Anfrage: Masterplan Wasseranlagen

Ausschuss f. Planung u. Stadtentwicklung

In der Sitzung des Ausschusses für Planung und  Stadtentwicklung wurde die Erarbeitung eines Masterplans Wasserlagen als planerische Grundlage für die räumliche Entwicklung an Emscher und Rhein-Herne-Kanal beschlossen. Grundlage des Masterplans ist ein vom zuständigen Fachbereich erstelltes Exposé.

Ein Ziel des zu erarbeitenden Masterplans soll laut Exposé die Entwicklung besonders attraktiver Wohnbauflächen sein. Wörtlich heißt es dort: „Wohnen am Wasser kann dazu beitragen, u. a. einkommensstärkere Haushalte in der Stadt zu halten bzw. zu gewinnen.“

In der WAZ Herne vom 3.2. merkt auch der Sprecher der Stadtmarketing Herne, Alexander Christian an:  „Mehr Wasserlagen wären toll, auch um eine zahlungskräftige Zielgruppe nach Herne zu ziehen.“

Leider kommen Begriffe wie „sozial“ oder „Einwohner“ und „Einwohnerinnen“ gar nicht, „Beteiligung“ lediglich einmal im Exposé vor.

Ausgehend von den Feststellungen

  • dass „Wasseranlagen“ an sich eine hohe Aufenthaltsqualität  und damit verbunden hohen Freizeitwert haben
  • dass die geplante zu bebauende Fläche einen wichtigen, stadtökologischen Beitrag leisten,
  • dass die vorgesehenen Flächen in direkter Nachbarschaft zum Kreis Recklinghausen liegen,
  • dass die Quantität an Sozialwohnungen in Herne in Zukunft unterdurchschnittlich sein werden
  • und das die Renaturierung der Emscher zu einem hohen Anteil von Gebühren finanziert worden ist

stellen wir folgende Fragen:

  1. Ist es sinnvoll angesichts der bereits begonnen Klimaerwärmung diesen Bereich zu bebauen und damit zu versiegeln, statt ihn als Grünbereich und Frischluftzone zu belassen, um das städtische Klima abzukühlen?
  2. Ist die Stadt Recklinghausen in die Planungen einbezogen?
  3. Ist im gesamten Planungsprozess irgendwann vorgesehen, die in mittelbaren Umgebung wohnenden bzw. sich aufhaltenden  Einwohnerinnen und Einwohner von Herne und Recklinghausen irgendwie zu beteiligen?
  4. Weshalb wir dieses Stadtentwicklungsprojekt von erheblichem ökologischem und sozialem Ausmaß nicht im Rahmen einer EinwohnerInnenbeteiligung in Form eines BürgerInnenrates oder einer Planungszelle (www.planungszelle.de) entwickelt, um Ideen, Bedürfnisse und Interessen aller  Einwohnerinnen bei einem solch weitreichendem Projekt einzubeziehen?
  5. Beinhalten die weiteren öffentliche Vergaben der Verwaltung für die im Exposé  vorgesehenen nächsten Schritte auch Untersuchungen über die Finanzierbarkeit für den Bau von Sozialwohnungseinheiten „Wohnen am Wasser“?

 

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