Anfrage: Berücksichtigung von Kinderbelangen in der Bauleitplanung

Ausschuss f. Kinder, Jugend & Familie

Die Verwaltung des Jugendamtes der Stadt Herne Typisch Stadt Herne. Erst wird die Anlage nicht ständig instand gehalten und dann hat man einen Grund diese zu entsorgen. Für neue Spielgeräte ist kein Geld vorhanden. Ist ja auch nur für die Kinder. Und so etwas nennt sich kinderfreundliche Stadt.

Durch Beschluss des Jugendhilfeausschusses (heute: Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familie) wurde die Verwaltung beauftragt, jährlich einen Bericht über die "Berücksichtigung von Kinderbelangen in der Bauleitplanung" zu erstellen. Der letzte vorliegende Bericht stammt aus dem Jahr 2013. Ebenfalls im Jahr 2013 hat der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung die Verwaltung mit der Erarbeitung eines Prüfrasters zur Bewertung städtebaulicher Projekte in Bezug auf ihre Kinder- und Jugendfreundlichkeit beauftragt. Dieses Prüfraster wurde 2014 sowohl im Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung als auch im Jugendhilfeausschuss vorgestellt. Dieses Prüfraster sollte gemäß Verwaltung "bei der Bewertung städtebaulicher Projekte angewendet und im Rahmen der verwaltungsinternen Abstimmung sowie der formellen Beteiligungsschritte im Bebauungsplanverfahren berücksichtigt" werden. Weiter heißt es in der Vorlage: "Um die Bewertung der Kinder- und Jugendfreundlichkeit städtebaulicher Projekte sachgerecht durchführen zu können, wird das Prüfraster in enger Zusammenarbeit und bedarfsgerecht weiterentwickelt werden." In der Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 22.6.2016 teilte die Verwaltung zum Antrag der LINKEN. Fraktion "Sachstandsbericht Beteiligung von Kindern und Jugendliche in Herne" mit, das ein "Bericht über die Berücksichtigung von Kinderbelangen in der Bauleitplanung [ ... ] in einer der nächstenSitzungen erfolgen soll."

In diesem Zusammenhang bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Warum ist die Fachverwaltung ihrem Auftrag, jährlich einen Bericht über die "Berücksichtigung von Kinderbelangen in der Bauleitplanung" zu erstellen und dem Jugendhilfeausschuss bzw. dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie letztmalig 2013 nachgekommen?
2. Wann wurde das Prüfraster zur "Bewertung der Kinder- und Jugendfreundlichkeit städtebaulicher Projekte" erstmalig angewendet?
3. Wird das Prüfraster noch jetzt angewendet?
4. Warum wurden die Ergebnisse bei der Anwendung des Prüfrasters im formellen Beteiligungsverfahren bisher nicht öffentlich bekannt gemacht?
5. Besteht die Möglichkeit, die Prüfraster für folgende städtebaulicher Maßnahmen exemplarisch im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie, vorzustellen: Bebauungsplan Nr. 252 - Jürgens Hof, sowie Städtebauliche Entwicklungskonzept Baukau?
6. Inwieweit und unter Beteiligung welcher Fachbereiche sowie anderer Dritter wurde das Prüfraster weiterentwickelt?
7. Wie sieht das Prüfraster heute aus?


Mit freundlichen Grüßen
Daniel Kleibömer