Antrag: Widerspruch gegen Weitergabe von Daten durch das Einwohnermeldeamt
Sehr geehrter Herr Dudda,
DIE LINKE. Fraktion Herne/Wanne-Eickel bittet Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung des Haupt- und Personalausschusses zu nehmen.
Antrag
Die Verwaltung wird beauftragt, alle Jugendlichen mit Vollendung des 16. Lebensjahres persönlich in Schriftform über ihre Widerspruchsrechte gegen die Weiterleitung ihrer personenbezogenen Daten an Dritte zu informieren. Die Benachrichtigung erfolgt dabei zu einem jährlichen Stichtag.
Begründung:
Die Verwaltung ist in vielen Fällen gesetzlich verpflichtet, personenbezogene Daten an Dritte weiterzugeben. So darf das Einwohnermeldeamt der Bundeswehr, Religionsgesellschaften, Parteien und Wählergruppen, Mandatsträgern, Medien und Adressbuchverlagen Auskünfte aus dem Melderegister erteilen, wenn die Betroffenen nicht widersprechen. Auf dieses Widerspruchsrecht wird zwar im Internet verwiesen, ist jedoch trotzdem weitgehend unbekannt. Zumindest Jugendlichen, bei denen eine mögliche Datenweitergabe zum ersten Mal bevorsteht, sollten in gesonderter Form einmalig über ihre Rechte informiert werden.
Mit solidarischem Gruß
Andreas lxert
Dateien
- 190702_HAU_Wiederspruch_Adressweitergabe_Einwohnermeldeamt
PDF-Datei (330 KB) - 190702_HAU_Wiederspruch_Adressweitergabe_Einwohnermeldeamt_Beschluss.pdf
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