Anfrage: NRW Infrastrukturgesetz 2025–2036
Die Stadt Herne hat im Januar 2026 den Zuwendungsbescheid zum NRW‑Infrastrukturgesetz 2025–2036 erhalten. Der Bescheid basiert auf dem 100‑Mrd.-Sondervermögen des Bundes für Infrastruktur und Klimaneutralität. Im Protokoll heißt es hierzu: „Der Bescheid … betrifft die Zusage von Fördermitteln von rd. 92 Mio. €, die die Stadt Herne für Investitionen in die Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur, die Sanierung von Liegenschaften und Klimaschutzmaßnahmen sowie Verkehrsinfrastruktur, Digitalisierung, Sportinfrastruktur sowie öffentliche Sicherheit und Krisenresilienz verwenden kann.“ Damit stehen der Stadt Herne rund 92 Mio. € pauschale Investitionsmittel zur Verfügung, die ohne kommunalen Eigenanteil eingesetzt werden können.
Darüber hinaus ist festzuhalten, dass das NRW‑Infrastrukturgesetz selbst keine zusätzlichen Landesmittel enthält. Das vom Ministerium veröffentlichte FAQ stellt hierzu ausdrücklich klar: „Diese FAQ‑Liste bezieht sich ausdrücklich nur auf die Fördermittel, die den Kommunen über § 2 Absatz 2 … als pauschales Förderbudget bereitgestellt werden.“ Weiter heißt es: „Die Mittel in Höhe von rund 2,7 Milliarden Euro … sind nicht Gegenstand dieses Dokuments.“ Damit ist festzuhalten, dass das Gesetz ausschließlich die pauschalen Bundesmittel umfasst, während zusätzliche Landesmittel (z. B. Landesprogramme oder GFG‑Garantien) außerhalb des Gesetzes liegen und politisch dem Nordrhein‑Westfalen‑Plan zugeordnet sind.
Vor diesem Hintergrund bitte ich die Verwaltung um die Beantwortung der folgenden Fragen:
- Nach welchen Kriterien erfolgt die Priorisierung der Maßnahmen, die in der angekündigten Ratsvorlage zur Verwendung der rund 92 Mio. € dargestellt werden sollen?
- Wie sollen die Mittel auf die sechs Förderbereiche verteilt werden, insbesondere im Hinblick auf die gesetzlich empfohlene 50‑20‑30‑Struktur (Bildung – energetische Sanierung – übrige Bereiche)?
- Welche Projekte können kurzfristig begonnen werden, da das digitale Verfahren zur Pauschalförderung bereits freigeschaltet wurde?
- Welche der im Protokoll genannten „zahlreichen noch vom Land NRW zu klärenden Fragestellungen“ betreffen Herne konkret, und wie wirken sie sich auf den Zeitplan der Mittelverwendung aus?
- Wie wird der Rat bzw. die zuständigen Ausschüsse in die Priorisierung und Kontrolle der Mittelverwendung eingebunden?
- Wie bewertet die Verwaltung die Aussage des FAQ, dass „die Mittel in Höhe von rund 2,7 Milliarden Euro … nicht Gegenstand dieses Dokuments“ sind, und welche Konsequenzen ergeben sich daraus für Herne?
- Welche Landesprogramme, die außerhalb des Gesetzes laufen, könnten für Herne zusätzlich relevant werden?
- Wie wirkt sich die vom Land zugesagte GFG‑Investitionsgarantie auf die mittelfristige Finanzplanung der Stadt Herne aus?
- Welche Maßnahmen könnten aufgrund der vollständigen Kofinanzierungsfreiheit der 92 Mio. € beschleunigt oder überhaupt erst möglich werden?
- Wie plant die Verwaltung, die pauschalen Bundesmittel und die zusätzlichen Landesmittel strategisch miteinander zu verzahnen?
Anfrage für die nächste Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Immobilien am 9. Juli 2026

