Anfrage: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 25

Ausschuss f. Planung u. Stadtentwicklung

Am 8.10.2019 hat der Haupt- und Personalausschuss die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 25, - Grenzweg -, Stadtbezirk Herne-Mitte im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung § 2 Abs. 4 BauGB beschlossen.

Der Vorhabenträger plante den Bau von Doppelhäusern entlang einer neu zu errichtenden Stichstraße vor.

Im Vorfeld zu o.g. Beschluss gab die Verwaltung einen Sachstandsbericht  über ein „zurzeit im Unterschriftengang“ befindlichen öffentlich-rechtliche Sanierungsvertrag. In der Vorlage heißt es unter anderem: „Als Hauptschadstoffgruppe wurden durch vorlaufende Untersuchungen leichtflüchtige halogenierte Kohlenwasserstoffe (LHKW) festgestellt. Neben den bereichsweise festgestellten erhöhten Gehalten im Boden des Betriebsgeländes haben sich die Schadstoffe auch dem Kreidegrundwasser im Emschermergel mitgeteilt.“

Seitdem ist nichts passiert.

In diesem Zusammenhang bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Ist der öffentlich-rechtliche Sanierungsvertrag geschlossen worden?

Wenn ja: Warum ist bisher nicht mit der Sanierung der Fläche begonnen worden?

  1. Hat die Verwaltung mit dem damaligen Vorhabenträger einen Durchführungsvertrag gemäß
    § 12 Abs. 1 abgeschlosssen?

a)      Wenn ja: Welche Frist zur Durchführung der geplanten Maßnahmen sind vertraglich festgesetzt worden?

b)      Wenn nein: Gibt es Überlegungen, die Fläche als Grün- statt Wohnbaufläche zu entwickeln?

 

 

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