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Wewole Geschäftsführer Arnd Lattenkamp im Sozialausschuss: Viele Fragen bleiben offen

PM – Die Linke Fraktion Herne/Wanne-Eickel

In der öffentlichen Sitzung des Sozialausschusses stellte sich Wewole‑Geschäftsführer Arnd Lattenkamp den Ausschussmitgliedern und der Öffentlichkeit vor. Seine Ausführungen ließen jedoch zentrale Fragen unbeantwortet.

Eingeschränktes Angebot trotz breitem Anspruch

Lattenkamp betonte den Anspruch eines vielfältigen Arbeitsangebots für Menschen mit Behinderung. Gleichzeitig erklärte er, dass bestimmte Arbeitsbereiche nicht weitergeführt werden könnten, weil sie keinen wirtschaftlichen Gewinn erzielten. Damit stellt sich die grundlegende Frage, ob eine Werkstatt primär betriebswirtschaftlichen Kriterien folgen oder die Teilhabe der Beschäftigten ins Zentrum stellen soll.

Löhne unter dem gesetzlichen Minimum

Besonders kritisch ist die finanzielle Situation der Beschäftigten. Lattenkamp räumte ein, dass höhere Löhne wünschenswert seien, aber unmittelbar vom Gewinn abhingen. Da dieser aktuell nicht ausreiche, könne die Wewole derzeit nicht einmal den gesetzlichen Grundbetrag auszahlen.

UN‑Behindertenrechtskonvention: Kein Maßstab für die Neuausrichtung

Auf die Nachfrage von Zoe Lampart, Mitglied im Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit, Senioren und Inklusion, ob sich die Wewole an der UN‑Behindertenrechtskonvention (UN‑BRK) orientiere, verwies Lattenkamp ausschließlich auf das deutsche Gesetzbuch. Die UN‑BRK, die Deutschland seit 2009 ratifiziert hat und die das Recht auf gleichberechtigte Teilhabe am Arbeitsleben festschreibt, spiele in der Neuausrichtung keine Rolle.

Im Zusammenhang mit der Diskussion um faire Löhne ergänzte Lattenkamp, Beschäftigte verdienten durch Transferleistungen ohnehin „mehr als ein Arbeiter mit 1.600 €“. Eine Aussage, die als Antwort auf eine Frage nach Menschenrechtsnormen bemerkenswert ist und den Blick der Einrichtung auf ihre Beschäftigten offenlegt.

Rückgang der Beschäftigtenzahlen und geringe Rehabilitation

Lattenkamp bestätigte einen kontinuierlichen Rückgang der Beschäftigtenzahlen. Gleichzeitig räumte er ein, dass der Übergang in den ersten Arbeitsmarkt – also die eigentliche rehabilitative Aufgabe – nur in sehr geringem Maße gelingt. Dies wirft die strukturelle Frage auf, ob eine wirtschaftlich orientierte Werkstatt tatsächlich ein Interesse daran hat, leistungsfähige Beschäftigte in den regulären Arbeitsmarkt zu entlassen.

Blick auf die Vergangenheit

Die Wewole war in der Vergangenheit mit erheblichen Transparenzproblemen konfrontiert; zudem gab es Berichte über Gewalt gegenüber Schutzbefohlenen. Diese Vorfälle liegen vor der Amtszeit Lattenkamps, mahnen jedoch weiterhin zu konsequenter öffentlicher Kontrolle.

Fazit

Die Sitzung zeigt deutlich: Es braucht eine ehrliche Debatte darüber, was Werkstätten für Menschen mit Behinderung leisten – und leisten sollen. Die UN‑Behindertenrechtskonvention bietet hierfür einen klaren Rahmen. Es wäre wünschenswert, wenn sich auch die Wewole daran messen ließe.


Pressemitteilung Die Linke Fraktion Herne/Wanne-Eickel, 7. Juli 2026

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