Anfrage: Umgang der HCR mit Schwarzfahrern
Tausende Menschen in Deutschland sitzen zur Zeit im Gefängnis, weil sie beim Schwarzfahren erwischt worden sind. Was viele nicht wissen: Beim Schwarzfahren handelt es sich nämlich nicht bloß um eine Ordnungswidrigkeit, sondern um die Straftat „Erschleichen von Beförderungsleistungen“ gemäß §265a StGB. So kommt es im Falle eines Deliktes häufig nicht nur zu den 60,- EUR „erhöhten Beförderungsentgelt“, sondern auch zu einer Anzeige. Den Täter*innen droht ein Strafverfahren, das mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr enden kann.
Dies endet für viele Menschen letztendlich im Gefängnis aufgrund einer Ersatzfreiheitsstrafe. Zu einer solchen kommt es, wenn man Geldstrafen aufgrund eines Strafverfahrens nicht begleichen kann. Zusammengefasst ergibt sich häufig folgende Abfolge: Menschen können sich aus Armut kein Ticket leisten und werden als Folge dessen für das Erschleichen von Beförderungsleistungen angezeigt. Beim Strafverfahren kommt es dann zu einer hohen Geldstrafe, die die Betroffenen aus Armut nicht zahlen können. Letztendlich kommen Menschen bedingt durch ihre Armut ins Gefängnis. Besonders häufig betroffen sind hierbei Erwerbslose und Wohnungslose.
Die Ersatzfreiheitsstrafen sind nicht nur ein einschneidendes Erlebnis für die Betroffenen und erschweren ihnen durch eine Vorstrafe weiter das Leben. Sie kosten die Steuerzahler*innen Millionen von Euro. Auf Bundesebene gibt es daher bereits Bestrebungen, Schwarzfahren künftig nicht mehr als Straftat, sondern nur noch als Ordnungswidrigkeit zu werten.
Auch auf kommunaler Ebene tut sich einiges: Zahlreiche Städte verzichten bereits darauf, Schwarzfahrer anzuzeigen – in Bremerhaven beispielsweise seit 2012. Seit 2023 haben zahlreiche Städte nachgezogen: Karlsruhe, Mainz, Wiesbaden, Köln, Düsseldorf, Münster, Bremen, Halle, Dresden und Potsdam. Aus unserer Sicht wäre es daher eine sinnvolle Maßnahme, wenn sich auch Herne dem anschließen würde und die HCR beauftragen würde, auf Anzeigen wegen Erschleichen von Beförderungsleistungen in Zukunft zu verzichten.
Vor diesem Hintergrund bitten wir um die mündliche und schriftliche Beantwortung folgender Fragen:
- Wie verfährt die HCR mit diesem Thema? Unter welchen Umständen werden Menschen ohne gültigen Fahrschein angezeigt? Gibt es dazu konkrete Dienstanweisungen?
- Wie viele Menschen wurden 2023 in Fahrzeugen der HCR beim Fahren ohne gültigen Fahrschein erwischt und wie viele Mehrfachfälle sind darunter?
- In wie vielen Fällen kam es zu einer Anzeige aufgrund von Erschleichen von Beförderungsleistungen?
- Ist der Verwaltung bekannt, ob Herner*innen wegen Schwarzfahrens im Gefängnis sitzen? Wenn ja, wie viele sind es?
Anfrage für die nächste Sitzung des Ausschusses für Digitales, Infrastruktur und Mobilität am 14. November 2024
Dateien
- 241114_DIM_Umgang_mit_Schwarzfahrern.pdf
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