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            <title>Die Linke KV Herne/Wanne-Eickel: RSS-Feed</title>
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            <copyright>Die Linke KV Herne/Wanne-Eickel</copyright>
            
            <pubDate>Fri, 23 Oct 2026 03:16:07 +0200</pubDate>
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                <guid isPermaLink="false">news-366129</guid>
                <pubDate>Tue, 06 May 2025 17:00:00 +0200</pubDate>
                <title>Anfrage: Potentielle Einführung einer Grundsteuer C</title>
                <link>https://www.dielinke-herne.de/start/aktuelles/detailansicht/news/anfrage-potentielle-einfuehrung-einer-grundsteuer-c/</link>
                <author>Ausschuss f. Planung u. Stadtentwicklung</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Die Grundsteuer C ist eine neue Kategorie der Grundsteuer, die seit 2025 von Kommunen freiwillig eingeführt werden kann. Sie betrifft baureife, aber unbebaute Grundstücke, also Flächen, auf denen gebaut werden könnte, es aber nicht geschieht. Die Grundsteuer C soll Anreize schaffen, damit Eigentümer solche Grundstücke schneller bebauen. Für Kommunen ist das besonders hilfreich, um dem Wohnraummangel entgegenzuwirken und die Flächen besser zu nutzen. Durch einen höheren Steuersatz können sie Druck auf Eigentümer ausüben, ihre Grundstücke nicht einfach brachliegen zu lassen.</p>
<p>Als unbebaute Grundstücke gelten hierbei Grundstücke, die nach §246 BewG unter dem Begriff Begriff der unbebauten Grundstücke fallen. Hierzu gehören nach §246 (2) BewG auch Grundstücke, auf denen sich Gebäude befinden, die auf Dauer keiner Nutzung zugeführt werden können. Als unbebaut gilt auch ein Grundstück, auf dem infolge von Zerstörung oder Verfall der Gebäude auf Dauer kein benutzbarer Raum mehr vorhanden ist. Das heißt, die Grundsteuer C ist auch auf unbewohnbare Schrottimmobilien anwendbar.</p>
<p>Vor diesem Hintergrund bitten wir um die mündliche und schriftliche Beantwortung folgender Fragen:</p><ol> 	<li>Sind der Verwaltung unbebaute Grundstücke bekannt, auf die die Grundsteuer C erhoben &nbsp;werden könnte? Wenn ja, welche?<br> 	&nbsp;</li> 	<li>Sind der Verwaltung Grundstücke bekannt, auf denen sich Schrottimmobilien befinden, auf die die Grundsteuer C erhoben werden könnte? Wenn ja, welche?<br> 	&nbsp;</li> 	<li>Wie schätzt die Verwaltung das Kosten-Nutzen-Verhältnis hinsichtlich der Einführung einer Grundsteuer C insbesondere mit Hinblick auf den Verwaltungsaufwand ein? Wie hoch wäre also etwa der Verwaltungsaufwand und wie viele Wohnungen könnten etwa damit geschaffen werden?<br> 	&nbsp;</li> 	<li>Wie hoch müsste der Hebesatz der Grundsteuer C etwa sein, um sie mit Blick auf den &nbsp;Verwaltungsaufwand aufkommensneutral zu gestalten?</li> </ol><p>&nbsp;</p>
<hr>
<p class="text-klein">Anfrage für die Sitzung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung am 6. Mai 2025</p>]]></content:encoded>
                <category>Alle Anfragen</category><category>Anfragen beantwortet</category><category>Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung</category>
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            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-364210</guid>
                <pubDate>Tue, 14 Jan 2025 14:30:00 +0100</pubDate>
                <title>Anfrage: Neues Gesetz zu Zwangsversteigungen von Schrottimmobilien</title>
                <link>https://www.dielinke-herne.de/start/aktuelles/detailansicht/news/anfrage-neues-gesetz-zu-zwangsversteigungen-von-schrottimmobilien/</link>
                <author>Ausschuss f. Planung und Stadtentwicklung</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Am 26. September 2024 beschloss der Bundestag ein Gesetz zur Bekämpfung missbräuchlicher Ersteigerungen von Schrottimmobilien. Dieses sogenannte Schrottimmobilien-Missbrauchsbekämpfungsgesetz sieht vor, dass Gemeinden in Zwangsversteigerungsverfahren künftig einen Antrag auf gerichtliche Verwaltung stellen können. Dadurch soll der Anreiz zur missbräuchlichen Ersteigerung entfallen. Eine missbräuchliche Ersteigerung ist z.B. dann gegeben, wenn bei einer Zwangsversteigerung eine Schrottimmobilie für einen deutlich über dem Verkehrswert liegenden Preis versteigert wird. Der Ersteher zahlt häufig zwar die Sicherungsleistung, nicht aber das Gebot.</p>
<p><br> Ab Zuschlag darf der Ersteher aber Mieten aus bestehenden Mietverhältnissen einziehen, beziehungsweise Neuvermietungen vornehmen. Wird die Immobilie nun nicht bezahlt, kommt es zwar in der Regel zu einer Neuversteigerung, in der Zwischenzeit können aber weiterhin Einnahmen generiert werden. Zugleich verschlechtert sich der Zustand der Immobilie bis zur Neuversteigerung weiter. Die gerichtliche Verwaltung soll die Vorteile dieser missbräuchlichen Ersteigerung für den Ersteher ausschließen. Stattdessen sollen die Mieteinnahmen für die Dauer der so beantragten gerichtlichen Verwaltung beispielsweise an einen gerichtlich bestellten Verwalter bezahlt werden, womit der Anreiz zur missbräuchlichen Ersteigerung entfällt.</p>
<p>Vor diesem Hintergrund bitten wir um die mündliche und schriftliche Beantwortung folgender Fragen:</p>
<p>1. Sind der Verwaltung Fälle solcher missbräuchlichen Versteigerungen bekannt? Wenn ja, wie viele waren es in den Jahren 2020 bis einschließlich 2024?<br> 2. Welche konkreten Fälle sind der Stadt für das Jahr 2024 bekannt (Bitte im nichtöffentlichen Teil der Sitzung beantworten)?<br> 3. Wie und ab wann plant die Stadt Herne das Gesetz umzusetzen? Wie groß wird das Potential der Anwendung etwa eingeschätzt?</p>
<hr>
<p>Anfrage für die Sitzung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung am 14. Janunar 2025</p>]]></content:encoded>
                <category>Alle Anfragen</category><category>Anfragen beantwortet</category><category>Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung</category>
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            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-360972</guid>
                <pubDate>Tue, 05 Nov 2024 15:00:00 +0100</pubDate>
                <title>Vorschlag: Wärmegewinnung aus Abwasser in Herne</title>
                <link>https://www.dielinke-herne.de/start/aktuelles/detailansicht/news/vorschlag-waermegewinnung-aus-abwasser-in-herne/</link>
                <author>Ausschuss f. Planung u. Stadtentwicklung</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Die Wärmewende ist eine der zentralen Herausforderungen beim klimaneutralen Umbau unserer Gesellschaft. Am 22. Mai 2024 wurde im Sonderforum Wohnen mit dem Thema „Wärmewende vor Ort – wirtschaftliche, technische und planerische Aspekte“ unter anderem vom Herrn Adrian Theis von der Emschergenossenschaft das Modell der Abwasserwärme vorgestellt. Wärmegewinnung aus Abwasser ist eine Energiequelle, die dann bevorzugt von Krankenhäusern, Altenheimen und Schwimmbädern aber auch bei Neubauten angewendet werden kann.</p>
<p>Im Nordwestbad Bochum wird seit 2012 die Aquathermie mit guter Betriebserfahrung angewandt. Es gibt ebenso große Abwassermengen in der Herner Kanalisation, deren Wärme derzeit noch ein ungenutztes Potenzial bietet, das nur darauf wartet, genutzt zu werden.</p>
<p>Daher fordern wir: Sachstand und Diskussion bezüglich: Wärmegewinnung aus Abwasser in Herne</p>
<hr>
<p class="text-klein">Vorschlag für die nächste Sitzung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung am 27. August 2024 – Ergebnis: zurückgestellt; am 5. November 2024 – Ergebnis: zur Kenntnis genommen; die gezeigte Präsentation wurde der Niederschrift als Anlage beigefügt.</p>]]></content:encoded>
                <category>Alle Anfragen</category><category>Anfragen beantwortet</category><category>Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung</category>
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            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-361352</guid>
                <pubDate>Tue, 17 Sep 2024 16:00:00 +0200</pubDate>
                <title>Antrag: Umweltverträglichkeitsprüfung Bebauungsplan 277</title>
                <link>https://www.dielinke-herne.de/start/aktuelles/detailansicht/news/antrag-umweltvertraeglichkeitspruefung-bebauungsplan-277-pla/</link>
                <author>Ausschuss f. Planung u. Stadtentwicklung</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Am 5. Dezember 2023 hat der Haupt- und Personalausschuss den Aufstellungsbeschluss für</p>
<p>den Bebauungsplan Nr. 277 - Östlich der Bielefelder Straße beschlossen. Der Bebauungsplan soll im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB aufgestellt werden.</p>
<p>Der Rund 3,2 Hektar große Bereich besteht vor allem aus Grünfläche und beinhaltet seit Jahrzehnten eine große Artenvielfalt an Tieren und Pflanzen. Auch Kreuzkröten wurden hier schon gesichtet. Das Plangebiet ist nicht nur hinsichtlich seiner Artenvielfalt und Biodiversität von großer Bedeutung, sondern leistet momentan auch noch als Grünfläche einen wichtigen Beitrag zum Hitzeschutz des Umfeldes.</p>
<p>Gegen die Bebauung hat sich in Herne bereits Widerstand in Form einer Bürgerinitiative gebildet. Auch die lokale Ortsgruppe des BUND kritisiert das Vorgehen, insbesondere auch mit einem Hinweis auf das beschleunigte Planverfahren ohne Umweltprüfung.</p>
<p>Im Kontext des hohen ökologischen Wertes des Plangebietes und im Rahmen von Überlegungen zum Thema Klimafolgenanpassung erachten wir daher eine Umweltprüfung auf diesem Grundstück für sinnvoll.</p>
<p>Daher fordern wir:<br> Die Verwaltung wird beauftragt, eine Umweltprüfung für den Bebauungsplan Nr. 277 - Östlich der Bielefelder Straße durchzuführen.</p>
<hr>
<p>Der Antrag wurde in der Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz am <a href="https://www.herne.de/allris/si010_j.asp?YY=2024&amp;MM=08&amp;DD=28" target="_blank" title="Sitzungskalender 08/2024 anzeigen" rel="noreferrer">28.08.2024</a> dahingehend geändert, dass empfohlen wurde, diesen an den Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung zu verweisen.</p>
<hr>
<p class="text-klein">Antrag für die Sitzung des Ausschusses f. Planung u. Stadtentwicklung am 17. September 2024<br> Zuvor: Antrag für die Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz am 28. August 2024</p>]]></content:encoded>
                <category>Alle Anträge</category><category>Anträge angenommen</category><category>Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung</category><category>Ausschuss für Umweltschutz</category>
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                <guid isPermaLink="false">news-360655</guid>
                <pubDate>Tue, 27 Aug 2024 11:00:00 +0200</pubDate>
                <title>Beschlussvorschlag: Zweckentfremdungsverbotssatzung</title>
                <link>https://www.dielinke-herne.de/start/aktuelles/detailansicht/news/beschlussvorschlag-zweckentfremdungsverbotssatzung/</link>
                <author>Ausschuss f. Planung u. Stadtentwicklung</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Herner*innen beklagen sich zunehmend darüber, dass es immer schwieriger wird, eine günstige und zumutbare Wohnung im Herner Stadtgebiet zu finden. Neben dem Neubau von bezahlbaren Wohnungen muss auch ein Fokus darauf liegen, bestehenden Wohnraum für den Wohnungsmarkt zu erhalten.</p>
<p>Viele Städte haben hierzu eine Satzung erlassen, die eine Zweckentfremdung verhindern sollen.&nbsp; Eine Zweckentfremdung liegt zum Beispiel vor bei Kurzzeitvermietung (Stichwort „Airbnb“), gewerbliche Nutzung der Wohnfläche, Abbruch der Wohnung, längerfristiger Leerstand oder bauliche Veränderungen, nachdem der Wohnraum nicht mehr zu Wohnzwecken geeignet ist.</p>
<p>Eine solche Zweckentfremdung wäre im Rahmen einer solchen Satzung genehmigungspflichtig durch die Stadt und kann nur erfolgen, wenn ein vorrangiges öffentliches Interesse das öffentliche Interesse am Erhalt der Wohnnutzung überwiegt. Eine Zuwiderhandlung gegen die Satzung würde durch empfindliche Geldstrafen geahndet werden, um eine Zweckentfremdung zu verhindern.</p>
<p>Eine solche <strong>Zweckentfremdungsverbotssatzung</strong> besteht bereits in mehreren Städten in&nbsp; Nordrhein-Westfalen, z.B. in Dortmund. Erst kürzlich machte die rheinland-pfälzische Stadt Landau in der überregionalen Presse auf sich aufmerksam, als sie eine solche Satzung erlassen hat<a href="https://www.dielinke-herne.de/news/#_ftn1" name="_ftnref1">[1]</a>. Die Zweckentfremdungsverbotssatzung der Stadt Dortmund befindet sich als Anlage anbei.</p>
<p><strong>Anlage:</strong> <em>Satzung zum Schutz und Erhalt von Wohnraum im Gebiet der Stadt Dortmund vom 07.04.2022</em></p>
<p><br> <strong>Daher fordern wir:</strong></p><ol> 	<li>Die Verwaltung wird beauftragt, eine Satzung für die Stadt Herne zu erarbeiten, die Wohnraum vor einer Zweckentfremdung schützen soll. Das Ziel der Satzung soll sein, möglichst viel zweckentfremdeten Wohnraum wieder dem Wohnungsmarkt zur Verfügung zu stellen und zu verhindern, dass aktuell bestehender Wohnraum zweckentfremdet wird.</li> 	<li>Die Verwaltung legt dem Rat der Stadt Herne zum nächstmöglichen Zeitpunkt diese Satzung als Beschlussvorlage zur Abstimmung vor.<br> 	&nbsp;</li> </ol><p><a href="https://www.dielinke-herne.de/news/#_ftnref1" name="_ftn1">[1]</a><a href="https://www.zdf.de/nachrichten/politik/deutschland/landau-wohnungsnot-wohnraummangel-leerstand-100.html" target="_blank" class="link" rel="noreferrer"> https://www.zdf.de/nachrichten/politik/deutschland/landau-wohnungsnot-wohnraummangel-leerstand-100.html</a></p>
<p>&nbsp;</p>
<hr>
<p class="text-klein">Beschlussvorschlag für die nächste Sitzung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung am 27. August 2024</p>]]></content:encoded>
                <category>Alle Anträge</category><category>Anträge abgelehnt</category><category>Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung</category>
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            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-354439</guid>
                <pubDate>Tue, 19 Sep 2023 14:30:00 +0200</pubDate>
                <title>Antrag: Umweltverträglichkeitsprüfung Bebauungsplan 243</title>
                <link>https://www.dielinke-herne.de/start/aktuelles/detailansicht/news/antrag-umweltvertraeglichkeitspruefung-bebauungsplan-243/</link>
                <author>Ausschuss f. Planung u. Stadtentwicklung</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Nach §13a BauGB ist es unter bestimmten Umständen möglich, Bebauungspläne nach beschleunigten Verfahren aufzustellen und u.a. auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung zu verzichten. Diese Bedingungen sind beim Bebauungsplan 243 erfüllt. Dennoch halten wir in diesem Fall eine Umweltverträglichkeitsprüfung für dringlich geboten: Ein Blick auf die Klimakarte der Stadt Herne zeigt auf dem Gebiet der Planung einen „roten Bereich“ der Zone 1, heißt also ein Gebiet mit hoher Hitzebelastung. Eine weitere Bebauung könnte eine deutlich schlechte Belüftung des Bereiches um die Gelsenkirchener Str. erwirken.</p>
<p>Außerdem ist der Bereich im Lärmaktionsplan der Stadt Herne bereits als ein Bereich mit deutlich erhöhter Belastung durch Verkehrslärm gekennzeichnet. Zu der neu geplanten Erschließungsstraße wird zwar eine 4 Meter hohe und 2,80 Meter lange Lärmschutzwand geplant, diese ist aber nur so wirkungsvoll, dass Verkehrslärm nur in Kombination mit geschlossenen Fenstern bei den anliegenden Wohnungen hinreichend vermindert werden kann, was zu einer deutlichen Absenkung der Wohnqualität und Gesundheit sorgen kann.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Daher fordern wir:</p>
<p>Die Verwaltung wird beauftragt, eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen für den Bebauungsplan Nr. 243 Gelsenkircher Straße / Zechenweg im Stadtbezirk Wanne.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>]]></content:encoded>
                <category>Alle Anträge</category><category>Anträge abgelehnt</category><category>Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung</category>
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            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-350788</guid>
                <pubDate>Tue, 09 May 2023 15:05:00 +0200</pubDate>
                <title>Beschlussvorschlag: Einladung der Gruppe &quot;Health for Future&quot; in den Planungsausschuss</title>
                <link>https://www.dielinke-herne.de/start/aktuelles/detailansicht/news/beschlussvorschlag-einladung-der-gruppe-health-for-future-in-den-planungsausschuss/</link>
                <author>Ausschuss f. Planung u. Stadtentwicklung 	  	  	 </author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Gerade in einer so dicht besiedelten und dicht bebauten Stadt wie Herne stellt die klimagerechte Stadtplanung eine der größten Herausforderungen der Zukunft dar. Es geht nicht nur darum, mögliche Emissionen in Zukunft weitgehend zu reduzieren bis hin zur klimaneutralen Stadt, sondern auch die Klimafolgenanpassung muss einen hohen Stellenwert haben bei unserer Stadtplanung: So kann z.B. das Herausbilden von Hitzeinseln im Hochsommer eine große Gesundheitsgefahr gerade für ältere und vorerkrankte Menschen darstellen.</p>
<p>„Health for Future“ ist ein Zusammenschluss von Menschen aus dem Gesundheitsbereich, die sich für den Klimaschutz einsetzen und aufzeigen, welche gesundheitlichen Folgen aus fehlendem Klimaschutz und fehlender Klimafolgenanpassung hervorgehen. Aus diesem Grund halten wir es für eine sinnvolle Idee, mit dieser Initiative in Kontakt zu kommen und sich auszutauschen.</p>
<p>Deshalb fordern wir:<br> Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung lädt zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Vertreter oder eine Vertreterin der Ortsgruppe mittleres Ruhrgebiet der Initiative „Health for Future“ ein und erbittet einen Vortrag zu den gesundheitlichen Auswirkungen von Klima- und ökologischer Krise und die möglichen Bedeutungen für die Planungspolitik.</p>
<p>&nbsp;</p>
<hr>
<p>Beschlussvorschlag für die Sitzung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung am 09.05.2023</p>
<p>&nbsp;</p>]]></content:encoded>
                <category>Alle Anträge</category><category>Anträge abgelehnt</category><category>Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung</category>
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            <item>
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                <pubDate>Tue, 09 May 2023 15:00:00 +0200</pubDate>
                <title>Anfrage: Liste der Bauvorhaben der Stadt Herne</title>
                <link>https://www.dielinke-herne.de/start/aktuelles/detailansicht/news/anfrage-liste-der-bauvorhaben-der-stadt-herne/</link>
                <author>Ausschuss f. Planung u. Stadtentwicklung</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Die Stadt Herne selbst und ihre Tochtergesellschaften wie z.B. die Stadtentwicklungsgesellschaft (SEG) Herne spielen eine große Rolle in der Planung und Entwicklung unserer Kommune.</p>
<p>Vor diesem Hintergrund bitte ich um mündliche und schriftliche Beantwortung der folgenden Frage:</p><ol> 	<li>Welche Bauvorhaben der Stadt Herne und ihrer Tochtergesellschaften sind zur Zeit in der Planung oder in der Durchführung? Als Antwort reicht uns eine vollständige Liste, in der zu jedem Bauvorhaben jeweils folgende Punkte knapp erläutert werden soll:</li> </ol><p>a)&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Adresse des Bauvorhabens</p>
<p>b)&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Zeitpunkt der Fertigstellung</p>
<p>c)&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Erfordernis &amp; Zweck der Bebauung</p>
<p>d)&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Wer ist der jeweilige Bauherr?</p>
<p>&nbsp;</p>
<hr>
<p>Anfrage für die Sitzung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung am 09.05.2023</p>]]></content:encoded>
                <category>Alle Anfragen</category><category>Anfragen beantwortet</category><category>Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung</category>
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            <item>
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                <pubDate>Tue, 16 Aug 2022 13:02:00 +0200</pubDate>
                <title>Beschlussvorschlag: Subventionierung Verkehr</title>
                <link>https://www.dielinke-herne.de/start/aktuelles/detailansicht/news/beschlussvorschlag-subventionierung-verkehr/</link>
                <author>Ausschuss f. Planung u. Stadtentwicklung</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Bei verschiedenen Studien zur Kommunalen Subventionierung von Verkehrsarten hat Prof. Sommer von der Universität Kassel festgestellt, dass der Individualverkehr durchschnittlich doppelt bis dreifach so hoch bezuschusst wird wie beispielsweise der ÖPNV.</p>
<p>Da die städtische Haushaltslage angespannt ist und darüber hinaus der motorisierte Individualverkehr aus Nachhaltigkeits-Erwägungen als nicht&nbsp; förderungswürdig erscheint, gilt es hier eine objektive Datenbasis herzustellen, um für eine gleiche Lastenverteilung unter den Verkehrsteilnehmer*innen zu sorgen. Die Universität Kassel stellt für diese Berechnung einen Leitfaden und ein Online Tool zur Verfügung, so lässt sich von der bereits gesammelten Erfahrung in diesem Bereich profitieren.</p>
<p>Deshalb fordern wir:<br> Die Verwaltung wird beauftragt eine Erhebung nach dem Verfahren der Universität Kassel durchzuführen, um die reelle kommunale Subventionierung einzelner Verkehrsarten in Herne zu erheben. Dazu kann das Online Tool zur Berechnung genutzt werden. Das Ergebnis soll dem Rat in einem Bericht vorgestellt werden.</p>
<p>&nbsp;</p>]]></content:encoded>
                <category>Alle Anträge</category><category>Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-352755</guid>
                <pubDate>Thu, 23 Sep 2021 13:44:00 +0200</pubDate>
                <title>Anfrage: Umlegungsverfahren</title>
                <link>https://www.dielinke-herne.de/start/aktuelles/detailansicht/news/anfrage-umlegungsverfahren/</link>
                <author>Ausschuss f. Planung u. Stadtentwicklung</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Beim Bebauungsplan Vödestr. 244 wird das sogenannte Umlegungsverfahren angewandt.</p>
<p>Nicht alle Einwohner*innen sind damit einverstanden, und streben eine Klage an (Private Flächen werden umgelegt).</p>
<p>In diesem Zusammenhang bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:</p><ol> 	<li>Wie viel Umlegungsverfahren wurden von der Stadt Herne in den 10 Jahren vorgenommen</li> 	<li>Wie viele private Einwohner*innen waren damit einverstanden?</li> 	<li>Wie viele private Einwohner*innen waren damit nicht einverstanden?</li> 	<li>Wie verfährt die Stadtverwaltung mit privaten Flächen, deren Einwohner*innen nicht damit einverstanden sind?</li> </ol><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded>
                <category>Alle Anfragen</category><category>Anfragen beantwortet</category><category>Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung</category>
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            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-352754</guid>
                <pubDate>Thu, 23 Sep 2021 13:37:00 +0200</pubDate>
                <title>Beschlussvorschlag: Klimafreundliche Neubauten</title>
                <link>https://www.dielinke-herne.de/start/aktuelles/detailansicht/news/beschlussvorschlag-klimafreundliche-neubauten/</link>
                <author>Ausschuss f. Planung u. Stadtentwicklung</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Die Stadt Herne hat vor einiger Zeit den Klimanotstand ausgerufen, um im eigenen Handlungsbereich angemessen auf die sich immer mehr verschärfende Klimakrise reagieren zu können. Ein Großteil der&nbsp; Treibhausgasemissionen in Herne werden durch die Energienutzung in Gebäuden, überwiegend den „Verbrauch“ von Wärmeenergie erzeugt. Es ist also notwendig und zwingend, hier mit allen sich bietenden Möglichkeiten gegenzusteuern. Durch ambitionierte Energieeffizienzstandards sind erhebliche Einsparungen des Wärmebedarfs von Gebäuden und damit auch von Treibhausgasen möglich.</p>
<p>Rechtlich besteht die Möglichkeit in Bebauungsplänen bzw. in städtebaulichen Verträgen Energieeffizienzstandards für <a id="searchword" name="searchword"></a>Neubauten vorzugeben bzw. zu vereinbaren. Diese Möglichkeiten werden bspw. von der Stadt Freiburg seit 2009 genutzt. Die Umsetzung dieser Standards können zu höheren Baukosten</p>
<p>führen, reduzieren jedoch wiederum die Energie- und damit die Betriebskosten. Auf diese Weise können höhere Energieeffizienzstandards zu einer höheren Wirtschaftlichkeit über die gesamte Lebensdauer des Gebäudes führen. Entscheidende Kostenfaktoren für die Miete in Großstädten sind derzeit vor allem die Grundstückskosten</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Daher fordern wir:</p>
<p>Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Herne, folgenden Beschluss zu fassen:</p>
<p>In Bebauungsplänen bzw. in städtebaulichen Verträgen wird festgelegt werden:</p><ol> 	<li>Neubauten werden im Niedrigstenergiestandard (KfW-Effizienzhaus 40) oder nach Möglichkeit im Energie-Plus-Standard realisiert.</li> 	<li>Neubauten sollen eine klimaneutrale Jahresbilanz der Energieversorgung nachweisen.</li> 	<li>Ausnahmen von diesen Festsetzungen müssen im Einzelfall gegenüber dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung&nbsp; begründet werden.</li> </ol><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded>
                <category>Alle Anträge</category><category>Anträge abgelehnt</category><category>Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung</category>
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            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-352753</guid>
                <pubDate>Tue, 11 May 2021 13:28:00 +0200</pubDate>
                <title>Beschlussvorschlag: Gewerbegrundstücke Herne  </title>
                <link>https://www.dielinke-herne.de/start/aktuelles/detailansicht/news/beschlussvorschlag-gewerbegrundstuecke-herne/</link>
                <author>Ausschuss f. Planung u. Stadtentwicklung 	</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>In unserer Region sind Flächen zur Ansiedlung von Gewerbe ein knappes Gut. Umso wichtiger ist es, die wenigen zur Verfügung stehenden Gewerbeflächen so zu vergeben, dass ein messbarer regionaler Mehrwert entsteht. Als Parameter sollten soziale Standards in Bezug auf Lieferketten und Arbeitsplätze vor Ort und Nachhaltigkeitskonzepte ebenso zugrunde gelegt werden wie Strukturwandel und Verzahnung mit bereits niedergelassenen Betrieben. Nicht zuletzt sollte auch das Gebaren der Unternehmen in Bezug auf Steuerzahlungen Berücksichtigung finden.</p>
<p>Daher fordern wir:</p>
<p>Die Verwaltung wird beauftragt</p><ol> 	<li>eine Auflistung aller Flächen unter Angabe der Größe, die in Herne als Gewerbeflächen ausgewiesen sind, aber teilweise bzw. ganz ungenutzt sind, dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung vorzulegen</li> 	<li>eine Konzept zur Vergabe für Gewerbegrundstücke zu erarbeiten, die den Mehrwert für die regionale Entwicklung anhand von Nachhaltigkeit, sozialen Standards und Strukturwandel definiert. Die Ausarbeitung wird den zuständigen Fachausschüssen, den Bezirksvertretungen und dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt.</li> </ol><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded>
                <category>Alle Anträge</category><category>Anträge abgelehnt</category><category>Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung</category>
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            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-352752</guid>
                <pubDate>Tue, 11 May 2021 13:22:00 +0200</pubDate>
                <title>Anfrage: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 25</title>
                <link>https://www.dielinke-herne.de/start/aktuelles/detailansicht/news/anfrage-vorhabenbezogener-bebauungsplan-nr-25/</link>
                <author>Ausschuss f. Planung u. Stadtentwicklung</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Am <a href="https://www.herne.de/allris/si010_j.asp?YY=2019&amp;MM=10&amp;DD=8" target="_blank" title="Sitzungskalender 10/2019 anzeigen" rel="noreferrer">8.10.2019</a> hat der Haupt- und Personalausschuss die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 25, - Grenzweg -, Stadtbezirk Herne-Mitte im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung § 2 Abs. 4 BauGB beschlossen.</p>
<p>Der Vorhabenträger plante den Bau von Doppelhäusern entlang einer neu zu errichtenden Stichstraße vor.</p>
<p>Im Vorfeld zu o.g. Beschluss gab die Verwaltung einen Sachstandsbericht&nbsp; über ein „zurzeit im Unterschriftengang“ befindlichen öffentlich-rechtliche Sanierungsvertrag. In der Vorlage heißt es unter anderem: „Als Hauptschadstoffgruppe wurden durch vorlaufende Untersuchungen leichtflüchtige halogenierte Kohlenwasserstoffe (LHKW) festgestellt. Neben den bereichsweise festgestellten erhöhten Gehalten im Boden des Betriebsgeländes haben sich die Schadstoffe auch dem Kreidegrundwasser im Emschermergel mitgeteilt.“</p>
<p>Seitdem ist nichts passiert.</p>
<p>In diesem Zusammenhang bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:</p><ol> 	<li>Ist der öffentlich-rechtliche Sanierungsvertrag geschlossen worden?</li> </ol><p>Wenn ja: Warum ist bisher nicht mit der Sanierung der Fläche begonnen worden?</p><ol> 	<li>Hat die Verwaltung mit dem damaligen Vorhabenträger einen Durchführungsvertrag gemäß<br> 	§ 12 Abs. 1 abgeschlosssen?</li> </ol><p>a)&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Wenn ja: Welche Frist zur Durchführung der geplanten Maßnahmen sind vertraglich festgesetzt worden?</p>
<p>b)&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Wenn nein: Gibt es Überlegungen, die Fläche als Grün- statt Wohnbaufläche zu entwickeln?</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>]]></content:encoded>
                <category>Alle Anfragen</category><category>Anfragen beantwortet</category><category>Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung</category>
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            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-352751</guid>
                <pubDate>Tue, 11 May 2021 13:15:00 +0200</pubDate>
                <title>Anfrage: Masterplan Wasseranlagen</title>
                <link>https://www.dielinke-herne.de/start/aktuelles/detailansicht/news/anfrage-masterplan-wasseranlagen/</link>
                <author>Ausschuss f. Planung u. Stadtentwicklung</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>In der Sitzung des Ausschusses für Planung und&nbsp; Stadtentwicklung wurde die Erarbeitung eines Masterplans Wasserlagen als planerische Grundlage für die räumliche Entwicklung an Emscher und Rhein-Herne-Kanal beschlossen. Grundlage des Masterplans ist ein vom zuständigen Fachbereich erstelltes Exposé.</p>
<p>Ein Ziel des zu erarbeitenden Masterplans soll laut Exposé die Entwicklung besonders attraktiver Wohnbauflächen sein. Wörtlich heißt es dort: „Wohnen am Wasser kann dazu beitragen, u. a. einkommensstärkere Haushalte in der Stadt zu halten bzw. zu gewinnen.“</p>
<p>In der WAZ Herne vom 3.2. merkt auch der Sprecher der Stadtmarketing Herne, Alexander Christian an:&nbsp; „Mehr Wasserlagen wären toll, auch um eine zahlungskräftige Zielgruppe nach Herne zu ziehen.“</p>
<p>Leider kommen Begriffe wie „sozial“ oder „Einwohner“ und „Einwohnerinnen“ gar nicht, „Beteiligung“ lediglich einmal im Exposé vor.</p>
<p>Ausgehend von den Feststellungen</p><ul class="list-normal"> 	<li>dass „Wasseranlagen“ an sich eine hohe Aufenthaltsqualität&nbsp; und damit verbunden hohen Freizeitwert haben</li> 	<li>dass die geplante zu bebauende Fläche einen wichtigen, stadtökologischen Beitrag leisten,</li> 	<li>dass die vorgesehenen Flächen in direkter Nachbarschaft zum Kreis Recklinghausen liegen,</li> 	<li>dass die Quantität an Sozialwohnungen in Herne in Zukunft unterdurchschnittlich sein werden</li> 	<li>und das die Renaturierung der Emscher zu einem hohen Anteil von Gebühren finanziert worden ist</li> </ul><p>stellen wir folgende Fragen:</p><ol> 	<li>Ist es sinnvoll angesichts der bereits begonnen Klimaerwärmung diesen Bereich zu bebauen und damit zu versiegeln, statt ihn als Grünbereich und Frischluftzone zu belassen, um das städtische Klima abzukühlen?</li> 	<li>Ist die Stadt Recklinghausen in die Planungen einbezogen?</li> 	<li>Ist im gesamten Planungsprozess irgendwann vorgesehen, die in mittelbaren Umgebung wohnenden bzw. sich aufhaltenden&nbsp; Einwohnerinnen und Einwohner von Herne und Recklinghausen irgendwie zu beteiligen?</li> 	<li>Weshalb wir dieses Stadtentwicklungsprojekt von erheblichem ökologischem und sozialem Ausmaß nicht im Rahmen einer EinwohnerInnenbeteiligung in Form eines BürgerInnenrates oder einer Planungszelle (<a href="http://ww.planungszelle.de/" target="_blank" rel="noreferrer">www.planungszelle.de</a>) entwickelt, um Ideen, Bedürfnisse und Interessen aller&nbsp; Einwohnerinnen bei einem solch weitreichendem Projekt einzubeziehen?</li> 	<li>Beinhalten die weiteren öffentliche Vergaben der Verwaltung für die im Exposé&nbsp; vorgesehenen nächsten Schritte auch Untersuchungen über die Finanzierbarkeit für den Bau von Sozialwohnungseinheiten „Wohnen am Wasser“?</li> </ol><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded>
                <category>Alle Anfragen</category><category>Anfragen beantwortet</category><category>Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung</category>
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            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-321043</guid>
                <pubDate>Thu, 04 Feb 2021 11:09:00 +0100</pubDate>
                <title>Beschlussvorschlag: Sperrung der Haupstrasse für den Autoverkehr </title>
                <link>https://www.dielinke-herne.de/start/aktuelles/detailansicht/news/beschlussvorschlag-sperrung-der-haupstrasse-fuer-den-autoverkehr/</link>
                <author>Bezirksvertretung Eickel</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Die Verkehrssituation für Fahrrad- und E-Scooterfahrer ist in vielen Strassen von Eickel katastrophal. Um die Verkehrswende vorran zu treiben und den Autoverkehr zu vermindern ist es zwingend notwendig die Sicherheit Dieser Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten und die Streckenführung im Stadtgebiet deutlich zu verbessern.</p>
<p>Auf dem Abschnitt der Hauptstrasse zwischen Auf der Wenge und Burg-/Friedgrasstrasse gibt es keinen Fahrradweg, weder auf der Strasse noch auf dem Bürgersteig. Am Srassenrand parken entweder Fahrzeuge oder der Bordstein ist wegen der Bahnhaltestelle sehr hoch. Auf der Strasse befinden sich Strassenbahnschienen und die durchgezogene Linie als Überholverbot wird von vielen Autofahrern missachtet. All diese Umstände machen es sehr gefährlich für Fahrrad- und E-Scooterfahrer auf diesem Stück der Hauptstrasse zu fahren.</p>
<p>Es müssen mehr Menschen dazu animiert werden auf umweltfreundliche Verkehrsmittel umzusteigen. Das wird auch des Öfteren von Hernn Dr. Dudda betont, unter Anderem durch die großangelegte Werbekampagne für die E-Scooter. Jetzt muss auch die Infrastruktur verbessert werden.</p>
<p>Die Haupstrasse wird den Autofahrern größtenteils als Durchfahrtsstrasse genutzt. Der Parkplatz ist über die Friedgrasstrasse zu erreichen, wodurch die Einzelhändler keine Einbußen durch die Sperrung haben werden. Es würden nur einige wenige Parkplätze wegfallen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Darum fordern wir:</p>
<p>Die Bezirksvertretung Eickel bittet den Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung folgendes zu beschließen:</p>
<p>1. Die Haupstrasse wird zwischen Auf der Wenge und Burg-/Friedgrasstrasse für den Autoverkehr gesperrt. Entsprechende Hinweisschilder sind aufzustellen.</p>
<p>2. Die Parkplätze werden umgewandelt in Fahrradparkplätze und EScooterparkplätze.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>]]></content:encoded>
                <category>Alle Anträge</category><category>Anträge abgelehnt</category><category>Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung</category><category>Bezirksvertretung Eickel</category>
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            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-311045</guid>
                <pubDate>Wed, 12 Aug 2020 00:00:00 +0200</pubDate>
                <title> Antrag: Photovoltaik Herne</title>
                <link>https://www.dielinke-herne.de/start/aktuelles/detailansicht/news/antrag-photovoltaik-herne/</link>
                <author>Ausschuss f. Planung &amp; Stadtentwicklung</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Beschlussvorschlag:<br> Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Herne, folgenden Beschluss zu fassen:</p>
<p>1. Bei Grundstückskaufverträgen der Stadt, bei denen die vorgesehene Bebauung einen Strombedarf bedingt, ist unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Angemessenheit die Installation von Photovoltaikanlagen zu vereinbaren.</p>
<p>2. Bei Abschluss städtebaulicher Verträge ist unter den Voraussetzungen des § 11 (1) Nr. 4 BauGB&nbsp; die Installation einer Photovoltaikanlage zu vereinbaren, soweit die PV-Anlage mit einem wirtschaftlich angemessenen Aufwand errichtet und betrieben werden kann.</p>
<p>3. Soweit die Installation von Photovoltaikanlagen weder durch Grundstückskaufvertrag noch durch städtebaulichen Vertrag vereinbart werden kann, soll die Installation von Photovoltaikanlagen unter Beachtung des Abwägungsgebots, der örtlichen Situation, Geeignetheit, Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit durch Bebauungsplan gemäß § 9 (1) Nr. 23 b) BauGB festgesetzt werden.</p>
<p>4. In Grundstückskaufverträgen und städtebaulichen Verträgen soll die Verpflichtung zur Installation einer Photovoltaikanlage entfallen, sofern die Pflichten aus dem EEWärmeG vollständig über eine Solarthermieanlage auf dem Dach des Gebäudes erfüllt werden.</p>
<p><strong>Begründung:</strong></p>
<p>Mit der lokalen Produktion von Strom aus Erneuerbaren Energien kann ein Beitrag zu den kommunalen Klimaschutzzielen, zur Verringerung der „Importabhängigkeit“ bei Energie und zur Netzentlastung geleistet werden. Die größten verfügbaren Potentiale liegen dabei in PV-Anlagen.</p>
<p>PV-Anlagen haben den Vorteil, dass von ihrem Betrieb keinerlei Emissionen ausgehen, so dass diese Technik nahezu überall zur Anwendung kommen kann. Hinzu kommt, dass bei der Stromerzeugung durch PV-Anlagen im Gegensatz zur Stromerzeugung in Anlagen, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden, weder CO2-noch Luftschadstoff-Emissionen entstehen. Der Ausbau der Stromproduktion aus PV-Anlagen stellt somit einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz, zur dezentralen Energieversorgung und zur Reduktion von Luftschadstoffen dar.</p>
<p>Auch in dem vom Rat der Stadt Herne am 9.7.2019 beschlossenen Integrierten Klimaschutzkonzept wird auf diese Vorteile hingewiesen. So heißt es dort: Würden „bis 2030 Photovoltaik-Anlagen mit jährlich 2,8 GWh/a und in den darauffolgenden Jahren bis 2050 jährlich 5,6 GWh/a Stromertrag gebaut werden, ließen sich bis 2030 die Treibhausgase in Höhe von 22,7 Tsd.t CO2eq/a sowie bis 2050 in Höhe von weiteren 15,1 Tsd.t CO2eq/a einsparen.“</p>
<p>Zur Zeit werden in Herne 4 GWh/a Strom durch PV-Anlagen auf Dachflächen erzeugt. Dies entspricht bei einem Gesamtpotential von ca. 214 GWh/a (Berechnung LANUV) gerade einmal 2%.</p>
<p>Anhand der Zahlen wird deutlich, dass allein durch den Ausbau der Erneuerbaren Energien im Bereich der Stromerzeugung mittels Photovoltaik auf Dachflächen mit 34% die größten THG-Einsparpotenziale in Herne vorliegen.&nbsp;</p>
<p>Laut § 11 (1) Nr. 4 BauGB können Gegenstände eines städtebaulichen Vertrags insbesondere: „entsprechend den mit den städtebaulichen Planungen und Maßnahmen verfolgten Zielen und Zwecken die Errichtung und Nutzung von Anlagen und Einrichtungen zur dezentralen und zentralen Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien“ sein.</p>
<p>Nach § 11 (2) BauGB müssen die vereinbarten Leistungen zudem den gesamte Umständen nach angemessen sein. Dieses Erfordernis wird bei einer Verankerung der PV-Nutzung in städtebaulichen Verträgen berücksichtigt.</p>
<p>Gemäß § 9 (1) Nr. 23 b) BauGB können im Bebauungsplan Gebiete aus städtebaulichen Gründen festgesetzt werden, „in denen bei der Errichtung von Gebäuden oder bestimmten sonstigen baulichen Anlagen bestimmte bauliche und sonstige technische Maßnahmen für die Erzeugung, Nutzung oder Speicherung von Strom, Wärme oder Kälte aus erneuerbaren Energien oder Kraft-Wärme-Kopplung getroffen werden“. Hierunter fallen dem Wortlaut nach sowohl Photovoltaik als auch Solarthermie.</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen, Patrick Gawliczek</p>
<p>&nbsp;</p>]]></content:encoded>
                <category>Alle Anträge</category><category>Anträge abgelehnt</category><category>Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung</category>
                <enclosure url="https://www.dielinke-herne.de/fileadmin/kvherne_wanne-eickel/Bilder_Grafiken/Stempelgrafiken/stempel_abgelehnt.png" length="0" type="image/png"/>
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-333355</guid>
                <pubDate>Thu, 13 Feb 2020 12:00:00 +0100</pubDate>
                <title>Anfrage: Neubauplanung Grundschule Forellstraße</title>
                <link>https://www.dielinke-herne.de/start/aktuelles/detailansicht/news/anfrage-neubauplanung-grundschule-forellstrasse/</link>
                <author>Ausschuss f. Planung &amp; Stadtentwicklung</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrter Herr Syberg,<br> <br> DIE LINKE. Fraktion Herne/Wanne-Eickel bittet Sie, folgende Anfrage in die Tagesordnung der kommenden Sitzung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung aufzunehmen.</p>
<p>Anfrage:<br> Die Bezirksvertretung Herne-Mitte hat in seiner Sitzung am 11. Juli 2019 den Neubau der Grundschule an der Forellstraße auf Basis des von der Arbeitsgemeinschaft Hohlfeldarchitektur/Amsoneit Architekten<br> vorgestellten Planungsentwurfes beschlossen.<br> <br> Im Vorfeld fanden mehrere Workshops und Planungsgruppensitzungen u.a. mit dem Kollegium der Schule, den Schülerinnen und Schülern, den Elternvertretern und in enger Abstimmung mit der Verwaltung und der HSM statt mit dem Ziel, ein für alle tragbares Raumkonzept zu erarbeiten. Laut Beschluss sollte außerdem die konkrete Schulhofgestaltung unter Beteiligung der „Schulfamilie“ stattfinden, deren Vorschlag in einem separatem Beschlussvorschlag den bürgerschaftlichen Gremien zur Entscheidung vorlegt werden sollte. Gleiches gilt für die geplante Sanierung der Sporthalle an der Grundschule.<br> <br> Mit der Umsetzung des Beschlusses wurde die Herner Schulmodernisierungsgesellschaft beauftragt. Laut WAZ vom 14. Januar 2020 teilte nun allerdings die Verwaltung der Öffentlichkeit mit, dass sie plane, den Schulneubau auf einer Fläche „Am Lackmannshof“ als Teil der „Neuen Mitte Baukau“ zu realisieren.</p>
<p>In diesem Zusammenhang bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:<br> 1. Welche bürgerschaftlichen Gremien, Mandatsträgerinnen und Mandatsträger oder andere am Entscheidungsprozess zu beteiligende Personen wurden vor der Veröffentlichung der Pläne der<br> Verwaltung informiert?<br> 2. Welche Positionen nehmen die Schulleitung bzw. die Elternschaft der Grundschule an der Forellstraße zu den Umzugsplänen ein?<br> 3. Soll das in dem vorgeschalteten Beteiligungsverfahren erarbeitete Raumkonzept 1:1 beim Neubau Am Lackmannshof umgesetzt werden?<br> 4. Plant die Verwaltung trotz Verlegung des Schulstandortes weiter mit der Sanierung der Sporthalle auf dem jetzigem Gelände der Schule an der Forellstraße?<br> 5. Gibt es Interessenten (z.B. Confirmus GmbH) für eine anderweitige Nutzung des freiwerdenden Gelände?<br> 6. Hat die Verwaltung Ideen, wie die freiwerdende Fläche genutzt werden kann?</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen<br> Patrick Gawliczek</p>
<p>&nbsp;</p>]]></content:encoded>
                <category>Alle Anfragen</category><category>Anfragen beantwortet</category><category>Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung</category><category>Bezirksvertretung Herne-Mitte</category>
                <enclosure url="https://www.dielinke-herne.de/fileadmin/kvherne_wanne-eickel/Bilder_Grafiken/Stempelgrafiken/stempel_beantwortet.png" length="0" type="image/png"/>
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-333356</guid>
                <pubDate>Wed, 17 Apr 2019 13:00:00 +0200</pubDate>
                <title>Antrag: Stärkung des Sozialen Wohnungsbau</title>
                <link>https://www.dielinke-herne.de/start/aktuelles/detailansicht/news/antrag-staerkung-des-sozialen-wohnungsbau/</link>
                <author>Ausschuss f. Planung &amp; Stadtentwicklung</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrter Herr Syberg,<br> DIE LINKE. Fraktion Herne/Wanne-Eickel bittet Sie, folgenden Antrag in die Tagesordnung der kommenden Sitzung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung aufzunehmen.</p>
<p>Antrag:</p>
<p>1. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung hält eine Intensivierung der Bemühungen für den sozialen Wohnungsbau in Herne für erforderlich und beauftragt die Verwaltung,</p><ul class="list-normal"> 	<li>eine Übersicht über die städtischen Grundstücke zu erstellen, die kurz- bis mittelfristig für geförderten Wohnungsbau gemäß den Wohnraumförderungsbestimmungen (WFB) des Landes Nordrhein-Westfalen mobilisiert werden können;</li> 	<li>eine Übersicht über weitere Grundstücke zu erstellen, die gegebenenfalls von der Stadt zu diesem Zweck gekauft werden können;</li> 	<li>insbesondere mit den genossenschaftlichen Wohnungsbaugesellschaften, aber auch anderen Bauträgern, Vereinbarungen zur Intensivierung der Bemühungen im Sozialen Wohnungsbau anzustreben.</li> </ul><p>2. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Herne, folgenden Beschluss zu fassen:<br> Die Verwaltung erstellt ein Konzept zur Unterstützung der HGW bei ihren Aktivitäten im Sozialen Wohnungsbau, dass u.a. eine Rückführung der jährlichen Ergebnisabführungen an die Stadt beinhaltet, um so das Eigenkapital und damit die Finanzierungskraft der HGW zu stärken.</p>
<p>Begründung:<br> Auf dem Wohnungsmarkt ist ein wachsender Bedarf an preiswerten Wohnungen feststellbar, während gleichzeitig immer mehr Sozialwohnungen aus der Bindung fallen. Die Zahl freier Wohnungen nimmt rapide ab. Insbesondere bezahlbarer Wohnraum wird immer knapper. Die Anzahl der öffentlich geförderten Mietwohnungen verringert sich seit Jahren von rund 89.000 Wohnungen im Jahr 1990 auf rund 20.000 im Jahr 2015.</p>
<p>Deshalb muss die Stadt Herne alles tun, um den Sozialen Wohnungsbau zu fördern. Insbesondere sollte die städtische HGW in die Lage versetzt werden, ihre Anstrengungen zu intensivieren. Jährlich führt die HGW 1 Millionen Euro als Ergebnisabführung an die Stadt ab. Diese Mittel fehlen bei der Finanzierung des Baus von Sozialwohnungen, womit der öffentliche Zweck der HGW nicht so erfüllt werden kann, wie es möglich wäre. Der öffentliche Zweck ist es nämlich vorrangig, für preiswerten Wohnraum zu sorgen und nicht zur Sanierung des Haushaltes beizutragen.</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen<br> Daniel Kleibömer</p>
<p>&nbsp;</p>]]></content:encoded>
                <category>Alle Anträge</category><category>Anträge abgelehnt</category><category>Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung</category>
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            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-333358</guid>
                <pubDate>Tue, 22 Jan 2019 13:22:00 +0100</pubDate>
                <title>Anfrage: Bebauungsplan 10/3 &quot;Kattenbusch&quot;</title>
                <link>https://www.dielinke-herne.de/start/aktuelles/detailansicht/news/anfrage-bebauungsplan-10-3-kattenbusch/</link>
                <author>Ausschuss f. Planung &amp; Stadtentwicklung</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrter Herr Syberg,</p>
<p>DIE LINKE. Fraktion Herne/Wanne-Eickel bittet Sie, folgende Anfrage in die Tagesordnung der kommenden Sitzung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung aufzunehmen.</p>
<p>Anfrage:<br> Zwecks Klärung baurechtlicher oder planungsrechtlicher Fragen kann bei allgemeinen Bauvorhaben eine Bauvoranfrage gestellt werden. Ziel der Anfrage ist es, u.a. vorab die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit eines Vorhabens generell zu prüfen. Wird eine Bauvoranfrage positiv beschieden, ist die Bauaufsichtsbehörde an diesen Bescheid gebunden, auch wenn das betreffende Bauvorhaben rechtswidrig ist. Am 27.11.2017 wurde eine Bauvoranfrage für den Neubau von 28 Eigentumswohnungen inkl. Garagen auf dem Grundstück der ehemaligen Kindertagesstätte "Nimmersatt" an der Gelsenkircher Straße 73 positiv beschieden. Das geplante Vorhaben lag im Bereich des zu diesem Zeitpunkt rechtskräftig gültigen Bebauungsplanes 10 /3 „Kattenbusch", der für das Grundstück eine Fläche für den Gemeinbedarf der evangelischen Kirche vorsah. Am 20.11.2018 teilte die Verwaltung in der Sitzung der Bezirksvertretung Wanne auf Nachfrage mit, dass das Grundstück nicht im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplans läge.</p>
<p>In diesem Zusammenhang bitten wir um die Beantwortung folgender Frage:<br> 1. Auf welcher rechtlichen Grundlage wurde ein positiver Vorbescheid erteilt, obwohl ein rechtskräftiger Bebauungsplan gültig war, der eine explizit andere Nutzung vorsah?<br> 2. Wie oft wurden in den letzten 8 Jahren positive Vorbescheide erteilt, obwohl rechtmäßig gültige Bebauungspläne vorlagen, die dem geplantem Vorhaben entgegenstanden?<br> 3. Auf welcher rechtlichen Grundlage, mit welcher Begründung und wann wurde der Bebauungsplan 10/3 außer Kraft gesetzt?<br> 4. Wie viele und welche Bebauungspläne wurden in den letzten 8 Jahren ohne förmliches Verfahren nach dem Baugesetzbuch außer Kraft gesetzt?</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen<br> Patrick Gawliczek</p>
<p>&nbsp;</p>]]></content:encoded>
                <category>Alle Anfragen</category><category>Anfragen beantwortet</category><category>Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung</category>
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            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-333357</guid>
                <pubDate>Tue, 22 Jan 2019 13:15:00 +0100</pubDate>
                <title>Antrag: Richtlinien für das Verfahren der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß Baugesetzbuch und Landesnaturschutzgesetz</title>
                <link>https://www.dielinke-herne.de/start/aktuelles/detailansicht/news/antrag-richtlinien-fuer-das-verfahren-der-beteiligung-der-oeffentlichkeit-gemaess-baugesetzbuch-und/</link>
                <author>Ausschuss f. Planung &amp; Stadtentwicklung</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrter Herr Syberg,</p>
<p>DIE LINKE. Fraktion Herne/Wanne-Eickel bittet Sie, folgenden Antrag in die Tagesordnung der kommenden Sitzung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung aufzunehmen.</p>
<p>Antrag:<br> Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Herne, folgenden Beschluss zu fassen:<br> Die Stadt Herne gibt sich Richtlinien für das Verfahren der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß Baugesetzbuch und des Gesetzes zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen</p>
<p>Begründung:<br> Ein wichtiger Merkmal im Planungsrecht ist die Beteiligung der Öffentlichkeit. So heißt es in § 3 Baugesetzbuch unter anderem, dass "die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu beteiligen" ist. Gleiches gilt für§ 16 des Gesetzes zum Schutz der Natur in NordrheinWestfalen: "Die Bürgerinnen und Bürger sind möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten. Ihnen ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben."<br> Welche Verfahren die Stadt Herne bei diesen gesetzlichen Vorgaben anwendet, ist allerdings für die Herner Öffentlichkeit schwer bis gar nicht durchschaubar.<br> So findet sich im gesamten Ortsrecht der Stadt Herne lediglich in der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Herne, seine Ausschüsse und die Bezirksvertretungen unter$ 37 ein (!) Hinweis dazu: Nämlich, dass die<br> frühzeitige Bürgerbeteiligung nach Baugesetzbuch und die Bürgeranhörung nach Landesnaturschutzgesetz in öffentlichen Sitzungen der Bezirksvertretungen stattfinden und dass dazu durch öffentliche<br> Bekanntmachung gern. § 23 der Hauptsatzung einzuladen ist. Über den Umfang der Beteiligung, die Zuständigkeiten, die Durchführung selber oder gar die Berücksichtigung der Ergebnisse der Bürgerbeteiligung gibt es keine für alle verbindliche und vor allem nachvollziehbare Regelungen.</p>
<p>In § 37, Absatz 2, Satz 2 der GO des Rates heißt es zum Beispiel, das "innerhalb von zwei Wochen nach dem Sitzungstag schriftliche Äußerungen an den / die Oberbürgermeister /in gerichtet werden können."<br> Dem allerdings steht das Baugesetzbuch gegenüber: "Die Entwürfe der Bauleitpläne sind mit der Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen<br> Stellungnahmen für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen." Beide Formulierungen stehen nicht im Widerspruch, suggerieren aber unterschiedliche Zeitspannen, die für Verwaltungs- oder Rechtssprache Nichtkundige schwer nachzuvollziehen sind. Einheitliche, allgemeingültige, klar verständliche und auch leicht zu findende Verfahrensregelungen sind unseres Erachtens Voraussetzung, um überhaupt über mögliche gelingende Bürgerbeteiligung reden zu können.</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen<br> Patrick Gawliczek</p>
<p>&nbsp;</p>]]></content:encoded>
                <category>Alle Anträge</category><category>Anträge abgelehnt</category><category>Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung</category>
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