Beschlussvorschlag: Gutachten nach Seveso III-Richtlinie für Störfallfirmen

Ausschuss f. Umweltschutz

Als Reaktion auf den schweren Chemieunfall 1976 in der italienischen Stadt Seveso hat die EG die sogenannte Seveso-I-Richtlinie erlassen, die mittlerweile seit 2015 durch die aktualisierte Seveso-III-Richtlinie der EU europaweit ersetzt worden ist. Eines der Ziele der Richtlinie ist es unter anderem, dass angemessene Abstände zwischen Störfallbetrieben und empfindlicher Nutzungen wie z.B. Krankenhäuser, Seniorenheime oder Kindergärten gewährleistet sind. Der angemessene Abstand ist hierbei anhand störfallspezifischer Faktoren immer wieder auf den neusten Stand zu bringen, da für jeden Betrieb individuelle Faktoren untersuchen sind wie z.B. die Art und Menge gefährlicher Stoffe oder auch die Art möglicher Gefährdungen bei Freisetzungen, Bränden oder Explosionen.

Die Stadt Herne hat mit insgesamt acht Störfallfirmen auf nur 51 Quadratkilometern Fläche eine verhältnismäßig hohe Anzahl. Das erste Gutachten nach Seveso-III-Richtlinie der damals noch sieben Störfallbetriebe wurde durch die Stadt im Jahr 2016 in Auftrag gegeben. Stadtverwaltung und Politik beteuerten damals, dass sie die Öffentlichkeit weiterhin über die Ergebnisse und Umsetzung des damaligen Gutachten in Kenntnis setzen.

Seitdem ist eine weitere Störfallfirma in Herne hinzugekommen und das Kraftwerk Herne hat einen Gas-Block hinzubekommen. Zudem befindet sich der Störfallbetrieb Innospec momentan in einem Erweiterungsverfahren. Daher halten wir die Erneuerung des Gutachtens aus gegebenem Anlass für geboten. 

Deshalb fordern wir: Die Stadt Herne gibt ein erneutes Gutachten nach Seveso-III-Richtlinie zu allen Störfallbetrieben in der Stadt in Auftrag.


Beschlussvorschlag für die nächste Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz am 10. Mai 2023