Beschlussvorschlag: Jährlicher Transparenz und Kontrollbericht über Auftragsvergaben der Stadt Herne und ihrer Beteiligungen
Externe Beratungs‑, Gutachter‑ und Dienstleistungsaufträge spielen in nahezu allen kommunalen Aufgabenfeldern eine zentrale Rolle. Sie beeinflussen strategische Entscheidungen der Stadt Herne – etwa in der Stadtentwicklung, der Mobilitätsplanung, der Digitalisierung, der Energie‑ und Klimapolitik oder im sozialen Bereich – und binden erhebliche öffentliche Mittel. Eine transparente und systematische Übersicht über diese Auftragsvergaben ist daher ein wesentliches Element demokratischer Kontrolle und verantwortungsvoller Haushaltsführung.
Bereits am 16. Juli 2013 hat der Rat der Stadt Herne – damals auf Initiative der LINKEN‑Ratsgruppe – beschlossen, die Verwaltung zu verpflichten, dem Rat regelmäßig eine Übersicht über vergebene Beratungsleistungen vorzulegen. Dieser Beschluss wurde jedoch nur unvollständig umgesetzt und nach 2015 faktisch nicht mehr fortgeführt. Der vorliegende Antrag knüpft bewusst an diesen früheren Ratsbeschluss an, erneuert dessen Transparenzanspruch und entwickelt ihn weiter, indem er eine jährliche Berichterstattung vorsieht, die städtischen Beteiligungen einbezieht und die Darstellung nach Themenfeldern strukturiert. Damit wird der ursprüngliche Wille des Rates nicht nur aufgegriffen, sondern substantiell gestärkt.
Eine solche Übersicht ermöglicht es dem Rat, die Verwendung öffentlicher Mittel nachvollziehbar zu prüfen, Vergabeverfahren zu bewerten, wiederkehrende Auftragnehmer zu erkennen und politische Prioritäten sichtbar zu machen. Transparenz ist ein grundlegendes demokratisches Prinzip: Sie schafft Vertrauen, verhindert Intransparenz und reduziert Risiken unsachgemäßer Mittelverwendung. Gerade im Bereich externer Beratungs‑ und Gutachterleistungen ist dies von besonderer Bedeutung, da Entscheidungen häufig weitreichende Auswirkungen auf die Stadtgesellschaft haben.
Besonders wichtig ist zudem die Einbeziehung der städtischen Beteiligungen. Ein erheblicher Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge – etwa Wohnen, Mobilität, Abfallwirtschaft, Energieversorgung oder Infrastruktur – wird durch kommunale Unternehmen wahrgenommen. Auch dort werden regelmäßig externe Beratungs‑ und Gutachterleistungen vergeben. Ohne eine gemeinsame Berichterstattung entsteht ein unvollständiges Bild, das politische Steuerung erschwert und „blinde Flecken“ erzeugt. Ein integrierter Bericht stärkt daher die Gesamtverantwortung des Rates und ermöglicht eine umfassende Betrachtung kommunaler Ausgaben.
Die thematische Gliederung des Berichts schafft darüber hinaus einen klaren Überblick darüber, in welchen Bereichen externe Expertise eingesetzt wird. Sie zeigt Trends, Schwerpunktsetzungen und mögliche Fehlentwicklungen auf und erleichtert es dem Rat, strategische Entscheidungen zu treffen. Gleichzeitig trägt ein solcher Bericht zur Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit bei, indem er Doppelvergaben vermeidet, Kostenentwicklungen sichtbar macht und die Nachvollziehbarkeit von Vergabeverfahren erhöht. Dies stärkt auch die Korruptionsprävention.
Schließlich leistet der Bericht einen Beitrag zur Stärkung der öffentlichen Daseinsvorsorge. Er macht sichtbar, in welchen Bereichen externe Beratungen notwendig sind und wo der Aufbau eigener kommunaler Kompetenz sinnvoll wäre. Damit schafft er eine Grundlage für langfristige strategische Entscheidungen, die die Stadt Herne unabhängiger, effizienter und zukunftsfähiger machen.
Daher fordern wir:
- Die Verwaltung wird beauftragt, dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Immobilien einmal jährlich einen umfassenden Transparenz‑ und Kontrollbericht über alle vergebenen Beratungs‑, Gutachter‑, Dienstleistungs‑ und freiberuflichen Leistungen vorzulegen, deren Auftragswert über einer Wertgrenze von 10.000 € liegt.
- Der Bericht umfasst neben der Kernverwaltung ausdrücklich auch die städtischen Beteiligungen. Dies erfolgt, soweit rechtlich zulässig, unter Beachtung vergaberechtlicher und datenschutzrechtlicher Vorgaben.
- Der Bericht enthält mindestens folgende Angaben:
- Art der Leistung
- Auftragnehmer
- Auftragswert (netto)
- Angewandtes Vergabeverfahren (UVgO, VgV, VOB/A)
- Begründung der Vergabeart
- Finanzierungsquelle (Haushalt, Fördermittel, Beteiligungsunternehmen)
- Zweck, Nutzen und erwarteter Mehrwert für die Stadtgesellschaft
- Die Darstellung erfolgt zusätzlich nach Themenfeldern, um politische Steuerung, demokratische Kontrolle und Transparenz zu stärken.
- Der Bericht ist dem Ausschuss jeweils bis zum 30. Juni des Folgejahres vorzulegen.
- Die Verwaltung prüft, ob eine öffentliche, datenschutzkonforme Veröffentlichung des Berichts auf der städtischen Website oder als Open‑Data‑Format möglich ist, um Transparenz, demokratische Teilhabe und Nachvollziehbarkeit zu stärken.
Beschlussvorschlag für die nächste Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Immobilien am 9. Juli 2026

