Anfrage: Auswahl, Begleitung und Kontrolle von Pflegepersonen in der Vollzeitpflege nach SGB VIII

Ausschuss f. Kinder, Jugend u. Familie

Nach den Missbrauchsfällen in Lügde kommt zu Recht die Frage auf, warum der mutmaßliche Täter als Pflegevater für ein Kind eingesetzt wurde und - trotz eindeutiger Hinweise auch von Behörden auf Misshandlung - noch zwei Jahre bleiben konnte. Heute kann man sicherlich feststellen, dass im o.g. Fall das zuständige Jugendamt bzw. einzelne Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterinnen versagt haben. Gleiches gilt sicherlich für andere, öffentlichkeitswirksame Fälle von Misshandlungen in Pflegefamilien (Rhein-Neckar-Kreis, Plettenberg bzw. Gelsenkirchen, Krefeld, auch Herne).

Unabhängig von diesen Fällen ist aber auch festzustellen, das generell die Zahl von Kindeswohlgefährdungen (von Vernachlässigung über Misshandlungen bis hin zu Missbrauch) in der längerfristigen Vollzeitpflege nicht unerheblich ist. Diese Feststellung steht im eklatanten Widerspruch zum eigentlichen Ziel der Unterbringung in einer Pflegefamilie: Dem Kind bzw. dem Jugendlichen Stabilität geben, Hilfestellungen anzubieten, verletzte Grundrechte wieder her zu stellen, vernachlässigte Grundbedürfnissen wieder gerecht zu werden.

Um Kindeswohlgefährdungen in der Vollzeitpflege zu vermeiden, sind  u.a.

  • allgemeingültige Vorauswahlkriterien, wer Pflegeperson werden darf (auch für Verwandtenpflege)
  • eine sorgfältige, individuelle Auswahl von geeigneten Pflegepersonen (auch für Verwandtenpflege)
  • eine intensive Begleitung dieser Pflegepersonen über die gesamte Dauer der Pflege
  • sowie ein dezidiertes, für alle am Prozess der Unterbringung von Kindern und Jugendlichen bei Pflegepersonen Beteiligten zugängliches Kontrollsystem

notwendig.

Wir bitten um Darstellung des Ist-Zustandes der o.g. Punkte für Herne.

 

 

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