Beschlussvorschlag: Lokale Maßnahmen gegen Strom- und Gassperren

Rat der Stadt

Die Versorgung mit Elektrizität und Wärme ist in unserer Gesellschaft eine Grundvoraussetzung für ein menschenwürdiges Wohnen und für die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Dennoch ist die Zahl der Strom- und Gassperren in den letzten Jahren aufgrund steigender Energiepreise, aber auch wegen zunehmender Armut stetig gestiegen.

Die durch den russischen Überfall auf die Ukraine gestiegenen Gas- und Energiepreise drohen, die Situation in den nächsten Monaten deutlich zu verschärfen. Energie-Armut entwickelt sich zu einem Phänomen, das weit in die Mittelschicht hineinreicht. Es droht einerseits großes Leid für die Betroffenen und andererseits ein weiteres Auseinanderdriften der Gesellschaft.

Sowohl auf Grundlage der Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) als auch der Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) können Sperren bereits bei einem Zahlungsverzug von 100,00 Euro eingesetzt werden. In Anbetracht der tiefen Einschnitte, die ein solcher Schritt für die Betroffenen mit sich zieht, ist er bei einer Schuld von bloßen 100,00 Euro definitiv nicht angemessen. In Herne, einer Stadt wo die soziale Schieflage ohnehin schon immer präsent war, sollten wir uns entschließen, einen solidarischen Umgang mit dieser Krise zu ersuchen.

 

Deshalb fordern wir:

Der Rat der Stadt fasst folgenden Beschluss zur Verringerung der Strom- und Gassperren:

1. Den Vertreterinnen und den Vertretern der Stadt im Aufsichtsrat der Stadtwerke Herne AG wird die Weisung erteilt, darauf hinzuwirken, das die Stadtwerke Herne als Grundversorger folgende Maßnahmen zur Verringerung der Strom- und Gassperren durchführt:

a) In allen Rechnungen, Sperrandrohungen und Sperrankündigungen ein Beiblatt mit Darstellung in leichter Sprache beizulegen und auf die Hilfemöglichkeiten des zuständigen Jobcenters, auf Beratungseinrichtungen sowie auf die Nachweismöglichkeit unzumutbarer Härte hinzuweisen.

b) Sperrverfahren erst bei individuellen Zahlungsrückständen in Höhe von über 500,00 Euro einzuleiten.

c) Das Mahn- und/oder Sperrverfahren auszusetzen, wenn der/die Betroffene nachweist, dass ein Antrag auf Energieschuldenübernahme bei dem zuständigen Jobcenter eingereicht wurde.

d) Sozialverträgliche Grenzen für die Bemessung der an den Stadtwerke zu zahlenden Raten zur Schuldentilgung in Höhe von maximal 50,00 Euro pro Monat zu setzen.

e) Auf Strom- bzw. Gassperren weitestgehend zu verzichten, wenn besonders schutzbedürftige Personen wie z.B. Kinder und schwer Kranke davon betroffen sind.

2. Die Verwaltung der Stadt Herne verpflichtet sich, darauf hinzuwirken, das sich alle Strom- und Gasanbieter, die in Herne Kunden haben, sich den o.g. Maßnahmen anschließen.

3. Die Stadt Herne spricht sich für die Einrichtung eines Notfallfonds zur Vermeidung von Strom- und Gassperren aus und beauftragt den „Runden Tisch Stromsperren“ zur Erarbeitung eines Konzeptes.

 


Beschlussvorschlag für die kommende Sitzung des Rates der Stadt Herne am 29.11.2022

 

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