Anfrage: Alternativstandorte Deponien

Ausschuss f. Umweltschutz

In einem Schreiben vom Mai 2021 bestätigte die Bezirksregierung Münster auf Anfrage, das zügig nach Alternativstandorte für die ZDE gesucht wird, da diese maximal für nur noch 10 Jahre Entsorgungssicherheit bietet. Unter anderem, weil eine erneute Auflast der Deponie z.B. die Sickerwasserrohre zerstören würden.

Herr Wirbals hat in diesem Zusammenhang im Umweltausschuss am 25. Mai 2022 im Sachstandsbericht zur Zentraldeponie Emscherbruch (ZDE) berichtet, das der RVR mitgeteilt hat, dass zur Gewährleistung der Entsorgungssicherheit vier zusätzliche Deponiestandorte, die bislang noch nicht für die Abfallentsorgung gesichert wurden, zeichnerisch festgesetzt wurden. Dabei soll es sich um drei ehemalige Bergehalden sowie ein Standort als Folgenutzung einer Rohstoffgewinnung handeln. Nicht mitgeteilt wurde, für welche Deponieklassen diese Standorte geeinget sind.

In NRW sind die Kreise und kreisfreien Städte als öffentlich.rechtliche Entsorgungsträger für die Aufstellung von kommunalen Abfallwirtschaftskonzepten zuständig. Für alle nicht überlassungspflichtigen Abfälle aus dem industriellen und gewerblichen Bereich sind die jeweiligen Abfallerzeuger entsorgungspflichtig.

In diesem Zusammenhang bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Welche zusätzlichen Deponiestandorte wurden im Einzelnen zeichnerisch gesichert?
2. Sind darunter Standorte, die auch für Abfälle der Deponieklasse III geeignet sind?
3. Gibt es erste Gespräche mit Eigentürmer der gesicherten Flächen zur Einrichtung von Deponien?

 

 

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