Tarifentgeltsicherungsgesetz startet als Papiertiger und reicht nicht einmal als Bettvorleger
Angesichts der heute vom statistischen Amt des Landes NRW vermeldeten Rekordniedrigstände bei der Tarifbindung kritisiert Die Linke in NRW das heute vorgelegte Tarifentgeltsicherungsgesetz als „Papiertiger“ und fordert endlich umfassende Maßnahmen von der Landesregierung zur Absicherung der hart arbeitenden Menschen und ihrer Familien in NRW. Noch im Jahr 2000 waren 74 Prozent der Beschäftigten und 56 Prozent der Betriebe tarifgebunden, heute sind es nur noch 51 Prozent der Kolleginnen und Kollegen und lediglich 24 Prozent der Betriebe.
Der stellvertretende Landessprecher und gewerkschaftspolitische Sprecher der Linken NRW, Nils Böhlke, erklärt: „Beschäftigte in NRW brauchen endlich wieder gute Tarifverträge, die für alle Kolleginnen und Kollegen gelten. Nur das bedeutet Absicherung gegen die zunehmenden Alltagssorgen. Gute Arbeitsbedingungen, existenzsichernde Löhne und familienfreundliche Arbeitszeiten gibt es nur mit guten Tarifverträgen und starken Gewerkschaften. Dafür müssen aber auch von politischer Seite entsprechende Rahmenbedingungen geschaffen werden.
Wichtig wäre zunächst einmal, die Allgemeinverbindlichkeitserklärung (AVE) von Tarifverträgen zu erleichtern. Tarifflucht ist für Unternehmen zu leicht geworden. Zudem müssen Mitgliedschaften ohne Tarifbindung in den Arbeitgeberverbänden unterbunden werden. Beides muss die Landesregierung dringend als Gesetzesinitiative in den Bundesrat einbringen.
Aber auch auf Landesebene könnte etwas passieren. Doch das heute von der Landesregierung vorgelegte Tarifentgeltsicherungsgesetz kann dies nicht ansatzweise leisten. Dadurch, dass kommunale Vergaben nicht im Gesetz enthalten sind, fallen bereits fast drei Viertel der öffentlichen Ausschreibungen aus dem Geltungsbereich. Hinzu kommen die hohen Schwellenwerte, ab denen das Gesetz überhaupt erst wirksam wird. Dadurch sind Arbeitgeber insgesamt nur bei etwa sechs Prozent der Vergaben gezwungen, eine Tarifbindung nachzuweisen.“
Daher erklärt Böhlke: „Das Gesetz startet schon als Papiertiger und reicht nicht einmal als Bettvorleger. Wirkliche Bewegung bei der Tarifbindung wird es dadurch nicht geben. Dabei sind sowohl die Bundes- als auch die Landesregierung durch die EU-Mindestlohnrichtlinie gefordert, die Tarifbindung deutlich zu steigern. Wir werden unter anderem die Kundgebungen am 1. Mai nutzen, um hierauf aufmerksam zu machen.“

