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Antrag: Gesundheitsberichterstattung

Ausschuss f. Soziales, Arbeit, Gesundheit u.Senioren

Die kommunale Gesundheitsberichterstattung ist eine Kernaufgabe des öffentlichen Gesundheitsdienstes in Nordrhein-Westfalen.

Gemäß § 21 des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes Nordrhein-Westfalen (ÖGDG NRW) muss die untere Gesundheitsbehörde zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 6 regelmäßig Gesundheitsberichte auf der Grundlage eigener und der in der Gesundheitskonferenz beratenen Erkenntnisse erstellen. Diese Berichte sind gesetzlich verpflichtend der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

In § 24, Absatz 3 heißt es weiter, dass der Gesundheitsbericht mit den Empfehlungen und Stellungnahmen der Kommunalen Gesundheitskonferenz dem Rat oder dem Kreistag zugeleitet wird.

Anders als in der letzten Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Senioren dargestellt, sind auf den Internet-Seiten der Stadt Herne weder Gesundheitsberichte noch die aktuellen Empfehlungen der Herner Präventions- und Gesundheitskonferenz zu finden.

Auch wurden die Berichte nicht den Gremien der Stadt Herne zur Kenntnis gegeben; die Empfehlungen nur sporadisch.

Daher fordern wir: Die Verwaltung wird beauftragt, einmal jährlich die Ergebnisse derHerner Präventions- und Gesundheitskonferenz inklusive der integrierten Gesundheitsberichterstattung dem Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Senioren sowie dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie zur Diskussion zu stellen.

 

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