Antrag: Aussetzung des Landschaftsplan
Aus Sicht der Linken ist die Aussetzung der Neuaufstellung des Landschaftsplans notwendig, um ökologische Schutzinteressen, demokratische Beteiligung und eine verantwortungsvolle kommunale Planung sicherzustellen. Der Landschaftsplan ist eines der wichtigsten Instrumente für Natur, Klima und Freiraumschutz in Herne. Er darf nicht unter Bedingungen beschlossen werden, die rechtlich unsicher sind oder die Gefahr von Fehlentscheidungen bergen.
1. Fehlende rechtliche Grundlage durch das OVG‑Urteil und erhöhte Anfechtungsrisiken
Mit dem Urteil des OVG Münster vom 12.06.2026 ist der Regionalplan Ruhr in zentralen Teilen nicht mehr rechtswirksam. Damit fehlt dem kommunalen Landschaftsplan die übergeordnete, verbindliche Grundlage, aus der sich Freiraumkategorien, Schutzkulissen und Entwicklungsziele ableiten müssen.
Ein neuer Landschaftsplan ist grundsätzlich nach seiner Bekanntmachung juristisch anfechtbar. Dieses Risiko steigt erheblich, wenn die zugrunde liegende Regionalplanung selbst nicht rechtskräftig ist.
Der bestehende Landschaftsplan von 1989 hingegen ist über Jahrzehnte hinweg durch zahlreiche Änderungsverfahren gefestigt und rechtssicher weiterentwickelt worden. Er bietet eine stabile Grundlage, bis der Regionalplan Ruhr erneut wirksam ist.
2. Schutz vor Fehlplanungen, Kosten und politisch motivierten Flächenverschiebungen
In der aktuellen Situation besteht die Gefahr, dass die Neuaufstellung des Landschaftsplans zu Festlegungen führt, die später korrigiert oder vollständig neu aufgestellt werden müssen. Dies würde Personal binden, Kosten verursachen und andere wichtige Projekte verzögern.
Zudem ist nicht auszuschließen, dass die Neuaufstellung genutzt wird, um in bestimmten Gebieten andere Flächennutzungen vorzubereiten oder bestehende Schutzkulissen abzuschwächen. Gerade in einer Phase rechtlicher Unsicherheit dürfen Freiraumflächen nicht unter Druck geraten.
Eine Aussetzung verhindert:
- voreilige oder fehlerhafte Festlegungen,
- spätere Wiederholungs- oder Korrekturverfahren,
- unnötige finanzielle Belastungen,
- die Öffnung von „Hintertüren“ für wirtschaftliche Einzelinteressen.
3. Planungssicherheit für Verwaltung, Politik und Öffentlichkeit
Eine Aussetzung schafft Klarheit und Verlässlichkeit:
- Die Verwaltung arbeitet nicht auf einer unsicheren Grundlage.
- Politische Entscheidungen basieren auf stabilen Rahmenbedingungen.
- Die Öffentlichkeit kann sich darauf verlassen, dass ökologische Belange nicht durch provisorische Planungsstände gefährdet werden.
Der bestehende Landschaftsplan bleibt bis dahin gültig und rechtssicher. Verbesserungen können weiterhin über gezielte Änderungsverfahren erfolgen, ohne das gesamte Verfahren neu aufzurollen.
Daher fordern wir:
- Das Verfahren zur Neuaufstellung des Landschaftsplans Herne wird mit sofortiger Wirkung ausgesetzt.
- Die Aussetzung gilt bis zur erneuten Rechtswirksamkeit eines Regionalplans Ruhr, der die für die kommunale Landschaftsplanung verbindlichen Freiraum- und Schutzkategorien festlegt.
- Die Verwaltung wird beauftragt,
- die bisherigen Arbeitsschritte zu dokumentieren,
- die Auswirkungen des OVG‑Urteils vom 12.06.2026 auf die Herner Landschaftsplanung darzustellen,
- und dem Ausschuss eine aktualisierte Zeitplanung vorzulegen, sobald der Regionalplan Ruhr wieder rechtskräftig ist.
Antrag für die nächste Sitzung des Rates der Stadt Herne am 14. Juli 2026
Dateien
- 260714_RAT_Antrag_Aussezung_Landschaftsplan.pdf
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