Anfrage: Absenkung von Kita-Qualitätsstandards
Mögliche Auswirkungen der Umsetzung des Ersten Kinder- und Jugendhilfestrukturreform-Gesetz – 1. KJHSRG und des Arbeitspapiers von Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden, hier: Absenkung von Kita-Qualitätsstandards
Mit dem Ersten Kinder- und Jugendhilfestrukturreform-Gesetz (1. KJHSRG) sowie dem internen Arbeitspapier von Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden („Effizienter Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzen“) werden tiefgreifende strukturelle Veränderungen im Bereich der Kindertagesbetreuung vorgeschlagen. Beide Dokumente enthalten Regelungen, die die Qualitätsstandards in Kindertageseinrichtungen unmittelbar betreffen – insbesondere durch die Einführung infrastruktureller Bildungsassistenz, die Vorrangprüfung von Regelangeboten, die Flexibilisierung personeller Anforderungen sowie durch Vorschläge zur Absenkung von Betreuungs- und Personalschlüsseln und zur Abschaffung der Betriebserlaubnispflicht.
Anfrage
Vor diesem Hintergrund bitten wir die Verwaltung um schriftliche Beantwortung der folgenden Fragen:
- Wie beurteilt die Verwaltung die im Arbeitspapier vorgeschlagene Vergabe von Bundesmitteln für den Kitabereich ohne Bindung an Qualitätskriterien?
- Wie bewertet die Verwaltung den dort vorgesehenen Verzicht auf ein bundesweites Qualitätssicherungsgesetz für Kindertageseinrichtungen?
- Wie schätzt die Verwaltung die im Arbeitspapier vorgeschlagene Überprüfung und mögliche Absenkung der Standards beim Personalumfang und beim Betreuungsumfang ein – insbesondere vor dem Hintergrund der bereits bestehenden personellen Unterdeckung und Überlastung in Herner Kitas?
- Wie beurteilt die Verwaltung die im Arbeitspapier vorgesehene Ausweitung der Zugangsvoraussetzungen für die Tätigkeit in Kitas, einschließlich der Einstellung von Quereinsteigerinnen und der Anerkennung weiterer Berufsabschlüsse?
(Quereinsteigerinnen umfasst Frauen, Männer und diverse Personen.) - Wie bewertet die Verwaltung den im Arbeitspapier vorgeschlagenen Verzicht auf die Vergabe von Betriebserlaubnissen für Kindertageseinrichtungen?
- Welche Auswirkungen erwartet die Verwaltung aus den im Gesetzentwurf zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe vorgesehenen strukturellen Änderungen – insbesondere der Einführung infrastruktureller Bildungsassistenz (§ 35b, § 80a SGB VIII‑E), der Vorrangprüfung von Regelangeboten (§ 27 Abs. 5 und 6 SGB VIII‑E) sowie der Flexibilisierung der personellen Anforderungen (§ 45, § 78c, § 79 SGB VIII‑E) – auf Qualität, Personalbelastung und Steuerungsfähigkeit im Kita‑Bereich der Stadt Herne?
Anfrage für die nächste Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 21. September 2026
Dateien
- 260921_KJF_Kita.pdf
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