Anfrage: Versorgungslage barrierefreier und rollstuhlgerechter Wohnungen sowie altersgebundener Wohnangebote in Herne
Barrierefreier Wohnraum betrifft nicht ausschließlich ältere Menschen. Auch junge Menschen mit Behinderung, chronischen Erkrankungen oder Pflegebedarf sind auf geeigneten und bezahlbaren Wohnraum angewiesen. Gleichzeitig bestehen zahlreiche altersgebundene Wohnangebote, während für andere Betroffenengruppen häufig erhebliche Versorgungslücken bestehen.
Eine transparente Datengrundlage ist notwendig, um die tatsächliche Versorgungssituation bewerten und zukünftige wohnungspolitische Maßnahmen bedarfsgerecht planen zu können. Zudem ist barrierefreier Wohnraum eine wesentliche Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe und ein selbstbestimmtes Leben im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention.
Vor dem Hintergrund des angespannten Wohnungsmarktes sowie des zunehmenden Bedarfs an barrierefreiem Wohnraum bitten wir daher um die schriftliche Beantwortung folgender Fragen:
1. Wie viele barrierefreie Wohnungen existieren aktuell im Stadtgebiet Herne?
2. Wie viele dieser Wohnungen sind rollstuhlgerecht im Sinne der DIN 18040-2?
3. Wie verteilen sich diese Wohnungen auf
- kommunale Wohnungsunternehmen,
- öffentlich geförderten Wohnraum,
- Wohnungsgenossenschaften,
- sowie private Anbieter?
4. Wie viele dieser Wohnungen liegen innerhalb der angemessenen Kosten der Unterkunft nach SGB II bzw. SGB XII?
5. Wie viele Personen mit Bedarf an barrierefreiem bzw. rollstuhlgerechtem Wohnraum suchen aktuell nach entsprechendem Wohnraum oder stehen auf Wartelisten?
6. Wie viele Wohnungen im Stadtgebiet Herne unterliegen einer Altersbindung bzw. Zweckbindung ausschließlich für Personen ab 60 Jahren?
7. Auf welcher rechtlichen oder förderrechtlichen Grundlage bestehen diese Altersbindungen?
8. Wie bewertet die Verwaltung die Auswirkungen solcher Altersbindungen auf jüngere Menschen Behinderung, chronischen Erkrankungen oder Pflegebedarf, die ebenfalls auf barrierefreien Wohnraum angewiesen sind?
9. Gibt es seitens der Verwaltung Planungen oder Maßnahmen, den Bestand an barrierefreiem oder rollstuhlgerechtem Wohnraum auszubauen oder Vergabekriterien stärker bedarfsorientiert auszurichten?
10. Liegen der Verwaltung Erkenntnisse darüber vor, dass Menschen aufgrund fehlenden Wohnraums nicht selbstständig wohnen können oder länger als notwendig in stationären Einrichtungen verbleiben müssen?
Anfrage für die Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit, Senioren und Inklusion am 1. Juli 2026

