Anfrage: Anfragen durch Unternehmen an das Transparenzregister

Haupt- u- Personalauschuss

Das in §§ 18 ff des Geldwäschegesetz (GwG) verankerte Transparenzregister dient dazu, fragwürdige Geldströme offenzulegen und bietet Journalist*innen und Aktivist*innen die Möglichkeit diesbezüglich zu recherchieren. Laut einem Bericht des Spiegels vom 24. Februar 20231 passiert es nun allerdings immer häufiger, dass deutsche Behörden Firmeneigentümer darüber informieren, wenn Journalist*innen oder Aktivist*innen über ihre Firmen Erkundigungen beim Transparenzregister einholen. Nach SPIEGELInformationen haben im Jahr 2021 Unternehmen 247 Anträge auf Auskunft über mögliche Rechercheanfragen gestellt, in 119 Fällen haben die Behörden die gewünschten Informationen tatsächlich übermittelt. 2022 waren es bereits 309 Anträge und 176 Weitergaben.

Dieses Vorgehen wird beispielsweise von der Organisation Reporter ohne Grenzen scharf kritisiert, da sich so häufig zurückverfolgen lässt, welche Journalist*innen gerade zu welchen Firmen recherchieren.

Vor diesem Hintergrund bitten wir um mündliche und schriftliche Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Gab es auch diesbezügliche Anfragen durch Herner Unternehmen?

  • Falls ja: Durch welche Unternehmen?
  • Falls ja: Wie  wurde darauf reagiert?

Anfrage für die kommende Sitzung des Haupt- und Personalauschusses am 18.04.2023