Anfrage: Kostensenkungsaufforderungen
Kostensenkungsaufforderungen im Bereich der Unterkunftskosten nach § 22 SGB II greifen tief in die Lebenssituation der betroffenen Haushalte ein und haben erhebliche soziale Auswirkungen. Mit Blick auf die vom Rat beschlossenen neuen Mietobergrenzen ab 2026, die auf einem sogenannten „schlüssigen Konzept“ beruhen, ist davon auszugehen, dass die Einführung neuer Angemessenheitswerte zu einer Zunahme von Widersprüchen und Einsprüchen gegen Kostensenkungsaufforderungen führen kann – insbesondere dann, wenn Betroffene die neuen Richtwerte als nicht realitätsgerecht oder nicht ausreichend begründet wahrnehmen.
Im Rahmen der Erarbeitung des neuen „schlüssigen Konzepts“ wurden keine empirischen Daten zur bisherigen Praxis der Kostensenkungsaufforderungen in Herne berücksichtigt. Weder die Gesamtzahl der ausgesprochenen Aufforderungen noch die Anzahl der tatsächlich vorgenommenen Absenkungen flossen in die Konzeptentwicklung ein. Damit fehlt eine wesentliche Grundlage, um die Wirksamkeit und soziale Wirkung der bisherigen Angemessenheitsrichtlinien zu bewerten.
Gerade vor dem Hintergrund der neuen Mietobergrenzen ab 2026 ist es jedoch erforderlich, die bisherige Verwaltungspraxis transparent darzustellen, um:
• die tatsächliche Reichweite und Wirkung von Kostensenkungsaufforderungen zu verstehen,
• mögliche Fehlsteuerungen oder systematische Härten zu erkennen,
• die Anwendung von Härtefallregelungen zu überprüfen,
• sowie die Risiken steigender Widerspruchs- und Klagezahlen frühzeitig einzuschätzen.
Die angeforderten Informationen dienen der fachlichen Bewertung und der politischen Steuerung im Sozialausschuss. Ziel ist es, Transparenz über Umfang, Verfahren und Wirkungen von Kostensenkungsaufforderungen zu erhalten und mögliche Handlungsbedarfe im Bereich der Angemessenheitsrichtlinien zu identifizieren.
Fragen an die Verwaltung:
1. Statistische Entwicklung der letzten fünf Kalenderjahre (bitte jeweils nach Jahren aufgeschlüsselt darstellen.)
1.1 Wie viele Kostensenkungsaufforderungen wurden versandt?
1.2 In wie vielen Fällen erfolgte nach Ablauf der gesetzten Frist eine tatsächliche Absenkung der Leistungen?
1.3 Wie hoch waren die vorgenommenen Absenkungen im Durchschnitt – getrennt nach
• Bruttokaltmiete und
• Heizkosten (sofern technisch möglich)?
2. Verwendete Muster, Formulare und Textbausteine
2.1 Welche aktuell gültigen Muster, Formulare oder Textbausteine werden für Kostensenkungsaufforderungen nach § 22 SGB II verwendet?
3. Interne Vorgaben, Verfahren und Schulungsunterlagen
3.1 Welche internen Arbeits oder Dienstanweisungen, Leitfäden oder Schulungsunterlagen regeln den Umgang mit Kostensenkungsaufforderungen?
3.2 Welche Fristen und Verfahrensabläufe sind darin verbindlich festgelegt?
3.3 Nach welchen Prüfmaßstäben wird die Angemessenheit der Unterkunftskosten beurteilt?
3.4 Welche Härtefallregelungen und Ausnahmetatbestände sind definiert, und wie wird deren Anwendung dokumentiert?
3.5 Welche internen Kontrollmechanismen bestehen zur Sicherstellung einer rechtmäßigen und einheitlichen Praxis?
4. Auswertungen und Prüfberichte
4.1 Liegen interne oder externe Auswertungen, Berichte oder Prüfvermerke vor, die sich mit der Wirksamkeit der Angemessenheitsrichtlinien oder der Kostensenkungspraxis befassen?
4.2 Falls ja, welche Erkenntnisse enthalten diese Auswertungen zur Rechtmäßigkeit der bisherigen Praxis?
4.3 Welche Feststellungen oder Empfehlungen ergeben sich aus den vorliegenden Berichten hinsichtlich der praktischen Umsetzung der Angemessenheitsrichtlinien?
Anfrage für die Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit, Senioren und Inklusion am 1. Juli 2026
Dateien
- 260701_SOZ_Kostensenkungsaufforderungen.pdf
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