Anfrage: Träger in der freien Jugendhilfe

Ausschuss f. Kinder, Jugend u. Familie

Das Jugendamt arbeitet mit einer Vielzahl von Partnern zusammen, darunter Schulen, Justiz, Gesundheitswesen (Ärzte, Kliniken, Psychiater), andere Jugendhilfeträger, Vereine und Kirchen.

Bei Leistungen nach § 13, § 19, § 21, § 27 ff. und § 41 KJHG lässt sich in den letzten Jahren beobachten, das neben den klassischen freien und gemeinnützigen Trägern immer mehr privat gewerbliche Träger entsprechende Angebote anbieten. Ein Grund mag sein, dass das Merkmal der Gemeinnützigkeit bei Anbietern für die Finanzierung der Arbeit kaum noch eine Rolle spielt. Stattdessen herrscht eine „Entgeltfinanzierung“ von Leistungen der Jugendhilfe über sogenannte „Leistungsvereinbarungen“ vor.

 

 In diesem Zusammenhang bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:

 1. Mit wie vielen Anbietern von Leistungen nach den o.g. Paragraphen arbeitet das Jugendamt der Stadt Herne zusammen?

 2. Welche Rechtsformen haben die Anbieter?

 3. Wie viele Anbieter haben die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 KJHG?

 4. Wie viele Kinder und Jugendliche aus Herne nehmen Angebote von Anbietern wahr, die privat gewerblich organisiert sind?

 5. Nach welchen Kriterien wählt das Jugendamt der Stadt Herne die Träger aus?


Anfrage für die Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 21. April 2026