Anfrage: Bebauungsplan 10/3 "Kattenbusch"

Ausschuss f. Planung & Stadtentwicklung

Sehr geehrter Herr Syberg,

DIE LINKE. Fraktion Herne/Wanne-Eickel bittet Sie, folgende Anfrage in die Tagesordnung der kommenden Sitzung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung aufzunehmen.

Anfrage:
Zwecks Klärung baurechtlicher oder planungsrechtlicher Fragen kann bei allgemeinen Bauvorhaben eine Bauvoranfrage gestellt werden. Ziel der Anfrage ist es, u.a. vorab die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit eines Vorhabens generell zu prüfen. Wird eine Bauvoranfrage positiv beschieden, ist die Bauaufsichtsbehörde an diesen Bescheid gebunden, auch wenn das betreffende Bauvorhaben rechtswidrig ist. Am 27.11.2017 wurde eine Bauvoranfrage für den Neubau von 28 Eigentumswohnungen inkl. Garagen auf dem Grundstück der ehemaligen Kindertagesstätte "Nimmersatt" an der Gelsenkircher Straße 73 positiv beschieden. Das geplante Vorhaben lag im Bereich des zu diesem Zeitpunkt rechtskräftig gültigen Bebauungsplanes 10 /3 „Kattenbusch", der für das Grundstück eine Fläche für den Gemeinbedarf der evangelischen Kirche vorsah. Am 20.11.2018 teilte die Verwaltung in der Sitzung der Bezirksvertretung Wanne auf Nachfrage mit, dass das Grundstück nicht im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplans läge.

In diesem Zusammenhang bitten wir um die Beantwortung folgender Frage:
1. Auf welcher rechtlichen Grundlage wurde ein positiver Vorbescheid erteilt, obwohl ein rechtskräftiger Bebauungsplan gültig war, der eine explizit andere Nutzung vorsah?
2. Wie oft wurden in den letzten 8 Jahren positive Vorbescheide erteilt, obwohl rechtmäßig gültige Bebauungspläne vorlagen, die dem geplantem Vorhaben entgegenstanden?
3. Auf welcher rechtlichen Grundlage, mit welcher Begründung und wann wurde der Bebauungsplan 10/3 außer Kraft gesetzt?
4. Wie viele und welche Bebauungspläne wurden in den letzten 8 Jahren ohne förmliches Verfahren nach dem Baugesetzbuch außer Kraft gesetzt?

Mit freundlichen Grüßen
Patrick Gawliczek