE LINKE, GRÜNE Fraktion und PIRATEN:</strong></p>
<p>Der Rat der Stadt Herne beauftragt die Verwaltung, einen „Lenkungskreis Schulentwicklung“<br> einzurichten, der wie folgt zusammengesetzt ist:<br> • Dreizehn Stadtverordnete (sowie deren Stellvertreter*innen), die nach dem Verfahren von Haare-Niemeyer auszuwählen sind, und von den Mitgliedern des Rates vor geschlagen werden<br> • Dem/der Vorsitzenden des Schulausschusses mit beratender Stimme<br> • Dem/Der für Schule zuständigen Dezernenten/Dezernentin<br> • Weiteren Vertreter:innen der Verwaltung<br> • Gästen, die auf Antrag oder Einladung des Vorsitzes des Lenkungskreises eingeladen werden<br> • Der Arbeitskreis kann öffentliche Tagesordnungspunkte beinhalten, es sollen auch lokale Experten geladen werden</p>
<p>Der Vorsitz des Lenkungskreises wird mit einfacher Mehrheit aus den o.a. Stadtverordneten gewählt.</p>
<p>Die Geschäftsstelle des Lenkungskreises ist bei der Geschäftsstelle des Schulausschusses anzusiedeln. Auf Verlangen des Rates oder des Schulausschusses ist ein Sachstandsbericht vorzustellen.<br> Der Lenkungskreis beschäftigt sich ausschließlich mit Themen der Herner Schulentwicklung, d.h. den pädagogischen und baulichen Voraussetzungen für ein auskömmliches und qualitativ hochwertiges Schulraumangebot in der Stadt Herne. Er erarbeitet nichtöffentlich unter Zuhilfenahme von Expert*innen Vorschläge, die im Schulausschuss und letztendlich im Rat in der Herner Schulentwicklungsplanung Niederschlag finden.</p>
<hr>
<p>Beschlussvorschlag für die Sitzung des Rates der Stadt Herne am 13.6.2023</p>
<p>&nbsp;</p>]]></content:encoded>
                <category>Alle Anträge</category><category>Anträge abgelehnt</category><category>Rat der Stadt</category>
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            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-351354</guid>
                <pubDate>Tue, 13 Jun 2023 08:00:00 +0200</pubDate>
                <title>Beschlussvorschlag: Umstrittene Wohnbebauung an der Bergstraße 63c</title>
                <link>https://www.dielinke-herne.de/start/aktuelles/detailansicht/news/beschlussvorschlag-umstrittene-wohnbebauung-an-der-bergstrasse-63c/</link>
                <author>Rat der Stadt</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Der Skandalbau an der Bergstraße 63c sowie das Agieren der Stadt in diesem Kontext trifft in der Herner Stadtgesellschaft auf immer größer werdendes Unverständnis. Nachdem das Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen die Baugenehmigung des Grundstückes als rechtswidrig abgeurteilt hat, hat die Stadt bereits Berufung eingelegt, bevor eine schriftliche Urteilsbegründung überhaupt vorlag. Insbesondere die Entscheidung über den Eilantrag zum Baustopp wurde damit auf die nächsthöhere Instanz verschoben.</p>
<p>Das legt bei vielen Einwohner*innen die Vermutung nahe, dass es der Stadt vor allem darum geht, Zeit zu gewinnen, damit bis zum Berufungstermin weiter vollendete Tatsachen geschaffen werden können. Dieses Vorgehen empfinden wir als unwürdig<strong>.</strong> Es ignoriert das wohlbegründete Urteil des Verwaltungsgericht Gelsenkirchen und zeigt eine vollkommene Ignoranz gegenüber der ökologischen Verantwortung für die Herner Stadtgesellschaft. Offiziell hat der Rat der Stadt Herne im Jahr 2019 den Klimanotstand ausgerufen. Mehr als ein Lippenbekenntnis scheint dies bislang noch nicht gewesen zu sein.</p>
<p>Daher fordern wir:</p>
<p>Die Stadt Herne verzichtet auf weitere rechtliche Schritte in Bezug auf die Baugenehmigung. Insbesondere widerruft sie, die beim Oberverwaltungsgericht Münster eingelegte Berufung.</p>
<p>&nbsp;</p>
<hr>
<p>Beschlussvorschlag für die Sitzung des Rates der Stadt Herne am 13. Juni 2023</p>
<p>&nbsp;</p>]]></content:encoded>
                <category>Alle Anträge</category><category>Anträge abgelehnt</category><category>Rat der Stadt</category>
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            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-349215</guid>
                <pubDate>Wed, 10 May 2023 15:23:00 +0200</pubDate>
                <title>Beschlussvorschlag: Kostenfreier Sperrmüll</title>
                <link>https://www.dielinke-herne.de/start/aktuelles/detailansicht/news/beschlussvorschlag-kostenfreier-sperrmuell/</link>
                <author>Ausschuss f. Umweltschutz</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Die gestiegenen Kosten in allen Bereichen des Alltags erschweren das Leben für Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen zunehmend. Gerade jetzt sollte die Stadt also alles Mögliche tun, um die Menschen zu entlasten. In vielen anderen Städten ist eine kostenlose Sperrmüll-Abholung pro Jahr bereits Standard. Daher sollte dies auch für Herne leistbar sein.</p>
<p>Außerdem würde diese Maßnahme auch entscheidend dazu beitragen können, die Zahl „wilder Müllkippen“ deutlich zu verringern, da zumindest die Motivation der Kostenersparnis dadurch in vielen Fällen entfällt.</p>
<p>Deshalb beantragen wir:</p><ol> 	<li>Die Verwaltung verständigt sich mit der Entsorgung Herne über die Möglichkeit, den Bürger*innen der Stadt jeweils einmal pro Jahr und Haushalt einen kostenlosen Sperrmüll zur Verfügung zu stellen. Dabei sollen insbesondere auch die Kosten der Maßnahme geklärt werden.</li> 	<li>Die Verwaltung legt dem Rat der Stadt Herne möglichst bald eine Vorlage zur Entscheidung vor, die dies bewirkt. Die Kosten für diese Maßnahme soll aus dem Haushalt der Stadt Herne finanziert werden.</li> </ol><p>&nbsp;</p>
<hr>
<p>Beschlussvorschlag für die nächste Sitzung des Rates der Stadt Herne am 25. April 2023</p>
<p>Beschlussvorschlag für die nächste Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz am 10. Mai 2023</p>
<p>&nbsp;</p>]]></content:encoded>
                <category>Alle Anträge</category><category>Anträge abgelehnt</category><category>Ausschuss für Umweltschutz</category><category>Rat der Stadt</category>
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