Zum Hauptinhalt springen

Anfrage: Unterhaltsvorschuss

Ausschuss f. Kinder, Jugend und Familie

Mögliche Auswirkungen des Arbeitspapiers von Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden, hier: Unterhaltsvorschuss

Der Paritätische Wohlfahrtsverband hat im April 2026 ein internes Papier mit weitreichenden Kürzungsvorschlägen im Bereich der Kinder‑ und Jugendhilfe vorgelegt, darunter die Rücknahme der seit 2017 erweiterten Anspruchsberechtigung beim Unterhaltsvorschuss. In NRW würden dadurch rund 78.000 Kinder ihren Anspruch verlieren.

Für Herne – mit einem hohen Anteil armutsgefährdeter Alleinerziehender – wären die Auswirkungen erheblich. Schätzungen gehen von 1.000–1.300 anspruchsberechtigten Kindern aus, die von einer Rücknahme der Reform betroffen wären. Die Expertenkommission zum 10. Familienbericht weist zudem auf die besonders hohe Armutsgefährdung von Alleinerziehenden hin, insbesondere von Frauen, Männern und diversen Elternteilen ohne Berufs‑ oder Hochschulabschluss und mit sehr jungen Kindern.

Vor diesem Hintergrund ist eine Einschätzung der Verwaltung notwendig, welche konkreten Folgen Einschränkungen beim Unterhaltsvorschuss für Familien in Herne hätten.

 

Anfrage

Die Verwaltung wird um schriftliche Beantwortung der folgenden Fragen gebeten:

  1. Wie viele Alleinerziehende erhielten in den vergangenen fünf Jahren Unterhaltsvorschuss in der Stadt Herne?
  2. Wie viele Alleinerziehende in Herne erhielten im gleichen Zeitraum länger als sechs Jahre Unterhaltsvorschuss?
  3. Wie viele Alleinerziehende in Herne erhalten aktuell Unterhaltsvorschuss – für Kinder im Alter von 16 oder 17 Jahren, – für Kinder im Alter von 12 bis 17 Jahren?
  4. Welche sozialen Auswirkungen hätte nach Einschätzung der Verwaltung eine Streichung oder Einschränkung des Unterhaltsvorschusses für die betroffenen Alleinerziehenden in Herne?

Anfrage für die nächste Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 21. September 2026

Dateien

Zurück zum Kopf der Seite