Anfrage: Seweso III Richtlinie

Ausschuss f. Umweltschutz

Im Februar 2016 hat Herr Krüwel das unvollständige Gutachten zur Seveso III Richtlinie im Ausschuss für Umweltschutz vorgestellt. Die Richtlinie fordert einem angemessenen Abstand zwischen den unter der Richtlinie fallenden Betrieben einerseits und den in der Richtlinie genannten Schutzobjekten andererseits. Anhand störfallspezifischer Faktoren sei vor allem bei Neuerrichtung von Anlagen, aber auch bei Planungen in der Nachbarschaft ein angemessener, zulässiger Abstand zu ermitteln. In der Regel nicht zulässig sind im festgelegten Radius empfindliche Nutzung wie beispielsweise die Neueinrichtung neuer Wohngebiete, wie Kindergarten oder Seniorenheime.

In diesem Zusammenhang bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:

1.       Welche der acht Störfallfirmen sind individuell untersucht worden?

2.       Sind Art und Menge der Stoffe sowie Art der möglichen Gefährdung bei Freisetzung wie Brand oder Explosion berücksichtigt worden?

3.       Wie groß ist der Achtungsabstand, stoffbezogen in der Pauschale der drei Betriebe SUEZ, INEOS und INNOSPEC?

4.       In welchen Abständen will die Stadt die Politik und die Öffentlichkeit weiterhin über die Ergebnisse des Gutachtens zur Serveso III Richtlinie informieren?

5.       Wird besonders beim Bebauungsplan 262 – Brunnenstr. / Mulvanystr. auf den festgelegten Radius geachtet?

6.       Ist der dortige geplante Abstand mit der empfindlichen Nutzung wie Kindergarten oder Seniorenheim vereinbar?

 

 

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