Anfrage: Hilfen für junge Volljährige
Mögliche Auswirkungen der Umsetzung des Ersten Kinder- und Jugendhilfestrukturreform-Gesetz – 1. KJHSRG und des Arbeitspapiers von Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden, hier: Hilfen für junge Volljährige
Mit dem ersten Kinder- und Jugendhilfestrukturreform-Gesetz (1. KJHSRG) sowie dem Arbeitspapier von Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden („Effizienter Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzen“) werden strukturelle Änderungen vorgeschlagen, die die Hilfen für junge Volljährige unmittelbar betreffen. Beide Dokumente enthalten Regelungen, die den Rechtsanspruch nach §§ 41 und 41a SGB VIII faktisch einschränken könnten – insbesondere durch Vorrangprüfungen zugunsten von Jugendsozialarbeit, Regelangeboten und infrastrukturellen Leistungen sowie durch eine geplante Wirkungs‑ und Kostendämpfungslogik.
Für Herne ist dies von besonderer Relevanz: Die Gruppe der 18‑ bis 21‑Jährigen umfasst rund 6.000–7.000 Personen. Auf Basis bundesweiter Erfahrungswerte ergibt sich daraus eine theoretisch anspruchsberechtigte Gruppe von etwa 360–570 jungen Volljährigen, die Hilfen nach §§ 41 und 41a SGB VIII benötigen könnten. Wie viele junge Volljährige in Herne aktuell tatsächlich Hilfen nach diesen Vorschriften erhalten, ist öffentlich nicht ersichtlich und kann nur durch die Verwaltung dargestellt werden.
Vor dem Hintergrund der geplanten gesetzlichen Änderungen ist eine Einschätzung der Verwaltung notwendig, welche Auswirkungen Einschränkungen des Rechtsanspruchs oder Vorrangprüfungen auf die Situation junger Volljähriger in Herne haben könnten.
Anfrage
Die Verwaltung wird um schriftliche Beantwortung der folgenden Fragen gebeten:
- Wie viele junge volljährige wohnungslose bzw. obdachlose Personen wurden in den vergangenen fünf Jahren in Herne erfasst? Bitte – sofern statistisch möglich – differenziert nach weibliche/männliche/diverse junge Volljährige.
- Wie viele junge Volljährige in Herne gehören nach Einschätzung der Verwaltung zur Gruppe der theoretisch Anspruchsberechtigten nach §§ 41 und 41a SGB VIII?
- Wie viele junge Volljährige nehmen aktuell Hilfen nach §§ 41 und 41a SGB VIII in Anspruch?
- Wie bewertet die Verwaltung die möglichen Auswirkungen der im Arbeitspapier vorgesehenen Vorrangprüfung zugunsten von Jugendsozialarbeit und Regelangeboten auf die Situation junger Volljähriger in Herne?
- Welche Folgen erwartet die Verwaltung für junge Volljährige in Herne, wenn die Hilfen nach §§ 41 und 41a SGB VIII künftig stärker ermessensabhängig oder faktisch eingeschränkt würden?
- Wie beurteilt die Verwaltung die im 1. KJHSRG vorgesehene strukturelle Neuausrichtung hin zu infrastrukturellen Angeboten und die damit verbundene mögliche Reduzierung individueller Hilfen für junge Volljährige?
Anfrage für die nächste Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 21. September 2026
Dateien
- 260921_KJF_JgVolljaehrige.pdf
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