Beschlussvorschlag: Umstrittene Wohnbebauung an der Bergstraße 63c

Rat der Stadt

Der Skandalbau an der Bergstraße 63c sowie das Agieren der Stadt in diesem Kontext trifft in der Herner Stadtgesellschaft auf immer größer werdendes Unverständnis. Nachdem das Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen die Baugenehmigung des Grundstückes als rechtswidrig abgeurteilt hat, hat die Stadt bereits Berufung eingelegt, bevor eine schriftliche Urteilsbegründung überhaupt vorlag. Insbesondere die Entscheidung über den Eilantrag zum Baustopp wurde damit auf die nächsthöhere Instanz verschoben.

Das legt bei vielen Einwohner*innen die Vermutung nahe, dass es der Stadt vor allem darum geht, Zeit zu gewinnen, damit bis zum Berufungstermin weiter vollendete Tatsachen geschaffen werden können. Dieses Vorgehen empfinden wir als unwürdig. Es ignoriert das wohlbegründete Urteil des Verwaltungsgericht Gelsenkirchen und zeigt eine vollkommene Ignoranz gegenüber der ökologischen Verantwortung für die Herner Stadtgesellschaft. Offiziell hat der Rat der Stadt Herne im Jahr 2019 den Klimanotstand ausgerufen. Mehr als ein Lippenbekenntnis scheint dies bislang noch nicht gewesen zu sein.

Daher fordern wir:

Die Stadt Herne verzichtet auf weitere rechtliche Schritte in Bezug auf die Baugenehmigung. Insbesondere widerruft sie, die beim Oberverwaltungsgericht Münster eingelegte Berufung.

 


Beschlussvorschlag für die Sitzung des Rates der Stadt Herne am 13. Juni 2023