Anfrage: Auswirkungen geänderte Baumschutzsatzung

Ausschuss f. Umweltschutz

Am 29. November 2016 hat  der Rat der Stadt die Zweite Änderungssatzung der Satzung zum Schutze des Baumbestandes (Baumschutzsatzung) der Stadt Herne beschlossen, dessen wesentlichste Änderung die Erweiterung von Ausnahmetatbeständen in § 5 (Geschützte Bäume auf privaten Flächen, die gemessen in 100 cm über dem Erdboden weniger als 500 cm von bestehenden Wohngebäuden entfernt stehen; geschützte Bäume auf privaten Flächen, die die Einwirkung von Licht und Sonne auf Fenster unzumutbar beeinträchtigen, Nadelbäume, soweit diese gegen einen Laubbaum ausgetauscht werden) sowie in § 6 die Verpflichtung zum Nachweis der Durchführung entsprechender Ersatzpflanzungen.

In diesem Zusammenhang bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:

1.      Wie viele Anträge auf Baumentfernung wurden aufgrund der Erweiterung der Ausnahmetatbestände gestellt und genehmigt?

2.      Bei wie vielen der genehmigten Anträge wurde bis jetzt der Nachweis der Durchführung der Ersatzpflanzung vorgelegt?

3.      Wie viele Antragsteller haben bis zum jetzigen Zeitpunkt Ersatzpflanzungen durchgeführt, wie viele Ausgleichszahlungen?

4.      Wie hoch ist zur Zeit die zur Verfügung stehende Summe aller Ausgleichszahlungen für die Entfernung von geschützten Bäumen?