Antrag: Einhaltung von Mindestlohn, Branchenmindestlohn oder Tariflohn bei erwerbstätigen Arbeitslosen

Ausschuss f. Soziales, Arbeit, Gesundheit & Senioren

Arbeitssuchende, die über das Jobcenter eine Stelle vermittelt bekommen, sind verpflichtet, die angebotenen Stellen anzunehmen. Unter Androhung von Sanktionen haben sie in der Regel nicht die Möglichkeit, sich Arbeitsgangeboten zu entziehen, in denen keine rechtmäßige Lohnzahlung nach Mindestlohn, Branchenmindestlohn oder Tariflohn erfolgt.
Dies ist nicht nur zutiefst ungerecht, sondern verstößt auch gegen die guten Sitten, in dem sich Arbeitgeber - „unter Ausbeutung der Zwangslage […] Vermögensvorteile versprechen, […] die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung stehen.“
Wir wollen, dass das Jobcenter die Einhaltung einer rechtmäßigen Entlohnung nach Mindestlohn, Branchenmindestlohn oder Tariflohn auch bei Aufstockerinnen verpflichtend überprüft - und gegebenenfalls Sanktionen einleitet.

Nach ablehender Stellungnahme des Jobcenter zunächst zurückgezogen

Dateien

Verwandte Links