Antrag: Verzicht auf Erhebung von Sondernutzungsgebühren
Der beste Infektionsschutz ist der Verkauf von Waren und Verzehr in der „frischen“ Luft – also außerhalb geschlossener Räumen.
Die Corona-Pandemie und den damit beschlossenen Verordnungen zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (CoronaSchVO) enthielt und enthält zahlreiche Bestimmungen, die dazu führten und weiter führen, dass Marktbeschicker erheblich Einnahmeausfälle zu verzeichnen haben.
Um den Marktbeschickern ein positives Signal zu geben und für eine finanzielle Entlastung zu sorgen, soll daher rückwirkend ab 1.4.2020 bis zum 31.12.2020 auf die zu zahlende Gebühr für die Überlassung von Standplätzen verzichtet werden.
Darum fordern wir, dass der Rat beschließt, auf die Erhebung von Gebühren nach der Marktstandsgebührensatzung für die Benutzung der Wochen- und Viehmärkte in der Stadt Herne rückwirkend vom 01.04.2020 bis zum 31.12.2020 zu verzichten.
Dateien
- 200623_RAT_Sondernutzungsgebuehren
PDF-Datei (121 KB) - 200623_RAT_Sondernutzungsgebuehren_Beschluss.pdf
PDF-Datei (160 KB)

